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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Aktuelles Urteil zum Mietrecht Vorbestrafter und zahlungsunfähiger Vermieter? Das können Sie tun
Viele Mieter sind ihrem Vermieter skeptisch gegenüber. Schließlich weiß dieser mehr von den Bewohnern, als ihnen lieb ist. Doch was können Sie tun, wenn Ihr Vermieter weder zuverlässig, noch vertrauenswürdig und zahlungsfähig ist?
Mieter müssen sich auf ihren Vermieter verlassen können. Stellt sich heraus, dass dieser in finanziellen Schwierigkeiten steckt und als nicht vertrauenswürdig anzusehen ist, dürfen Mieter den Vertrag fristlos kündigen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Zugleich können sie das Mietverhältnis anfechten, so dass es als von Anfang an nichtig gilt.
Vorbestrafter Vermieter
In einem vor dem Landgericht Konstanz verhandelten Fall hatte der Mieter kurz nach seinem Einzug erfahren, dass das Finanzamt wegen Steuerschulden in Höhe von fast 180.000 Euro die Miete gepfändet hatte. Der Vermieter verweigerte zudem einen Nachweis darüber, dass er die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hatte. Es stellte sich auch heraus, dass der Vermieter wegen Vermögensdelikten vorbestraft war. Der Mieter kündigte daraufhin fristlos.
So entschied das Gericht
Nach Ansicht des Landgerichts hat der Mieter hier ein Anfechtungsrecht (Az.: C 61 S 58/15). Seine Erwartungen bei Vertragsabschluss, dass es sich um einen zuverlässigen, vertrauenswürdigen und zahlungsfähigen Vermieter handele, waren enttäuscht worden und hatten sich im Nachhinein als falsch erwiesen. Die Konsequenz: Der Mieter durfte neben der Kaution auch die bereits gezahlte Miete zurückfordern.