t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenBauen

Grunddienstbarkeit: Darf Ihr Nachbar auf Ihrem Grundstück graben?


Grunddienstbarkeit
Dann darf Ihr Nachbar Ihr Grundstück aufreißen

Ihr liebgewonnener Garten könnte eines Tages Opfer von Baggern werden. Grund ist ein kleiner Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch.

27.01.2025 - 13:26 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, jb
News folgen

Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade Ihren Garten neu gestaltet oder die Hofeinfahrt gepflastert, und kurz darauf erhalten Sie einen Brief. In diesem wird Ihnen mitgeteilt, dass Stromkabel oder Glasfaser verlegt werden – und zwar genau durch den Bereich Ihres Grundstücks, den Sie gerade mühevoll und teuer saniert haben. Können Sie das verhindern?

Bagger: Die Geräte hinterlassen oft viel Chaos.Vergrößern des Bildes
Bagger: Die Baumaschinen hinterlassen oft viel Chaos. (Quelle: BasieB/getty-images-bilder)

In vielen Gebieten, in denen der Glasfaserausbau voranschreitet, kommt es immer wieder vor, dass die Bauarbeiter für die Verlegung dieser Kabel Privatgrundstücke aufreißen müssen. Und zwar auch von den Grundstücksbesitzern, die gar keinen Glasfaseranschluss haben möchten oder bereits an das Netz angeschlossen sind. Möglich ist das beispielsweise, wenn einer Ihrer Nachbarn einen entsprechenden Anschluss wünscht. Leidtragende durch die Bauarbeiten sind allerdings Sie.

Grundbuch gibt Aufschluss

Ob die Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück erlaubt sind und ob Sie sich dagegen wehren können, erfahren Sie durch einen Blick in das Grundbuch. Sind hier sogenannte Grunddienstbarkeiten (§ 1018 BGB) eingetragen, müssen Sie die Bauarbeiten dulden.

Eine Grunddienstbarkeit kann beispielsweise bedeuten, dass Ihr Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks belastet werden darf. Das heißt, dass auf Ihrem Grundstück gewisse Handlungen vorgenommen werden dürfen. Es kann aber auch bedeuten, dass die "Ausübung eines Rechts nicht ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstück dem anderen Grundstück gegenüber ergibt", erklären die Juristen von anwalt.de. Konkret kann es sich neben einem Wegerecht auch um ein Leitungsrecht handeln – also dem Verlegen von Leitungen.

Die Grunddienstbarkeit ist oft zusätzlich vertraglich geregelt. Dabei wird auch festgelegt, welche Entschädigung der Eigentümer des dienenden Grundstücks für die Unannehmlichkeiten erhält. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art der Belastung ab.

Transparenzhinweis
  • Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
Verwendete Quellen
  • 123recht.de "Glasfaseranschluß"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom