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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Das darf der Vermieter Was passiert, wenn der Mieter die Modernisierungsmaßnahmen ablehnt?
Vermieter können ihre Wohnungen modernisieren. Mieter müssen das meist dulden. Weigern sie sich allerdings aus gutem Grund, darf der Vermieter sie nicht einfach auf die Straße setzen.
Weigert sich ein Mieter, eine Modernisierung zu dulden, rechtfertigt das nicht sofort eine Kündigung. Das gilt zumindest, wenn auch andere Mieter die Modernisierung ablehnen und das Mietverhältnis zuvor lange Jahre ohne Beanstandungen verlief. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding (Az.: 18 C 152/16), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.
In dem verhandelten Fall hatte der Mieter sich gegen eine Modernisierung gewehrt. Der Vermieter wollte den Kachelofen in der Wohnung gegen einen zentralen Brennwertkessel austauschen. Hiermit war der Mieter nicht einverstanden. Er meinte, die Ankündigung sei fehlerhaft gewesen und verweigerte daher die Umbaumaßnahmen. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag und forderte den Mieter auf, auszuziehen.
Darf der Mieter einfach kündigen?
Nein. Anlass für eine Kündigung bestehe nicht, befand das Gericht. Erforderlich dafür wäre eine Pflichtverletzung des Mieters, die hier bei Abwägung aller Umstände nicht zu erkennen sei. Zum einen spricht der bisherige Verlauf des Mietverhältnisses gegen eine Kündigung. In den 16 Jahren der Mietzeit gab es keinen Anlass zu Beanstandungen. Zum anderen war die erhebliche Mietsteigerung bei Umlage der Modernisierungskosten zu beachten. Und da auch weitere Mieter den Maßnahmen widersprochen hatten, musste der Vermieter ohnehin mit Verzögerungen rechnen.