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Voxenergie verliert Schufa-Klage: Gericht stoppt fragwürdige Praxis


Praxis von Voxenergie
Gericht untersagt Schufa-Drohung von Energieanbieter

Von t-online, jb

15.04.2025 - 15:38 UhrLesedauer: 2 Min.
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Richterhammer: Gericht stoppt unlautere Schufa-Drohungen. (Quelle: IMAGO/Udo Herrmann/imago)
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Ein Gerichtsurteil gegen Voxenergie erregt Aufmerksamkeit. Denn die Drohung des Energieanbieters mit negativen Schufa-Einträgen erwies sich als unzulässig.

Ein negativer Schufa-Eintrag ist von vielen gefürchtet. Schließlich kann er bewirken, dass die Kreditkonditionen schlechter ausfallen oder etwa die neue Wohnung doch an einen anderen Interessenten vermietet wird. Viele versuchen daher, ihren Zahlungsverpflichtungen schnellstmöglich nachzukommen, Rechnungen zu begleichen und Kredite nur mit Bedacht aufzunehmen.

Diese Sorge einiger Verbraucher machen sich diverse Unternehmen zunutze – so auch der Energie- und Telekommunikationsanbieter Voxenergie GmbH. Der Konzern hatte einem Kunden ein vermeintlich reduziertes "Spezialangebot" unterbreitet – verbunden mit der Androhung, im Falle einer ausbleibenden Zahlung die Schufa zu informieren.

Drohung mit Schufa-Eintrag

Konkret wurde der Kunde zur Zahlung von 190,39 Euro aufgefordert. Dabei bezog sich Voxenergie auf einen angeblich geschlossenen Vertrag. Das Besondere bei dem Angebot sei, dass nicht nur der offene Betrag reduziert sei, auch das Honorar des Inkassounternehmens und zusätzliche Kosten für weitere Mahnstufen würden entfallen. Abschließend hieß es: "Sollte die Überweisung nicht (...) erfolgen, werden wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso geben. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa."

Der Kunde wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale Hamburg. Diese bewertet das Vorgehen als unlauter. "Die Schufa ist ein starkes Druckmittel, oft selbst dann, wenn eine Forderung gar nicht berechtigt ist", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Einige Unternehmen nutzen gezielt die Sorge der Betroffenen vor den Folgen für ihre Kreditwürdigkeit aus und drohen in aggressiver Weise mit Schufa-Einträgen."

Die Verbraucherschützer zogen vor Gericht und bekamen Recht.

Gericht bestätigt: Schufa-Hinweis war unzulässig

In dem Verfahren (Az. 52 O 53/25) folgte das Landgericht Berlin II in vollem Umfang dem Antrag der Hamburger Verbraucherschützer. Es erging ein Versäumnisurteil, das Voxenergie untersagt, weiterhin entsprechende Schreiben zu verfassen und zu versenden. Sollte Voxenergie gegen die Vorgaben der Richter verstoßen, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Was ist ein Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil ist eine besondere Art von Urteil im Zivilprozess. Es bedeutet, dass eine Partei, meist der Gegner, trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin erscheint oder nicht verhandelt. Dann kann der Kläger einen Antrag auf ein Versäumnisurteil stellen.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Hamburg, PM liegt der Redaktion vor
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