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Balkonkraftwerk: So erhalten Sie Zuschüsse für Ihre Mini-Solaranlage


Bis zu 1.450 Euro
So erhalten Sie Zuschüsse für Ihr eigenes Balkonkraftwerk

Strom sparen mit selbst erzeugter Energie ist mit Solaranlagen auf dem eigenen Balkon möglich. 2023 ist für Installationen ein besonders günstiges Jahr.

Aktualisiert am 09.04.2023|Lesedauer: 5 Min.
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Strom auf dem eigenen Balkon produzieren. Mit einer Mini-Photovoltaik-Anlage, kurz: PV-Anlage, ist es möglich, Strom per Stecker in das eigene Netz einzuspeisen. Sie heißen auch Balkonkraftwerke, denn mit ihnen lässt sich Strom ganz einfach auf dem Balkon produzieren. Die Anlagen können bequem im Internet bestellt werden und sind in der Regel leicht zu montieren.

Balkonkraftwerk (Symbolbild): Die heimische Solaranlage auf dem Balkon kann sich lohnen.Vergrößern des Bildes
Balkonkraftwerk: Die heimische Solaranlage auf dem Balkon kann sich lohnen. (Quelle: IMAGO / imagebroker)

Mit steigenden Energiekosten ist das für viele Verbraucher ein realistisches Mittel, um Kosten zu sparen. Manche Bundesländer und Gemeinden bezuschussen den Anbau der Solarpaneele sogar. Damit das Geld für das heimische Balkonkraftwerk auch kommt, müssen jedoch einige Richtlinien beachtet werden, etwa die richtige Steckdose für den Außenbereich und spezielle Strommessgeräte.

Anschaffung lohnt sich

Bund und Länder setzen vermehrt auf die Energiewende im privaten Haushalt. Neben Heizungen soll auch der Stromverbrauch, wenn möglich, nachhaltiger werden. So ist seit dem 01. Januar 2023 die Umsatzsteuer von 19 Prozent für Balkonkraftwerke weggefallen. Eine Solaranlage fürs Geländer, die noch im Vorjahr 1.000 Euro gekostet hat, gibt es somit für etwa 840 Euro.

Auf den gefallenen Steuersatz kommen in manchen Regionen noch staatliche Förderungen, die jeweils unterschiedlich hoch ausfallen können. In Berlin etwa werden Balkonkraftwerke mit 500 Euro bezuschusst. Um das Geld zu erhalten, gelten jedoch unterschiedliche Regeln.

Förderangebote der Länder

Weil es keine einheitliche Reglung des Bundes gibt, haben sich drei Länder jeweils ihre eigenen Regeln aufgestellt (Stand: 10.02.2023):

  • Berlin bezuschusst seit dem 10. Februar Balkonkraftwerke von Mieterinnen und Mietern mit bis zu 500 Euro. Sieben Millionen Euro hat die Stadt dafür zur Verfügung gestellt. Damit das Geld auch ankommt, müssen Antragsstellende ihren Erstwohnsitz in Berlin nachweisen können. Außerdem muss eine Genehmigung des Vermieters vorliegen und die Anlage darf weder bereits gekauft noch bestellt sein. Das Projekt ist auf maximal 14.000 Förderfälle begrenzt.
  • Mecklenburg-Vorpommern fördert seit dem 7. November 2022 ebenfalls Balkonkraftwerke mit bis zu 500 Euro. Hier gilt: Alle bereits bestellten und installierten Anlagen sind förderfähig. Dafür muss die Miet- oder Eigentumswohnung als Erstwohnsitz gemeldet sein. Auch hier muss der Vermieter dem Anbau zustimmen. Außerdem ist ein sogenannter Zweitrichtungszähler für den Strom erforderlich, sowie eine Steckdose nach aktuellen Sicherheitsstandards.
  • Schleswig-Holstein fördert Balkonanlagen mit bis zu 200 Euro. Der Förderantrag hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Kaufvertrag der Anlagen nach dem 16. Januar ausgestellt wurde. Die Förderung gilt nur, wenn eine passende Steckvorrichtung ("Wieland-Stecker") vorhanden ist.
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Auch Städte und Gemeinden fördern

Die Liste jener Bundesländer, die derzeit Balkonkraftwerke fördern, ist nicht sehr lang. Da Förderprojekte auf Länderebene erst vor kurzem begonnen haben, könnten jedoch weitere folgen. Die Lücke füllen derzeit viele Städte und Gemeinden aus. Förderhöchstsatz und Richtlinien fallen dabei sehr unterschiedlich aus:

