t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenWohnen

Zutritt verweigert? Der Vermieter darf Ihnen kündigen


Wenn Mieter nicht kooperieren
Zutritt verweigert? Der Vermieter darf Ihnen kündigen

Mieter müssen ihren Vermieter nicht unbedingt mögen. Sie sollten aber wenigstens ein gewisses Maß an Kooperationsbereitschaft aufbringen. Das gilt besonders, wenn Mieter Mängel an der Mietsache anzeigen, die beseitigt werden sollen.

24.05.2017|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn
News folgen

Vermieter müssen Mängel beseitigen. Dazu sollten sie aber auch die Gelegenheit haben, sich die Mängel anzusehen. Verweigern Mieter hartnäckig den Zutritt zur Wohnung oder zum Haus, müssen sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Denn das ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, entschied das Amtsgericht Berlin-Pankow (Az.: 3 C 190/16), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 9/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

Eine Frau wirft die Hände über dem Kopf zusammenVergrößern des Bildes
Verweigert der Mieter den Zutritt, kann der Vermieter ihm kündigen (Quelle: JackF/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Mieter verweigert Besichtigung

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter eines Einfamilienhauses zahlreiche Mängel gemeldet. Als die Hausverwalterin mit Handwerkern einen gemeinsamen Termin zur Mängelbeseitigung koordinieren wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem Mieter. Der Mieter verweigerte in der Folge weitere Besichtigungstermine, zeigte die Mängel aber immer wieder neu an. Dazu legte er Fotos und Videos vor, die die Mängel beweisen sollten. Nach zwei Jahren Hin und Her kündigte der Vermieter schließlich.

Unzumutbares Mietverhältnis

Zu Recht: Der Mieter habe seine vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt, so dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist, befand das Gericht. Der Mieter habe die Verwalterin vor Anwesenheit der Handwerker ohne erkennbaren Grund des Grundstücks verwiesen, was als schwerwiegende Beleidigung aufzufassen sei. Trotz Abmahnungen habe der Mieter außerdem in der Folge immer wieder den Zutritt verweigert, was eine fristlose Kündigung letztlich unvermeidbar mache.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website