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Sperrmüll mitnehmen kann eine Straftat sein: Rechtslage


Die Rechtslage
Sperrmüll mitnehmen: Das kann teuer werden

Sperrmüll wird oft als Fundgrube angesehen, birgt aber rechtliche Fallstricke. Welche sind das? Und welche Konsequenzen drohen auch für Sie?

24.09.2024|Lesedauer: 2 Min.

Sperrmüll wird von Spaziergängern oft als einfache Möglichkeit gesehen, noch den einen oder anderen nützlichen Gegenstand zu finden. Doch wer denkt, er könne sich einfach bedienen, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Wir erklären, warum das Mitnehmen von Sperrmüll nicht erlaubt ist und was zu tun ist, wenn Unbefugte Ihren Sperrmüll stehlen.

Stühle: Einige Möbel sehen oft noch sehr gut aus.Vergrößern des Bildes
Sessel: Einige Möbel auf dem Sperrmüll sehen noch sehr gut aus. (Quelle: J2R/getty-images-bilder)

Ist es erlaubt, Sperrmüll mitzunehmen?

"Mit der Anmeldung zum Sperrmüll und dem Rausstellen der Gegenstände erklärt der Eigentümer grundsätzlich schlüssig seinen auf Aufgabe seines Eigentums gerichteten Willen", erklärt Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei WBS.Legal. (§ 958 f BGB). Allerdings sind die Gegenstände, die vor der Tür stehen, nicht herrenlos. Der ehemalige Eigentümer der Möbel, Elektrogeräte oder Abfälle hat mit dem privaten oder städtischen Entsorgungsunternehmen einen Abholtermin vereinbart, wodurch die Besitzrechte wechseln. Es handelt sich beim Abschließen des Vertrags und mit dem Herausstellen der Ware also um eine Eigentumsübereignung. Demnach kann die Mitnahme von Sperrmüll als Diebstahl angesehen werden.

Doch selbst, wenn Sperrmüll nicht mitgenommen, sondern lediglich durchwühlt wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Und zwar dann, wenn das Durchsuchen die Arbeiten des Entsorgungsunternehmens erschwert – beispielsweise, weil Gegenstände auseinandergenommen, verknotete Tüten geöffnet und Einzelteile herumgeworfen werden. Meist wird jedoch nur eine Verwarnung ausgesprochen. Das Durchwühlen wird dann mit einem Bußgeld geahndet.

  • Wie die Rechtslage bei einer "Zu verschenken"-Kiste aussieht, lesen Sie hier.

Was sollten Sie tun, wenn Fremde Ihren Sperrmüll klauen?

Sollten Fremde Ihren Sperrmüll durchwühlen oder mitnehmen, können Sie rechtlich gegen sie vorgehen. Wenden Sie sich am besten direkt an das Ordnungsamt.

Um sich abzusichern und zu verhindern, dass Sie eine Strafe zahlen müssen, weil der Müll nun nicht mehr sortiert, sondern durchwühlt ist, dokumentieren Sie Ihren Sperrmüll direkt nach dem Herausstellen durch Fotos. Diese können bei einer Anzeige als Beweismittel dienen.

Verwendete Quellen
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