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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Recht im Alltag Nachbar nutzt Garage als Werkstatt: Darf er das?
Garagen dienen als Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge. Doch was passiert, wenn der Nachbar die Garage zweckentfremdet und darin werkelt? Wir klären auf.
Garagen erweisen sich als wahre Multitalente. Sie sind massiv gebaut und haben oft sogar eine Heizung. Haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Sie eine Werkbank in der Garage aufstellen? Lesen Sie im Text, ob das Vorgehen rechtens ist und was in Garagen erlaubt ist.
Garagennutzung: Welche Regeln gelten?
Das deutsche Gesetz begrenzt die Nutzung von Garagen auf die Unterbringung von Fahrzeugen. Die individuellen Bestimmungen werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Daher finden sich in den Garagenverordnungen abweichende Vorschriften betreffs des Baus und Betriebes von Garagen und Stellplätzen.
Abweichungen gibt es zum Beispiel bei den Abmessungen, der Zufahrt oder den Brandschutzbestimmungen. Zur Nutzung von Garagen ist in den Gesetzestexten dagegen wenig zu finden. Rechtlich greift hier eindeutig die Zweckbestimmung. Wer eine Baugenehmigung bekommt, darf die Garage nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nutzen. Anderweitige Nutzungen sind nicht gestattet.
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Was passiert, wenn der Nachbar die Garage zur Werkstatt macht?
Garagen dürfen generell nicht als Abstellkammer, Werkstatt, Büro oder Gästezimmer dienen. Hierbei wird von einer dauerhaften Zweckentfremdung ausgegangen. Wenn die Baubehörde davon erfährt, drohen bis zu 500 Euro Bußgeld.
Sie dürfen in Ihrer Garage Reifen, Dachgepäckträger, Wagenheber oder Reinigungsmittel lagern. Ist der Nachbar aber im Begriff, aus seiner Garage eine Hobbywerkstatt zu machen, ist dies häufig unzulässig. Es gibt allerdings keine genau definierten Gesetze.
Kleinere Reparaturen sind erlaubt. Wichtig ist, dass ein Fahrzeug dort jederzeit abgeparkt werden kann. Steht das Auto an der Straße, weil die Garage voller Werkzeug steht, handelt der Nachbar rechtswidrig. Befindet sich auf dem Grundstück eine Garage, muss diese dem parkenden Auto vorbehalten bleiben.
Was die Mieter von Garagen beachten müssen
Der Vermieter kann zur Nutzungsart von Garagen im Mietvertrag zusätzliche Eintragungen vornehmen. Wenn die Garage als Teil der angemieteten Wohnung zu verstehen ist, kann eine Nutzung der Garage als Werkstatt sogar zum Kündigungsgrund werden. Mieter, die vom Vermieter eine Abmahnung erhalten, sollten die Garage ausräumen und wieder Platz für den Pkw schaffen.
Wer eine Zweckentfremdung von Garagen plant, muss einen Antrag beim Bauamt stellen. Mit der Genehmigung ist der Versicherer zu informieren. Die Verträge werden dann der entsprechenden Nutzung angepasst. Soll die Garage als Wohnraum dienen, ist ein Wärmeschutznachweis erforderlich. Mindesthöhe und Belichtung müssen der Bauordnung entsprechen.
- ADAC: "Rund um Haus /Wohnen/Recht/Garagen-Nutzung"
- Bußgeldkatalog: "Garagennutzung"