Die Rechtslage Wenn der Nachbar Ihr Grundstück flutet
Bei starken Regenfällen oder Dauerregen läuft das Wasser vom Dach des Nachbarn auf Ihr Grundstück und richtet Schäden in Ihrem Garten an? Das können Sie tun.
Eine verstopfte Regenrinne, ein defektes Regenrohr oder fehlende Sickerfläche können dazu führen, dass Niederschlag oder Schmelzwasser nicht korrekt abfließen. Dies kann unkontrolliert verschiedene Bereiche auf dem Grundstück überfluten und dort schwerwiegende Schäden verursachen. Dazu gehören das Aufschwämmen des Beets, das Überfluten einer Garageneinfahrt oder eines Kellereingangs sowie Schäden am Gartenhaus.
Das ist ärgerlich, schließlich ist die Schadensregulierung oft aufwendig und teuer. Noch ärgerlicher und aufwendiger wird es hingegen, wenn das Wasser nicht das eigene Grundstück, sondern das des Nachbarn flutet. Was ist zu tun und wer kommt für den Schaden auf?
Wer hat Schuld?
Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, Niederschlagswasser und Abwasser von Ihrem Grundstück so abzuleiten, dass es nicht auf ein anderes Grundstück gelangt. Bei der Schuldfrage muss jedoch beachtet werden, ob es sich um einen "natürlichen Ablauf wild fließenden Wassers" handelt oder ob die Überflutung durch einen Fehler des Nachbarn verursacht wurde.
Um einen "natürlichen Ablauf wild fließenden Wassers" handelt es sich beispielsweise bei Grundstücken in Hanglage. Dann gelangen Wassermassen von einem Nachbargrundstück auf ein anderes, ohne dass der Nachbar hierfür etwas getan hat – allerdings hat er es auch nicht verhindert, da die Schadensabwehr nicht unmittelbar in seinem Aufgabenbereich liegt (§ 37 Wasserabfluss des Wasserhaushaltsgesetzes).
Wenn ein Nachbar sein Grundstück baulich stark verändert und dadurch das Niederschlagswasser auf ein benachbartes Grundstück fließt, kann dies ebenfalls zu Problemen führen. Mögliche Ursachen sind die Erhöhung eines Grundstücks oder die Versiegelung großer Flächen. In diesen Fällen kann das Regenwasser nicht mehr versickern. Es wird dann auf die umliegenden Grundstücke geleitet, sodass dort Schäden entstehen können. In einem solchen Fall kann der verantwortliche Nachbar haftbar gemacht werden.
Überflutung
Laut einem Urteil des Landgerichts Ellwangen (Az.: 1 S 78/23 – Urteil vom 28. Februar 2024) bedeutet "überflutet", dass eine normalerweise trockene Fläche vollständig mit Wasser bedeckt ist.
"Die Pflicht zur Niederschlagswasserbeseitigung liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer selbst. Er muss auf seinem Grundstück für eine ordnungsgemäße Ableitung und Versickerung sorgen, sodass Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden", erklären die Juristen von Rechtsanwälte Kotz GbR.
Schaden durch verstopfte Regenrinne: Wer haftet?
Strömt das Regenwasser vom Grundstück Ihrer Nachbarn auf Ihr eigenes, weil seine Regenrinne verstopft ist, können Sie ihn ebenfalls zur Verantwortung ziehen. Denn als Hausbesitzer ist er dafür verantwortlich, dass beispielsweise seine Regenrinne und der Ablauf funktionsfähig sind. Auch ein Überlaufen der Regentonne sollte Ihr Nachbar vermeiden – zumindest wenn dadurch Schäden in Ihrem Garten entstehen.
Sollte es einmal so weit kommen, bitten Sie am besten Ihren Nachbarn, seine Regenrinne regelmäßig zu reinigen und zu warten, um entsprechende Unannehmlichkeiten zu verhindern. Sind schwerwiegende Schäden eine Folge der Unachtsamkeit, muss Ihr Nachbar hierfür aufkommen. Unterstützung kann er unter anderem von seiner privaten Haftpflichtversicherung erhalten, so die Deutsche Schadenshilfe. "Allerdings darf er nicht grob fahrlässig gehandelt haben, dann erkennt auch die speziellere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht seine Forderungen nicht an."
Aber Achtung: Erfolgte mehrere Tage am Stück Starkregen und war die Niederschlagsmenge so groß, dass selbst eine intakte Regenrinne die Masse nicht ordentlich hätte ableiten können, steht Ihr Nachbar nicht in der Verantwortung. Denn dann handelt es sich um eine Naturkatastrophe. Die Elementarversicherung regelt die hierbei entstehenden Schäden.
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
- deutsche-schadenshilfe.de/ "Wasserschaden durch Regenwasser des Nachbarn"
- ra-kotz.de "Abwehr von Niederschlagswasser vom Nachbargrundstück "
- Gev-versicherung.de "Wenn Wasser das Nachbargrundstück flutet"