Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bis zu 3.000 Euro Rückerstattung möglich Fernwärmepreise: Verbraucherschützer verklagen Anbieter
Verbraucherschützer gehen gegen die Erhöhung der Fernwärmepreise vor. Sogar eine Sammelklage ist möglich. Im Erfolgsfall können Kunden bis zu 3.000 Euro zurückbekommen.
Die Preise für Fernwärme steigen vielerorts drastisch – zum Ärger der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Entwicklung kritisch und zieht die Notbremse, indem er zwei große Anbieter verklagt.
Konkret hat der vzbv Klage (Unterlassungsklagen) gegen Avacon Natur GmbH und die Stadtwerke Neubrandenburg eingereicht. Der Grund: Die Fernwärmeanbieter hatten aus Sicht der Verbraucherschützer unrechtmäßig die Preise erhöht und dabei unzulässige Preisklauseln verwendet. Ist die Klage vor Gericht erfolgreich, können die betroffenen Kunden dann Rückzahlungen geltend machen, erklärt Ronny Jahn, Teamleiter für Sammelklagen beim vzbv.
Preisanpassungen verstoßen gegen geltendes Recht
Kunden der Fernwärmeanbieter hatten in den vergangenen Jahren teils erhebliche Kostensteigerungen hinnehmen müssen. Verbraucherschützer sind überzeugt: Diese Preisanpassungen verstoßen gegen geltendes Recht.
"Die Versorger hatten die Preisanpassung vor allem an die Entwicklung der enorm gestiegenen Gas-Börsenpreise gekoppelt. Die Anbieter sind aber verpflichtet, bei einer Anpassung auch die sonstigen für den Wärmemarkt relevanten Preise angemessen zu berücksichtigen", erklären die Verbraucherschützer. "Das hätte in den zurückliegenden Jahren jedoch zu einer Dämpfung des Preisanstieges für die Wärmekunden geführt."
Mehrkosten für Kunden von über 3.000 Euro
Durch diese Praktik habe es bei den Kunden der Avacon Natur GmbH und der Stadtwerke Neubrandenburg teilweise Mehrkosten von über 3.000 Euro gegeben. Die Stadtwerke Neubrandenburg hatten die Preise für ihre Fernwärmekunden von 8,03 auf 27,64 Cent je Kilowattstunde (kWh) erhöht – also mehr als verdreifacht.
Bei einem Verbrauch von 16.000 kWh/Jahr ergeben sich Mehrkosten von über 3.000 Euro, so der vzbv. Bei Avacon fiel die Preiserhöhung noch stärker aus. Der Anbieter hatte die Preise mehr als verfünffacht – von 5,6 Cent auf 27,74 Cent/kWh. "Im Jahr 2023 ist der Preis sogar zeitweise auf 45 Cent/kWh gestiegen."
"Auch wenn die hohen Preise im Jahr 2023 teilweise durch die Energiepreisbremse der Bundesregierung abgefedert wurden, führten die Preiserhöhungen zu erheblichen Belastungen für Verbraucher", sagt Jahn.
vzbv prüft Sammelklage
Der vzbv kündigt zudem an, parallel die Möglichkeit einer Sammelklage gegen beide Versorger zu prüfen. Fernwärmekunden, die von den Preissteigerungen der Avacon Natur GmbH oder der Stadtwerke Neubrandenburg seit 2021 betroffen sind, werden daher gebeten, sich beim vzbv unter www.sammelklagen.de zu melden und sich der Sammelklage anzuschließen.
- vzbv.de "Fernwärmepreise: vzbv verklagt Avacon und Stadtwerke Neubrandenburg"