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Darf mein Nachbar meine Garagenwand benutzen?


Recht & Nachbarschaft
Darf mein Nachbar meine Garagenwand mitnutzen?

Eine Garagenwand kann praktisch sein, aber auch ein Streitpunkt. Ob Kletterpflanze, Rankgitter oder Schuppen – erfahren Sie, was Ihrem Nachbar erlaubt ist.

Aktualisiert am 15.11.2024|Lesedauer: 2 Min.
Steffi Bloch
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Für viele ist die eigene Garage nicht nur ein sicherer Parkplatz, sondern auch eine zusätzliche Abgrenzung zum Nachbargrundstück. Doch was, wenn der Nachbar die Garagenwand als seine eigene ansieht und sie beispielsweise zum Anbringen eines Rankgitters, Regals oder anderen Zwecken nutzt? Hier liegt Konfliktpotenzial, denn nicht alles, was nützlich scheint, ist auch erlaubt. Ein Überblick.

Eine Garage braucht in der Regel keine Terrasse.Vergrößern des Bildes
Das Nutzungsrecht liegt generell beim Eigentümer der Garage. Das gilt auch für die Wand. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)

Dürfen Nachbarn die Garagenwand mitbenutzen?

Generell gilt: Das Recht, eine Garagenwand zu nutzen, liegt bei dem Eigentümer, auf dessen Grundstück sich die Wand befindet. Handelt es sich um eine frei stehende Garage oder eine Grenzbebauung, ist das ausschlaggebend für die Nutzungsmöglichkeiten. Bei einer frei stehenden Garage hat der Nachbar kein Recht, die Wand ohne Erlaubnis für seine Zwecke zu verwenden.

Liegt die Garage direkt auf der Grundstücksgrenze, können besondere Regelungen oder Vereinbarungen greifen, die jedoch rechtlich abgesichert sein müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Paragraf 921 BGB.

Wann darf der Nachbar die Garagenwand mitnutzen?

Möchte Ihr Nachbar zum Beispiel eine Kletterpflanze an der Garagenwand anbringen, benötigt er in der Regel Ihre schriftliche Zustimmung. Diese wird oft in einer sogenannten "Nutzungsvereinbarung" festgehalten, in der beide Parteien Rechte und Pflichten klären. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ist eine Mitnutzung jedoch unzulässig.

Ausnahmefälle können bestehen, wenn es im Baurecht oder den regionalen Bauvorschriften spezielle Vorgaben gibt. Es lohnt sich daher, einen Blick in die örtlichen Regelungen zu werfen oder bei Unsicherheiten einen Fachanwalt für Nachbarschaftsrecht zurate zu ziehen.

Tipp: Ein Gespräch ist Gold wert

Wenn sich Ihr Nachbar für eine Nutzung interessiert, ist der einfachste Weg ein freundliches Gespräch. Viele Konflikte lassen sich durch einen gemeinsamen Kompromiss vermeiden – etwa durch eine einvernehmliche Regelung zur Nutzung oder das Einräumen einer bestimmten Fläche. So lässt sich ein Streit verhindern und eine Lösung für beide Seiten finden.

Verwendete Quellen
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