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Müll in fremden Tonnen entsorgen: Diese Strafen drohen


Dreistes Verhalten
Das droht, wenn Sie Müll in fremden Tonnen entsorgen

Den eigenen Müll ohne Absprache beim Nachbarn oder in fremden Tonnen zu entsorgen ist nicht nur dreist, sondern zieht auch Konsequenzen nach sich.

Aktualisiert am 01.12.2024|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, ccn
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Schnell noch eine Mülltüte heimlich in die Tonne des Nachbarn werfen, weil die eigene voll ist? Was wie eine harmlose Lösung klingt, kann ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Welche Regeln gelten und welche Probleme sich ergeben können, erfahren Sie hier.

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Volle Tonne: Manche Menschen sind in solchen Fällen versucht, ihre Müllbeutel woanders zu entsorgen. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago)

Ist es erlaubt, Müll in fremden Tonnen zu entsorgen?

Die Mülltonne vor dem Haus mag öffentlich zugänglich sein, gehört aber dennoch dem jeweiligen Grundstückseigentümer oder Mieter. Das unerlaubte Befüllen fremder Mülltonnen wird juristisch als Besitzstörung, Eingriff in fremdes Eigentum oder sogar als Sachbeschädigung eingestuft. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 903 BGB), das den Eigentümer dazu berechtigt, über die Nutzung seines Eigentums zu bestimmen.

Welche Strafen drohen?

Wer Müll in eine fremde Tonne wirft, ohne den Besitzer um Erlaubnis zu fragen, muss mit Konsequenzen rechnen:

Ordnungswidrigkeit: Je nach Menge und Art des Mülls können Bußgelder fällig werden. Wie genau diese Fälle geregelt sind, hängt von der Abfallsatzung jeder einzelnen Gemeinde und den Abfallgesetzen der Bundesländer ab. Bei größeren Mengen oder gefährlichem Müll droht (falls Sie erwischt werden) eine Anzeige, die zu höheren Strafen führen kann. Der Tonnenbesitzer kann nach den §§ 1004 und 862 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Ansprüche auf das Entfernen des Mülls geltend machen und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung klagen.

Kostenersatz: Wenn der Besitzer der Tonne dadurch zusätzliche Entsorgungskosten hat, etwa weil die Tonne überquillt, können diese ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Schließlich ist es auch möglich, dass die Müllentsorger ihm eine größere Tonne zuweisen, falls sich solche Fälle wiederholen.

Strafrechtlich sind solche Vergehen allerdings nicht relevant.

Welche Probleme entstehen für den Tonneneigentümer?

Das unbefugte Entsorgen von Müll bringt nicht nur rechtliche Fragen mit sich, sondern auch praktische Schwierigkeiten für den Tonnenbesitzer:

Überfüllung der Tonne: Ist die Mülltonne voll, kann der Besitzer seinen eigenen Abfall möglicherweise nicht mehr entsorgen. Das kann besonders ärgerlich sein, wenn die nächste Abfuhr erst in Wochen stattfindet.

Zusätzliche Kosten: Überfüllte Tonnen oder die unsachgemäße Trennung von Müll können dazu führen, dass die Müllabfuhr die Tonne nicht leert. In diesem Fall drohen Extrakosten für eine Sonderabholung oder auch Bußgelder für den Einwurf von beispielsweise Altbatterien oder Farbresten. Ist der Verursacher bekannt, muss er meist die Kosten übernehmen.

Reputationsrisiko: In Mehrfamilienhäusern können Nachbarn oder Vermieter fälschlicherweise annehmen, der Besitzer sei für die falsche Mülltrennung verantwortlich.

So können Sie sich als Besitzer schützen

Wer Ärger mit fremden Müllverursachern vermeiden möchte, kann folgende Maßnahmen ergreifen: Viele Hersteller bieten Mülltonnen mit abschließbaren Deckeln an. Damit bleibt die Tonne für Fremde unzugänglich. Wenn möglich, sollten Sie die Tonne erst kurz vor der Abholung an die Straße stellen. Auf dem eigenen Grundstück ist sie weniger leicht erreichbar. Wiederholte oder besonders gravierende Fälle können dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden. Um herauszufinden, wer Müll in Ihre Tonne wirft, können Sie eine Überwachungskamera installieren. Die darf jedoch nur auf Ihr Grundstück gerichtet sein. Das Videomaterial kann teilweise als Beweismaterial verwendet werden, wenn Sie den Täter bei der Polizei anzeigen möchten.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
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