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Müll durchsuchen ist eine Ordnungswidrigkeit


Achtung, Kontrolle
Keine Privatsphäre: Wer Ihren Müll durchsuchen darf

Ihr Müll sagt mehr über Sie aus, als Sie vermuten. Daher sollten Sie darauf achten, wer alles einen Blick in Ihre Abfalltonnen vor Ihrer Tür werfen kann.

Aktualisiert am 28.11.2024 - 15:50 Uhr|Lesedauer: 3 Min.

Die Rechnung von der letzten Online-Bestellung, die leere Medikamenten-Packung, die abonnierte Fernsehzeitschrift: Für Sie mag es vielleicht Abfall sein. Doch er enthält private Informationen über Sie, die Sie schützen sollten.

Ein junger Mann schaut in eine Mülltonne: Auf der Suche nach Schätzen scheuen einige nicht davor, in fremde Mülltonnen zu schauen. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Den Abfall im Blick: Auf der Suche nach Schätzen scheuen sich einige nicht, in fremde Mülltonnen zu schauen. (Symbolbild) (Quelle: Mykola Churpita/getty-images-bilder)

Wer darf meinen Müll durchsuchen?

Lediglich der Vermieter und die Entsorgungsunternehmen dürfen Ihren Müll durchsuchen. Das dient der Kontrolle, ob der Müll korrekt getrennt wurde. Eine andere Person darf Ihren Müll nicht durchsuchen. Tut sie es doch, macht sie sich strafbar: Das Durchwühlen der Mülltonne kann, je nachdem, wo diese steht, als Hausfriedensbruch angesehen und mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden (123 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Kreislaufwirtschaftsgesetz beziehungsweise Satzung zur Abfallbeseitigung des jeweiligen Bundeslandes, § 202 StGB).

Ist Müll Privatsphäre?

Ja. Die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht umfassen auch den Hausmüll, den Sie produzieren, erklärt Rechtsanwalt André Stämmler. Er steht daher theoretisch unter einem besonderen Schutz. Allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. Denn mit dem Entsorgen im Abfallcontainer übergeben Sie Ihren Müll dem Entsorgungsunternehmen. Trotzdem darf dieses dann auch nicht alles mit Ihrem Müll machen – Datenschutz spielt hier ebenfalls eine wichtige Rolle.

Nicht ganz einig ist man sich jedoch, wie weit und lange das Persönlichkeitsrecht bei Müll greift, wenn Sie diesen dem Entsorgungsunternehmen übergeben haben. Klar ist jedoch, dass das Entsorgungsunternehmen mit Ihrem Müll und den darin enthaltenen persönlichen Informationen über Sie sorgsam und bedacht umgehen muss.

Kann Müll zurückverfolgt werden?

Ja. Zum einen sind die Mülltonnen mit Tracking-Chips ausgestattet, damit man sie dem Eigentümer zuordnen kann. Zum anderen beinhalten viele Mülltüten private Informationen des Verbrauchers, die ihn eindeutig identifizieren können – sei es anhand eines Rezepts, einer Rechnung oder eines Adressaufklebers.

Den Müll zurückzuverfolgen ist sinnvoll, sollten Sie Gegenstände illegal entsorgt und gegen die Abfallsatzungen und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Je nach Umfang des Verstoßes können dann Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro oder bei Wiederholungstaten in Höhe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Was können Kriminelle mit meinem Müll anstellen?

Für Betrüger kann es sich bei der Onlinerechnung, der Fernsehzeitung oder der Medikamentenpackung um wahre Schätze handeln. Denn auf Rechnungen oder abonnierten Zeitschriften sind neben der Adresse oft auch die Kundennummer oder andere wichtige Kundendaten aufgeführt. Und auch eine arglos entsorgte Medikamentenpackung kann Fremden Hinweise über Ihren Gesundheitszustand liefern, die diese dann schamlos ausnutzen könnten.

So können sich die Trickbetrüger als Onlineshop oder Zeitschriftenverlag ausgeben, bei denen Sie Kunde sind, und Ihnen kostenpflichtige Zusatzverträge aufschwatzen. Oder Ihnen wird mitgeteilt, dass ein Rechnungsbetrag nicht von Ihrem Konto abgebucht werden konnte und Sie daher eine Nachzahlung leisten müssen.

Bei Medikamenten kann es beispielsweise passieren, dass Betrüger Ihre Krankheit ausnutzen, indem sie Ihnen "passende" teure Arzneimittel – die vielleicht gefälscht oder gar nicht vorhanden sind – oder gar eine angebliche "Gesundheitsreise", die es gar nicht gibt, verkaufen. Bei Demenz oder einer Alzheimer-Erkrankung beispielsweise könnten die Kriminellen mit Ihrem Handicap spielen und Ihnen von angeblich abgeschlossenen Verträgen, die noch nicht bezahlt wurden, erzählen.

Auch können Betrüger die Kundeninformationen nutzen, um sich in Ihr Kundenkonto zu hacken und hierüber Ware zu bestellen oder an Zahlungsinformationen zu gelangen. Die Möglichkeiten und Fantasie der Kriminellen sind in dieser Hinsicht groß.

Wie kann ich mich schützen?

Daten- und Verbraucherschützer raten immer wieder, derartige sensible Daten unkenntlich zu machen, bevor sie in den Müll wandern. Dabei können Ihnen Aktenvernichter helfen.

Verwendete Quellen
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