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Ärger mit Stromanbieter: So kommen Sie kostenlos zu Ihrem Recht | Strom


Sammelklage beim vzbv
Ärger mit dem Stromanbieter: So kommen Sie zu Ihrem Recht

Von t-online, jb

05.11.2024 - 14:20 UhrLesedauer: 3 Min.
Richter mit Hammer (Symbolbild): Das OLG Düsseldorf sah im Fall des Klägers keinen Behandlungsfehler oder eine Verletzung von Aufklärungspflichten.Vergrößern des BildesRichter mit Hammer (Symbolbild): Verstößt Ihr Anbieter gegen den Vertrag, sollten Sie sich beschweren. (Quelle: U. J. Alexander/imago-images-bilder)

Ärger mit einem Unternehmen? Es gibt Möglichkeiten, Ihre Rechte ohne großen Aufwand und kostenfrei durchzusetzen.

Hat Ihnen Ihr Stromlieferant zu viel in Rechnung gestellt? Kommen Sie nicht aus Ihrem Internetvertrag raus, weil sich Ihr Anbieter querstellt? Dann sind Sie sicherlich sehr verärgert. Zugleich wissen Sie, dass es kostspielig und langwierig sein kann, Ihre Rechte vor Gericht einzufordern. Zudem können Sie nicht abschätzen, wie hoch Ihre Erfolgschancen sind.

Es gibt einen Trick, mit dem Sie Ihre Rechte gegenüber den Unternehmen durchsetzen können. Und zwar mithilfe der Verbraucherzentralen.

Diese Institutionen haben die Erlaubnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen – wie Rechtsberatungen – im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs durchzuführen. Das bedeutet, dass sie beispielsweise Einzelpersonen beraten und informieren dürfen. Zudem können sie in bestimmten Fällen Verbraucherinteressen gegenüber Unternehmen kollektivrechtlich durchsetzen. Das heißt, dass es dabei nicht nur um den einzelnen, sondern um mehrere Betroffene gehen muss.

Die Themengebiete, um die sich die Verbraucherzentralen kümmern, umfassen unter anderem Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Energieverträge, Reiserecht, Telekommunikationsrecht, aber auch Bank-, Versicherungs- und Mietrecht.

Ablauf: Was muss ich tun?

Wenn Sie vermuten, dass sich ein Anbieter nicht korrekt verhält, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Stellt diese dann im Rahmen einer Beratung fest, dass ein Unternehmen gegen gesetzliche Vorgaben verstößt, kann sie handeln. Dann mahnt die Zentrale etwa den Anbieter ab und fordert eine Unterlassungserklärung. Diese Erklärung verpflichtet den Anbieter, bei erneutem Fehlverhalten eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Reagiert der Anbieter nicht, kann die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage vor dem zuständigen Gericht einreichen. Fällt ein Urteil im Sinne des Verbrauchers und verstößt der Anbieter dagegen, droht ihm eine Geldstrafe.

Sind mehr als 50 Verbraucher von dem rechtswidrigen Verhalten eines Anbieters in gleicher Weise betroffen (die Beschwerden beruhen auf demselben Sachverhalt), können die Verbraucherschützer eine sogenannte Abhilfeklage einreichen. Aber auch eine Sammelklage ist möglich. Dieser können sich Verbraucher anschließen. Das erspart ihnen Zeit und Arbeit.

Über alle laufenden Klagen informieren die Verbraucherzentralen auf folgender Seite: www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen.

Sammelklage

Seit dem 29. September 2023 setzen Verbraucherverbände die Rechte von Verbrauchern gegenüber einem bestimmten Unternehmen mithilfe einer Sammelklage durch. Sie unterstützt Verbraucher, die dieselben Schäden erlitten haben, ihr Recht einfach durchzusetzen. Die Durchsetzung der eigenen Ansprüche ist somit auch ohne individuelle Klage möglich.

Ergibt sich aus der Sammelklage ein Abhilfeurteil, können geschädigte Verbraucher direkt eine Entschädigung erhalten. Dafür müssen sie im Nachgang keine individuelle Klage mehr einreichen – das ist bei der Musterfeststellungsklage der Fall.

Ein Vorteil der Sammelklage ist unter anderem, dass auch kleine Forderungen, deren rechtliche Durchsetzung sich finanziell und zeitlich ansonsten nicht lohnen würde, verhandelt werden (können). Zudem ist die Teilnahme an einer Sammelklage für Verbraucher kostenlos.

Übrigens

Auf sammelklagen.de können Sie überprüfen, ob es bereits eine Sammelklage gegen das Unternehmen gibt, mit dem Sie Ärger haben. Dann können Sie sich einfach der bereits bestehenden Sammelklage anschließen.

Abhilfeklage

Seit dem 13. Oktober 2023 können Verbraucherrechte auch mit der Abhilfeklage durchgesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein Klageinstrument, mit dem gleichartige Ansprüche von Verbrauchern gebündelt, beispielsweise von den Verbraucherverbänden eingeklagt werden können. Mit der Abhilfeklage können die Forderungen der Verbraucher gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich geltend gemacht werden, erklärt die Bundesrechtsanwaltskammer.

Der Vorteil einer Abhilfeklage ist, dass parallele Sachverständigengutachten zu identischen Forderungen nicht mehr nötig sind. Dadurch werden zum einen ähnliche Gerichtsverfahren vermieden und der Rechtsweg ist schneller und effizienter.

Laut Verbraucherschützer ist eine Abhilfeklage besser als eine Musterfeststellungsklage. Denn bei Letzterer müssen Verbraucher nach dem Urteil selbst aktiv werden. "Unternehmen werden durch das Urteil erst mal zu keiner Handlung oder Unterlassung verpflichtet", erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Sie müssen Ihre Rechte immer noch individuell vor einem Gericht geltend machen, wobei die Feststellungen der Musterfeststellungsklage für das Gericht bindend sind."

Was bringt mir die Unterstützung der Verbraucherzentrale?

Der Vorteil für Verbraucher ist zum einen, dass die Durchsetzung der eigenen Rechte mit der Unterstützung kostengünstiger ist. Zudem ist das finanzielle Risiko im Falle einer Niederlage geringer – was vor allem dann gut ist, wenn sie das Erfolgsrisiko nicht selbst abschätzen können.

Verwendete Quellen
  • sammelklagen.de
  • vzbv.de "Rechtsdurchsetzung"
  • verbraucherzentrale-bawue.de "So funktioniert die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale"
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