Antrag, Auszahlung, Freibeträge Das sollten Eltern über das Kindergeld 2015 wissen
Das Kindergeld soll für die Grundversorgung jedes Kindes in Deutschland sorgen - und zwar von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Beim Kindergeld handelt es sich aber nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. An dieser Stelle beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Kindergeld 2015 und halten Sie über Änderungen auf dem Laufenden.
Höhe des Kindergeldes 2015
Das Kindergeld ist im Juli nach einem Beschluss des Bundesrates rückwirkend zum 1. Januar 2015 um vier Euro erhöht worden:
- erstes und zweites Kind: 188 Euro pro Monat
- drittes Kind: 194 Euro
- ab dem vierten Kind 219 Euro pro Monat.
Ab September wird das Kindergeld in der neuen Höhe ausgezahlt. Die Differenz für die zurückliegenden Monate soll nach Informationen des Bundesfamilienministeriums ab Oktober als Nachzahlung überwiesen werden.
Zum 1. Januar 2016 wird das Kindergeld nochmals um je zwei Euro erhöht. Dann gilt:
- erstes und zweites Kind: 190 Euro
- drittes Kind: 196 Euro
- ab dem vierten Kind: 221 Euro.
Kinderzuschlag soll Familien vor Armut bewahren
Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zudem die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu erhalten. Dieser ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den Hartz-IV-Bezug zu rutschen. Können die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken, können sie den Zuschlag beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 140 Euro. Ab dem 1. Juli 2016 erhöht er sich um 20 Euro.
Anspruch und Antrag auf Kindergeld in 2015
Der Antrag auf Kindergeld muss von einer anspruchsberechtigten Personen mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich beantragt werden. Dies geschieht bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhält man auch die entsprechenden Vordrucke. Hat das Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten, sind zudem weitere Nachweise vorzulegen. Nähere Informationen zum Antrag auf Kindergeld 2015 finden Sie hier.
Kindergeld 2015: Auszahlungstermine
Das Kindergeld wird von der Familienkasse immer im Laufe des jeweiligen Monats ausgezahlt, für den der Anspruch besteht. Der Zeitpunkt für diese monatliche Überweisung hängt von der Kindergeldnummer ab. Die ist dem Schreiben der Familienkassen zu entnehmen. Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2015.
Nicht grundsätzlich muss das Kindergeld an die Eltern überwiesen werden. Vor allem für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind - das sind besonders Studenten und Auszubildende -, kann es von Vorteil sein, wenn ein sogenannter Antrag auf Abzweigung gestellt wird. Damit lässt sich veranlassen, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird.
Einkommensgrenzen beim Kindergeld
Alternativ zum Kindergeld gibt es noch den Kinderfreibetrag. Wer den Kinderfreibetrag beansprucht, verzichtet auf die monatlichen Kindergeldzahlungen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Eltern über ein hohes Einkommen verfügen. In solchen Fällen ist die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag häufig höher als die Zahlungen des Kindergeldes.
Seit Januar 2012 ist es so, dass volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen müssen. Zuvor mussten Eltern und Kinder bei der Familienkasse noch nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind von 8004 Euro pro Jahr einhalten. Nun muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.