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Heizen mit Holz: Verboten oder erlaubt?


Alternative Heizmethoden überdenken
Heizen mit Holz: Was verboten und was erlaubt ist


Aktualisiert am 25.10.2022Lesedauer: 4 Min.
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Steigende Gaspreise: Um kostengünstiger zu heizen, entscheiden sich immer mehr Menschen für Holzpelletheizungen.Vergrößern des Bildes
Steigende Gaspreise: Um kostengünstiger zu heizen, entscheiden sich immer mehr Menschen für Holzpelletheizungen oder Holzöfen. (Quelle: stock&people/imago-images-bilder)

Holz gilt derzeit noch als günstiges Brennmaterial. Kein Wunder, dass sich viele Verbraucher einen Holz- oder Kaminofen zulegen. Ist das eine gute Idee?

Die Preise für Erdgas und die Versorgungslage verunsichern viele Verbraucher. Sie sehen sich daher nach alternativen Heizmethoden um und landen oft beim Heizen mit Holz. Doch diese Methode ist nicht immer legal.

Heizen mit Holz: Diese Punkte sprechen für ein Verbot

Schädlich für die Gesundheit

Heizen mit Holz ist sowohl schlecht für die Gesundheit als auch für die Umwelt. Beim Verbrennen können schädliche Gase entstehen, erklären sowohl Achim Dittler, Institutsleiter beim Institut für Mechanische Verfahrenstechnik und Mechanik in Karlsruhe, als auch das Umweltbundesamt.

Laut der Experten werden bei der Verbrennung von Holz mehr schädliche Gase – Kohlenmonoxid, Methan, Ruß und Stickoxide – freigesetzt als bei Gas oder Öl. Auch die Feinstaubbelastung, die durch das Heizen mit Holz entsteht, ist enorm. Sie kann schwere gesundheitliche Schäden wie Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes verursachen, so das Umweltbundesamt.

Schädlich für die Umwelt

Ein weiterer Punkt, der gegen das Heizen mit Holz spricht: Es ist schlecht für den Wald.

Pierre Ibisch, Biologe und Professor für "Nature Conservation" an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, erklärt, dass sich durch das Verfeuern von Holz die Biodiversität, Böden und das Mikroklima verschlechtern. Das wiederum wirke sich negativ auf das Wachstum der Bäume und den Zustand der Wälder aus – und fördere den Klimawandel.

Nicht nur aus diesen Gründen stimmte das Europaparlament Mitte September 2022 dafür, die Mindestentnahmemenge an Holz aus Wäldern zu deckeln. Hieraus kann sich ein Problem ergeben, das ein Verbot von Heizen mit Holz nach sich ziehen könnte: Je weniger Holz auf dem Markt verfügbar ist, desto höher steigt der Preis hierfür.

Denn aufgrund des Holzofen- und Kaminbooms seit einigen Monaten ist das Brennmaterial begehrter als je zuvor. Kann die Nachfrage nicht gestillt werden, könnten immer mehr Verbraucher in Erwägung ziehen, selbst Brennholz im Wald zu sammeln, zu schlagen oder es über Shops zu kaufen, die es illegal beschaffen.

Das wiederum könnte das Waldsterben und somit den Klimawandel fördern. Um dies einzudämmen, könnte dann schärfer in Wäldern kontrolliert werden – was wiederum sehr teuer ist oder ein Verbot der Brennwertöfen an sich in den Fokus rücken könnte.

Heizen mit Holz: Was bereits verboten ist

Einzelraumfeuerstätten wie Holzöfen, Kamine und Pelletheizungen müssen bestimmte Auflagen erfüllen, damit sie gestattet sind:

  • Ihr Schornstein muss eine bestimmte Mindesthöhe und eine spezielle Bauweise aufweisen (§ 19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)).
  • Darüber hinaus dürfen die Holzöfen und Kamine zwei Grenzwerte nicht überschreiten. Sie gelten je nach Inbetriebnahme der Feuerstätte.
    Für Öfen, die zwischen dem 21. März 2010 und dem 31. Dezember 2014 installiert wurden, gelten folgende: Feinstaub maximal 0,075 g/m³, Kohlenmonoxid maximal 2,0 g/m³.
    Für Öfen, die danach installiert wurden, gilt: Feinstaub maximal 0,04 g/m³, Kohlenmonoxid maximal 0,125 g/m³.
    Die Werte kann Ihnen Ihr Schornsteinfeger mitteilen.

Weiterhin ist der Betrieb von offenen Kaminen, Grundöfen und Badeöfen in geschlossenen Räumen verboten (1. BImSchV Stufe 2). Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Und was ist mit offenen Feuerstätten im eigenen Garten, an denen man sich abends noch wärmen kann? Damit das Heizen mit Holz im Garten erlaubt ist, muss der Untergrund feuerfest sein (beispielsweise eine Feuerschale oder eine Ummauerung). Abfälle (auch Gartenabfälle), Schadstoffe und Co. dürfen Sie nicht verbrennen. Erlaubte Brennstoffe nennt die Bundesimmissionsschutzverordnung (§3 BImSchV).

Das Feuer muss einen Mindestabstand von 50 Metern zum nächsten Gebäude und 100 Meter zum Wald oder Naturschutzgebiet haben. Das Nachbargrundstück muss mindestens zehn Meter entfernt liegen.

Kaminofenverbot ab 2024?

Solange Ihr Holzofen oder Ihr Kamin die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreitet, müssen Sie sich um ein mögliches Verbot ab 2024 noch nicht sorgen. Überschreiten die Einzelraumfeuerstätten allerdings die Grenzwerte, so ist ihr Betrieb verboten (siehe oben).

Angesichts der Umwelt- und Gesundheitsbelastung sowie der immer knapper werdenden Ressource Holz sollten Sie sich zudem unter Umständen überlegen, ob Sie nur zusätzlich oder hauptsächlich mit Holz heizen sollten.

Heizen mit Holz: Darauf sollten Sie achten

Heizen mit Holz boomt

Pelletkessel, also Heizungen, die geschreddertes und gepresstes Holz verfeuern, haben hingegen einen besseren Ruf. Ihre Nachfrage stieg in den vergangenen Monaten um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Ein Grund ist die Entwicklung auf dem Energiemarkt. Ein anderer ist, dass ihre Installation derzeit noch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird.

Zudem gilt die Heizmethode als klimaneutral. Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ist Letzteres jedoch nicht der Fall: "Pro produzierter Wärmeeinheit sind die CO₂-Emissionen sogar höher als bei fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas."

Aufforstung scheint zwar eine gute Lösung zu sein. Allerdings können die neu gepflanzten Bäume und Sträucher nicht derart viel CO₂ kompensieren, wie die alten, hochgewachsenen Pflanzen. Zudem sind junge Bäume wesentlich anfälliger für Schädlinge und Umweltkatastrophen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • bmuv.de "Heizen mit Holz"
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