Hohe Bußgelder Illegale Müllentsorgung: So teuer wird es in Deutschland
Ein achtlos weggeworfenes Taschentuch oder ein alter Toaster am Straßenrand – illegale Müllentsorgung hat viele Gesichter. Was für einige nach harmlosen Kleinigkeiten aussieht, kann teuer werden.
Illegale Müllentsorgung ist für viele Kommunen ein erhebliches Problem – ein Blick auf die Zahlen aus Köln verdeutlicht das Ausmaß: Hier gab es 2023 mehr als 20.000 Meldungen über illegale Müllstellen, 13 Millionen Euro gab die Stadt für die Entsorgung des Abfalls aus.
Der Begriff "illegale Müllentsorgung" umfasst dabei ein breites Spektrum. Er reicht vom achtlos weggeworfenen Taschentuch bis hin zu großen Müllkippen in Wäldern. Oft wird in diesem Zusammenhang auch von wildem Müll oder wilden Mülldeponien gesprochen.
Während viele Menschen den herumliegenden Abfall als störend empfinden, verharmlosen einige weiterhin das Wegwerfen kleinerer Gegenstände wie etwa Zigarettenschachteln. Doch die geltenden Strafen zeigen klar, dass es sich hierbei keineswegs um eine Bagatelle handelt. Unsachgemäße Müllentsorgung kann mit empfindlichen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Alte Reifen illegal abgelegt? Das kostet es den Verursacher
Wie das Bußgeld für bestimmte Vergehen ausfällt, legen die Kommunen fest. So kann sich die Höhe der Bußgelder in den verschiedenen Städten von Fall zu Fall deutlich unterscheiden.
Auszüge aus den Bußgeldkatalogen der Bundesländer:
Unbedeutende Produkte: Werden Sie beim Entsorgen "unbedeutender Produkte" (zum Beispiel Pappbecher, Bananenschalen oder Zigarettenschachteln) ertappt, werden in Baden-Württemberg 10 bis 25 Euro Bußgeld erhoben. In Hamburg kann Sie dieses Vergehen sogar bis zu 70 Euro kosten. In Mecklenburg-Vorpommern kämen Sie mit 5 bis 10 Euro davon.
Gegenstände mit scharfen Kanten: Das illegale Ablegen von Gegenständen mit scharfen Kanten oder ätzenden Eigenschaften (Glasscherben, Nägel, rostige Blechreste) kann Sie in Rheinland-Pfalz bis zu 102 Euro kosten, im Saarland sogar bis 150 Euro. In Schleswig-Holstein werden nur 50 Euro Buße erhoben.
Altreifen: Das Ablagern von Altreifen wird in Sachsen-Anhalt mit 75 bis 200 Euro (bis zu 5 Reifen) bestraft. Werden mehr als fünf Reifen einfach illegal entsorgt, muss mit 200 bis 1.000 Euro Strafe gerechnet werden. In Sachsen werden sogar 3.000 Euro Bußgeld fällig, in Nordrhein-Westfalen nur maximal 510.
- Illegaler Müll: Hier finden Sie die Bußgeldkataloge aller Bundesländer
Bauschutt: Ein großes Ärgernis ist Bauschutt, der in Wäldern oder auf verlassenen Grundstücken abgekippt wird. In Thüringen wird 1 Kubikmeter mit 50 bis 250 Euro bestraft, mehr als 5 Kubikmeter können bis zu 10.000 Euro Strafe nach sich ziehen. In Niedersachsen sind bei gleicher Menge nur 800 bis 1.550 Euro fällig; ist der Schutt allerdings "schädlich verunreinigt", muss der Verursacher bis zu 25.000 Euro berappen.
Zu-verschenken-Kisten: Die kommunalen Stadtreinigungen verweisen immer wieder darauf, dass auch Zu-verschenken-Kisten (zum Beispiel mit Büchern, Porzellan, Kleinmöbeln) als illegaler Müll gelten. Wird eine solche Kiste vors Haus gestellt, aber niemand greift zu, müssen die Gegenstände unbedingt entsorgt werden oder man begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen verhängt das Ordnungsamt dann ein Bußgeld von 50 bis 150 Euro, in Bayern bis zu 240 Euro und in Bremen 200 Euro.
Kleine Haushaltsgeräte/Elektrogeräte: In Bremen werden Haushaltskleingeräte und Elektrogeräte extra im Bußgeldkatalog aufgeführt. Wer hier dabei erwischt wird, wie er beispielsweise einen alten Toaster einfach irgendwo abstellt, muss bis zu 200 Euro Strafe zahlen. Handelt es sich um eine Waschmaschine, sind bis zu 400 Euro fällig, bei Geräten mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlgeräte, Monitore) sogar 2.500 Euro.
- Müll 2025: Verschärfte Regeln für Biomüll und Batterien
Hundekot: Ein leidiges Thema vor allem in den Städten – Hundebesitzer, die beim Gassigehen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere einfach liegen lassen. In Hamburg liegt das Bußgeld bei 30 bis 100 Euro, in Frankfurt am Main sind es nur 20, so auch in Berlin.
Pflanzenabfälle: Ein großes Problem für die Landesforste sind auch Pflanzenabfälle, die im Freien entsorgt werden. Mitunter verbreiten sich exotische Pflanzen wie der japanische Knöterich und verdrängen heimische Arten. Auch der Kirschlorbeer wird oft im Wald entsorgt. Zudem werden vielfach Rasenschnitt, Düngetüten und andere Abfälle in Plastiksäcken weggeschmissen. Beispiel: Eine Handwagenfuhre wird in Rheinland-Pfalz mit etwa 50 Euro Bußgeld bestraft, eine Lastwagenfuhre mit 300 Euro.
Wann wilder Müll zu einer Straftat wird
Illegale Müllentsorgung gilt als Umwelt- oder Verwaltungsdelikt. Sie kann aber auch eine Straftat darstellen, für die Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man sein altes Auto im Wald "entsorgt", was die Gefahr birgt, dass Benzin- und Ölrückstände in den Boden eindringen.
Täter müssen in diesem Fall damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelt. Erfährt diese von Amts wegen oder durch eine Strafanzeige von dem Vorfall, ist sie dazu verpflichtet. Bei besonders schweren Straftaten kann das Strafmaß deutlich erhöht werden. Wer beispielsweise die öffentliche Wasserversorgung gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis 15 Jahren rechnen.
- bussgeldkatalog.org: "Umwelt und Müll: Welche Strafen drohen?"
- ra-odebralski.de: "Vorladung wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen"
- t-online.de: "Köln: Wilder Müll kostet Stadt rund 13 Millionen Euro im Jahr"
- ecoservice24.com: "Illegale Müllentsorgung – Strafen, Folgen und Alternativen"