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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Was ist erlaubt? Was verboten? Brennholz sammeln: Wann ein Bußgeld droht
Brennholz für den Kamin oder die Feuerschale im Garten ist aktuell sehr teuer. Kann man da nicht einfach in den Wald gehen und selbst Holz sammeln oder absägen?
Die Preise für Brennholz steigen kontinuierlich. Um hier zu sparen, mag vielleicht der ein oder andere Kaminbesitzer auf die Idee kommen, nach einem Sturm oder einer langen Trockenperiode einfach in den Wald zu gehen, um dort abgebrochene oder tote Äste aufzusammeln beziehungsweise mitzunehmen. Das Holz ist schließlich umsonst – eine ideale Möglichkeit, um gegen die eigenen hohen Energiekosten anzukommen. Doch so leicht und legal ist die Methode nicht.
Holz mitzunehmen, ist Diebstahl
Wälder in Deutschland haben einen Besitzer. Dabei kann es sich um die Kommune, aber auch um eine Privatperson oder ein Unternehmen handeln. Alles, was in dem Wald ist, gehört zugleich dem Besitzer des Grundstücks. Holz mitzunehmen, ohne vorher gefragt zu haben, wäre demnach Diebstahl. Selbst dann, wenn es am Wegesrand liegt.
Greift § 39 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in diesem Fall nicht? Demnach dürfen kleine Mengen ("Handstraußregelung") an Beeren, Pilzen, Wildblumen und Gräsern zum Eigengebrauch gesammelt werden. Nein. Denn das Gesetz gilt nicht für Brennholz, Zierzweige, Setzlinge, Bäume – sowie Pflanzen, die unter Naturschutz stehen und Steine. Sie müssen demnach unberührt und somit auch im Wald verbleiben.
Wann Brennholz sammeln legal ist
In einigen Fällen ist das Sammeln von Brennholz jedoch gestattet. Nähere Informationen hierzu liefern das Bundeswaldgesetz beziehungsweise die Landeswaldgesetze der jeweiligen Bundesländer. So kann es beispielsweise erlaubt sein, in bestimmten, ausgewiesenen Waldabschnitten Brennholz zu sammeln. Darüber hinaus kann auch das Mitnehmen einer bestimmten Maximalmenge an Brennholz erlaubt sein. Ist in den Verordnungen nicht explizit erwähnt, ob das Holzsammeln gestattet ist, ist es wahrscheinlich verboten.
Waldgesetze der Bundesländer
Die Bezeichnung der entsprechenden Vorschriften ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie lauten wie folgt:
Baden-Württemberg: Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG BW) – Maximalumfang beachten
Bayern: Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), plus Leseholzverordnung – Maximalumfang beachten
Berlin: Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (LWaldG B) – Genehmigung zwingend erforderlich
Brandenburg: Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG BB) – Genehmigung zwingend erforderlich
Bremen: Waldgesetz für das Land Bremen (BremWaldG) – Genehmigung zwingend erforderlich
Hamburg: Landeswaldgesetz (LWaldG HH) – Genehmigung zwingend erforderlich
Hessen: Hessisches Waldgesetz (HWaldG) – Genehmigung zwingend erforderlich
Mecklenburg-Vorpommern: Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG MV) – § 31 Aneignung von Walderzeugnissen beachten
Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) – Genehmigung zwingend erforderlich
Nordrhein-Westfalen: Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG NRW) – Genehmigung zwingend erforderlich
Rheinland-Pfalz: Landeswaldgesetz (LWaldG RLP) – Genehmigung zwingend erforderlich
Saarland: Waldgesetz für das Saarland (LWaldG SL) – Genehmigung zwingend erforderlich
Sachsen: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) – § 14 beachten
Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (LWaldG SA) – Genehmigung zwingend erforderlich
Schleswig-Holstein: Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LWaldG SH) – Genehmigung zwingend erforderlich
Thüringen: Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (ThürWaldG) – § 15 beachten
Quelle: Waldhilfe.de
Einige Forstbesitzer gestatten Waldbesuchern zudem sogenanntes Leseholz, "Klaubholz" oder "Raffholz" mitzunehmen. Das heißt: abgestorbene Äste oder morsche Zweige, die ohne menschliche Einwirkung – also auf natürliche Weise – vom Baum gefallen sind, dürfen mitgenommen werden. In einigen Privatwäldern kann das Aufsammeln von Leseholz allerdings verboten sein. Am besten erkundigen Sie sich direkt beim Waldbesitzer, was er gestattet. In Bayern sollten Sie darüber hinaus die "Leseholzordnung" durchlesen.
