Landesamt warnt vor Schlankheitsmittel Abnehm-Tee kann Herzerkrankungen auslösen
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz warnt: Ein Abnehm-Tee kann krank machen. Er enthält ein Mittel, das akute Nebenwirkungen verursachen kann.
Ob man mit diesem Mittel tatsächlich abnimmt, sei dahin gestellt. Fakt ist: Das sogenannte Schlankheitsmittel "Trex Tea" kann Herzerkrankungen und hohen Blutdruck hervorrufen.
Wie "Produktwarnung.eu" berichtet, warnt das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) vor dem Mittel, in dem der gesundheitsschädliche und nicht deklarierte Wirkstoff Sibutramin nachgewiesen wurde. "Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt", schreibt das LUA.
"Trex Tea" sei in Deutschland nicht in Geschäften erhältlich, kann aber übers Internet aus dem Ausland bestellt werden. So wurde das LUA auf das Produkt aufmerksam, nachdem es dem Zoll in die Hände gefallen war. Es handelt sich um ein weißes, wasserlösliches Pulver, das als Aufguss getrunken werden soll.
Die Packung erwecke auf irreführende Weise den Eindruck, es handele sich um ein rein pflanzliches Mittel. Deklariert sind lediglich Zutaten wie etwa Gojibeeren-, Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt, der hochwirksame Arzneistoff Sibutramin wird laut LUA verschwiegen.
Sibutramin hat keine Zulassung mehr
Sibutramin sei früher in Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibigkeit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht worden, erklärt das LUA. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitze der appetithemmende Wirkstoff aber keine Zulassung mehr. In der angegebenen Tagesdosis von zwei Beuteln "Trex Tea" steckten demnach etwa 23 Milligramm Sibutramin, was deutlich über der höchsten Dosierung des ehemals verkehrsfähigen Fertigarzneimittels "Reductil" (zehn beziehungsweise 15 Milligramm pro Tag) liege.
"Trex Tea" gilt somit als illegales Medikament und darf in Deutschland nicht verkauft werden. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz warnt, dass Zwischenhändler oder Verbraucher womöglich sogar eine Straftat begehen: "Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann."
- Produktwarnung.eu: "Gesundheitsgefahr – Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt vor Schlankheitsmittel Trex Tea"