  • Wer in der Stadt Aachen eine Steck-Solaranlage mit einer Leistung von 150 bis 600 Watt kauft, kann 300 Euro an Fördergeldern bekommen. Wichtig: Der Förderantrag muss vor dem Kauf der Anlage gestellt werden.
  • Wer in Bonn zur Miete wohnt, kann für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 600 Watt bis zu 600 Euro bekommen. Hausbesitzer bekommen ihre Anlage mit 300 Euro gefördert. Inhaber eines Bonn-Ausweises dürfen mit einer Pauschale von 800 Euro rechnen.
  • In Braunschweig werden Mini-PV-Anlagen mit einer Leistung von 250 bis 400 Watt mit 250 Euro gefördert. Anlagen mit 400 bis 600 Watt Leistung werden mit 400 Euro bezuschusst. Eine Antragstellung ist wieder ab April möglich.
  • Darmstadt bezuschusst bis zu 600 Watt starke Mini-PV-Anlagen mit 50 Prozent der Anschaffungskosten. Die Höchstsumme kann bis zu 600 Euro betragen. Die Förderung ist für alle Mieter, Pächter und Eigentümer möglich, deren Anlage ein Rechnungsdatum ab dem 29. Juni 2022 aufweist.
  • Auch Düsseldorf fördert bis zu 600 Watt starke Anlagen mit bis zu 50 Prozent des Kaufpreises, aber mit höchstens 600 Euro.
  • Wer in Erlangen ein Balkonkraftwerk installieren möchte, bekommt pro 100 Watt Leistung 50 Euro von der Stadt. Die Höchstfördersumme beträgt 300 Euro.
  • Auch für den Landkreis Erlangen-Höchstadt gibt es eine Förderung auf PV-Anlagen. Die Förder-Richtlinien sind jedoch von den Gemeinden formuliert und unterscheiden sich teils stark.
  • Freiburg bezuschusst Solaranlagen für Balkone pauschal mit bis zu 200 Euro.
  • Der Netzbetreiber in Fürth verlangt für die Förderung eines Balkonkraftwerks die Installation eines Zweirichtungszählers. Dafür gibt die Infa Fürth 110 Euro dazu. Für eine Förderung darf die Anlage nicht mehr als 600 Watt Leistung haben.
  • Gelsenkirchen bezuschusst Balkonkraftwerke pauschal mit 100 Euro. Damit die Förderung jedoch durchgeht, muss die Sicherheit der Anlage gewährleistet sein. Dazu gehört etwa auch die Bestätigung des DGS-Sicherheitsstandards.
  • Günzburg gibt 100 Euro pro Anlage dazu. Der Antrag muss vor dem Kauf des Systems gestellt werden.
  • Die Stadt Heidelberg übernimmt bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten für eine Solaranlage auf dem Balkon. Die Anlage kann bis maximal 750 Euro bezuschusst werden. Bewohner der Stadt mit einem Heidelberg-Pass oder dem Heidelberg-Pass+ können sogar mit einer Förderung von bis zu 1.450 Euro rechnen, sofern der Eigenanteil 50 Euro beträgt. Auch hier gilt: Die Anlage darf erst nach der Fördergenehmigung gekauft werden.
  • Seit dem 1. Januar 2023 fördert auch Ingolstadt Balkonkraftwerke. Mini-Solaranlagen mit einer Leistung von mindestens 300 und maximal 600 Watt Leistung bezuschusst die Stadt 200 Euro.
  • Jena fördert Mini-Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt. Personen ohne Einschränkungen erhalten von der Stadt einen Höchstbetrag von 200 Euro. BAföG- und Wohngeld-Empfänger, sowie JENABONUS-Berechtige, erhalten 600 Euro.
  • In Kiel sind pro Anlage bis zu 100 Euro an Fördergeldern drin. Der Kauf muss hierbei nach der Antragsstellung getätigt werden.
  • In Köln sind die Stecksolar-Anlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt förderfähig. Empfängern stehen 200 Euro pro Anlage zu, wenn die Installation aller notwendigen Module auch offiziell bestätigt wird.
  • Die bayrische Landeshauptstadt München bezuschusst jeden installierten Watt an Leistung mit 40 Cent. Balkonkraftwerke mit bis zu 600 Watt Leistung sind förderfähig. Das sind höchstens 240 Euro.
  • Oldenburg spendiert 300 Euro für steckerfähige Solaranlagen auf dem heimischen Balkon. Die Förderung gilt auch hier für Anlagen mit bis zu 600 Watt Leistung. Anträge können laut Internetauftritt der Stadt wieder ab März gestellt werden.
  • Der Reihnisch-Bergische Kreis übernimmt zehn Prozent der Kosten für eine Stecker-Solar-Anlage oder einer netzgekoppelten Anlage.
  • Der Schwalm-Eder-Kreis übernimmt die Kosten für eine Mini-PV-Anlage mit bis zu 600 Watt Leistung. Wer die 75 bis maximal 200 Euro Förderung beziehen möchte, muss den Kreis Schwalm-Eder als Erstwohnsitz angegeben haben. Auch Mieterinnen und Mieter können das Geld erhalten Die Förderung gilt für alle Anlagen, die ab dem 22. März 2023 montiert worden sind. Wichtiges Detail: Antragsberechtigt sind nur Balkonkraftwerke von einem "ansässigen Fachbetrieb oder -händler" aus dem Schwalm-Eder-Kreis.
  • Stuttgart gibt für die Installation einer Solaranlage für den Balkon pauschal 100 Euro dazu. Die Anforderungen des städtischen Netzbetreibers müssen für die Förderung befolgt werden.
  • Ulm gibt bis zu 50 Prozent der Kosten für steckerfähige Solaranlagen dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 205 Euro.
  • Unterschleissheim fördert Balkonkraftwerke mit 200 Euro. Der Förderantrag kann bis zu drei Monate nach der Installation der Anlage gestellt werden.
  • In Wiesbaden beträgt die Bezuschussung der Mini-PV-Anlage 300 Euro. Damit die Anlage auch gefördert wird, muss eine spezielle Energiesteckdose angebracht werden.
Verwendete Quellen
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