Dasselbe gilt für Holzstücke, die nach Forstarbeiten und dem Abtransport der Stämme im Wald liegengeblieben sind. Allerdings nur dann, wenn der Durchmesser des mitgenommenen Holzes unter zehn Zentimetern liegt.
Wichtig zu wissen: Sie dürfen beim Brennholzsammeln die vorgeschriebenen Waldwege nicht verlassen.
Brennholz selbst absägen
In einigen Kommunen ist es erlaubt, sich selbst Brennholz von speziell dafür ausgewiesenen, gefällten Baumstämmen zu sägen. Dafür brauchen die Waldbesucher allerdings einen Selbsterwerbschein. Er wird vom für den Wald zuständigen Forstamt ausgestellt. Nach dem Absägen wird die Menge gemessen und kann günstig gekauft werden. Die Preise liegen bei bis zu 50 Euro je Raummeter für Laubholz und bei bis zu 30 Euro je Raummeter für Nadelholz.
Wann Brennholz sammeln illegal ist
Allerdings kann es auch verboten sein, seinen Brennholzvorrat für den Kamin oder Ofen mit einem Besuch im Wald aufzustocken. So ist es illegal
- Bäume zu fällen,
- Äste und Zweige abzusägen,
- Äste und Zweige abzubrechen,
- Bäume herauszureißen,
- Holz nachts (zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang) zu sammeln,
- Motorsägen zu benutzen – teilweise dürfen Handsägen oder Astscheren zum Zerkleinern des Leseholzes eingesetzt werden –,
- Brennholz für kommerzielle Zwecke zu sammeln.
Saisonale Einschränkung
In einigen Regionen kann das Sammeln von Brennholz im Wald zwischen März und Mai verboten sein. Der Grund: In diesen Monaten ist die Brunft- und Aufzuchtzeit. Dann brauchen die im Wald lebenden Tiere vermehrt Ruhe und Schutz.
Wie hoch die Geldstrafe ist
Das unerlaubte Sammeln von Totholz kann mit einem Bußgeld von bis zu 25 Euro geahndet werden. Wer ohne Erlaubnis eine größere Menge an Brennholz im Wald sammelt, begeht eine Straftat (Holzdiebstahl), die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Eine größere Menge Holz könnte beispielsweise mehr als eine Schubkarre voll oder gar ein ganzer Baum sein.
Wer einen Baum fällt, um seinen Eigenbedarf an Brennholz zu decken, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Sind es gleich mehrere Bäume, steigt das Bußgeld auf bis zu 100.000 Euro.
Brennholz sammeln: Was Sie vorher tun sollten
- Bevor Sie Brennholz sammeln gehen, sollten Sie sich erkundigen, wem der Wald gehört. Kontaktieren Sie die Person und fragen Sie nach, ob und wie viel Holz Sie sammeln dürfen.
- Gehört der Wald der Kommune, kann es sinnvoll sein, sich einen "Leseschein" oder "Holzsammelschein" ausstellen zu lassen. Diesen können Sie entweder beim für den Wald zuständigen Forstamt oder bei der Gemeindeverwaltung, in der der Wald liegt, beantragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf bis zu 30 Euro. Dafür ist die Erlaubnis in bestimmten, ausgewiesenen Waldgebieten für ein Jahr gültig. Anwärter müssen zudem etwas Wartezeit in Kauf nehmen. Wichtig ist: Zum Brennholzsammeln müssen Sie die Bescheinigung mit sich führen, um sie bei Kontrollen durch den Förster vorzeigen zu können.
- Am Sammeltag sollten Sie zum Förster gehen und mit ihm die Abnahmemenge besprechen. Diese wird oftmals schriftlich festgehalten und nach Ihrem Waldausflug kontrolliert.
Wann der beste Zeitpunkt ist
Damit Sie das Brennholz nicht zu lange trocknen müssen, sollte es mehrere Tage vor Ihrem Waldbesuch nicht geregnet haben. Darüber hinaus sind die Monate zwischen November und März ideal. Zum einen, weil das Holz dann in der Regel trockener als im Frühjahr ist, zum anderen beschädigen Sie im Winter keine jungen Gewächse, wenn Sie durch das Laub laufen.
- Waldhilfe.de "Die Landeswaldgesetze auf einen Blick"
- Berliner Forst (Berlin.de) "Brennholz"
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) "Ist das Sammeln und Aneignen von Klaubholz im Wald erlaubt?"
- wdr.de "Begehrtes Brennholz"
- holzharry.de "Brennholz selber sammeln / schlagen & spalten"
- bussgeldkatalog.org "Wann darf ich einen Baum fällen – wann nicht?"
- survival-kompass.de "Darf ich Äste und Holz im Wald sammeln?"
- myhomebook.de "Darf man Brennholz im Wald sammeln?"