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Primastrom, Voxenergy und Nowenergy: So kriegen Kunden Ihr Geld zurück


Primastrom, Voxenergy und Nowenergy
Rückerstattung: Diese Frist sollten Stromkunden nicht verpassen

Von t-online, jb

Aktualisiert am 19.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Strom und Gas können ins Geld gehen.Vergrößern des Bildes
Strom und Gas können ins Geld gehen. Einige Kunden bekommen jetzt etwas zurück. (Quelle: Catherine Waibel/dpa-tmn./dpa)

Sind Sie Kunde von Primastrom, Voxenergy oder Nowenergy? Dann sollten Sie schnell sein.

Wer seine Energie oder sein Gas von Primastrom, Voxenergy oder Nowenergy bezieht, hatte in den vergangenen Monaten und Jahren reichlich Ärger. Unzulässige Preiserhöhungen, ignorierte Kündigungsschreiben und vieles mehr waren laut Kunden und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) üblich.

Das wollten die Verbraucherschützer nicht länger dulden. Sie gingen rechtlich gegen die Unternehmen vor.

Das Ergebnis ist ein außergerichtlicher Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands mit den Anbietern. Dieser ermöglicht es betroffenen Kunden, Geld für zu viel gezahlte Beträge zurückzubekommen und/oder schneller aus ihren eigentlich längst gekündigten Verträgen auszusteigen.

Das müssen Kunden jetzt tun

Betroffene, die von dem außergerichtlichen Vergleich profitieren möchten, müssen jedoch aktiv werden. Sie müssen bis Ende Dezember 2024 mit ihrem Anbieter Kontakt aufnehmen.

"Die Unternehmen sind den Verbraucherzentralen durch massive Telefonaktionen aufgefallen", sagt Patrick Langer vom Team Sammelklagen des vzbv. Kunden, die Ihren Strom- oder Gasvertrag am Telefon abgeschlossen haben, sollten auf die Internetseite der Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de/verfahren/primaholding) gehen. Nachdem sie dort einige Fragen beantwortet haben, erhalten sie eine Information darüber, was sie unter Berufung auf den Vergleich von ihrem Anbieter verlangen können. Zudem erhalten sie Handlungsvorschläge der Verbraucherschützer. Erst danach sollten Geschädigte ihre Ansprüche geltend machen.

Geschädigte, die ihren Vertrag beispielsweise im Internet abgeschlossen haben, können ebenfalls Geld zurückbekommen. Diese Kunden müssen sich hierzu jedoch per E-Mail an die Verbraucherzentrale wenden (sammelklagen@vzbv.de). In der E-Mail sollten die Betroffenen dann den eigenen Fall schildern. Anschließend melden sich die Verbraucherschützer mit entsprechenden Handlungsempfehlungen zurück.

Diese Frist ist wichtig

Wichtig: Geschädigte müssen bis zum 31.12.2024 eine E-Mail an ihren Energieanbieter (Primastrom, Voxenergy bzw. Nowenergy) senden. Hierin müssen sie auf den außergerichtlichen Vergleich des vzbv und dem entsprechenden Unternehmen Bezug nehmen. "Die Verbraucher sollten dann auch direkt eine Eingangsbestätigung erhalten", sagt Langer. Entsprechende Vereinbarungen sind in dem Vergleich festgehalten.

Wer die Frist versäumt oder die Mühe scheut, sollte bedenken, dass dank des Vergleichs eine Rückerstattung von teilweise mehreren Tausend Euro möglich ist. Schließlich lagen die unzulässigen Preiserhöhungen bei bis zu 80 Prozent. Und dieser zu viel bezahlte Betrag steht den Geschädigten nun zu.

Verwendete Quellen
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