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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Schutz vor dem Coronavirus Muss ich in Quarantäne, wenn mein Nachbar infiziert ist?
Der Nachbar hustet stark: Zurzeit denken viele dann wohl gleich an das Coronavirus. Doch darf ich meinen Nachbarn fragen, ob er infiziert ist? Und wenn ja, steht dann das gesamte Mietshaus unter Quarantäne?
Inhaltsverzeichnis
- Häusliche Quarantäne: Was gilt für Betroffene?
- Muss ich in Quarantäne, wenn mein Nachbar infiziert ist?
- Coronavirus: Müssen Infizierte ihren Nachbarn oder Vermieter benachrichtigen?
- Dürfen Sie Ihren Nachbarn fragen, ob er mit Covid-19 infiziert ist?
- Dürfen Sie Ihrem Nachbarn helfen, wenn er unter häuslicher Quarantäne steht?
- Sollten Sie den Fahrstuhl des Mietshauses noch benutzen?
- Sollten Sie die Türklinken im Haus noch berühren?
- Muss der Vermieter entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen?
- Dürfen Sie Ihren Balkon oder den Gemeinschaftsgarten noch benutzen, wenn Sie unter Quarantäne stehen?
- Sollten Sie Ihren Nachbarn noch grüßen?
Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen steigt wieder stark an. Viele Betroffene merken anfangs an ihren Symptomen oder auch im Verlauf einer Erkrankung teilweise nicht, dass sie erkrankt sind – sie können allerdings trotzdem andere anstecken.
Um eine Ausbreitung so gering wie möglich zu halten, sind Social Distancing und Kontaktsperre wichtig. In einem Mietshaus ist dies jedoch oft sehr schwer – schließlich sind Begegnungen im Treppenhaus, im Fahrstuhl oder beim Herausbringen des Mülls nicht selten. Was sollten Mieter und Vermieter zurzeit beachten?
Häusliche Quarantäne: Was gilt für Betroffene?
Wird die häusliche Quarantäne oder Isolation vom Gesundheitsamt angeordnet, darf die eigene Wohnung nicht verlassen werden. Das gilt sowohl für den Gang zum Briefkasten als auch für das Herunterbringen des Mülls oder das vom Nachbarn abzuholende Paket.
Da das Coronavirus leicht durch Tröpfcheninfektion übertragbar ist, sollten Betroffene für 14 Tage jeglichen Kontakt meiden. Die Kommunikation mit dem Nachbarn sollte daher ausschließlich durch die geschlossene Wohnungstür stattfinden, falls dieser klingelt. Auch Pakete, die von Nachbarn angenommen wurden, sollten nicht direkt übergeben, sondern vor die Wohnungstür des Empfängers gestellt werden.
- Strenge Corona-Maßnahmen: Quarantäne und Isolation – was darf ich und was nicht?
Muss ich in Quarantäne, wenn mein Nachbar infiziert ist?
Zwar kann das Coronavirus durch Tröpfchen übertragen werden, dennoch müssen Sie nicht zwangsläufig selbst in häusliche Isolation, sobald Ihr Nachbar positiv getestet wurde. Entscheidend ist, wie lange und intensiv Sie Kontakt mit der erkrankten Person hatten. Haben Sie sich beispielsweise im Treppenhaus mit dem Betroffenen unterhalten oder sind Sie mit ihm im Fahrstuhl gefahren, gelten Sie als Kontaktperson ersten Grades. Das bedeutet, Sie hatten einen direkten Kontakt mit dem Infizierten.
In diesem Fall sollten Sie sich umgehend telefonisch beim Hausarzt, Gesundheitsamt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117) melden und sich selbst in häusliche Quarantäne begeben. Kontaktpersonen ersten Grades werden häufig auch direkt vom Gesundheitsamt kontaktiert. Das geschieht aber nur, wenn sich der Infizierte an den Kontakt mit Ihnen erinnern konnte und dies dem Gesundheitsamt mitgeteilt hat.
Hatten Sie keinen direkten Kontakt zu jenem Nachbarn, der positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, ist das Ansteckungsrisiko geringer. Ausgeschlossen ist eine Infektion aber dennoch nicht. Denn der Erreger kann Studien zufolge mehrere Stunden oder Tage auf bestimmten Oberflächen überleben. Im Alltag überlebt der Erreger zwar vermutlich deutlich kürzer, so Experten. Sichere Richtwerte fehlen aber noch. Darum sollten Sie im Zweifel immer vorsichtig sein.
So lange überlebt Covid-19 auf
• Kunststoff: bis zu 72 Stunden*,
• Edelstahl: bis zu 48 Stunden*,
• Pappe und Papier: bis zu 24 Stunden*,
• Kupfer: bis zu vier Stunden*.
Coronavirus: Müssen Infizierte ihren Nachbarn oder Vermieter benachrichtigen?
Mieter müssen es ihrem Nachbarn oder ihrem Vermieter nicht mitteilen, wenn sie mit dem Coronavirus infiziert sind. Eine Ausnahme: Sie hatten in den letzten 14 Tagen direkten Kontakt mit diesen Personen. Dann zählt der Nachbar beziehungsweise der Vermieter als Kontaktperson ersten Grades. "Kann aber wegen des Coronafalles eine Gefährdung anderer Nutzer (...) nicht ausgeschlossen werden, müssen (...) Mieter den Vermieter und dieser eventuell andere (...) Mieter entsprechend informieren", so der Berliner Mieterverein.
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Eine Mietminderung ist übrigens nicht möglich, wenn Ihr Nachbar an Covid-19 erkrankt ist, da es keinen Mangel der Mietsache darstellt.
Dürfen Sie Ihren Nachbarn fragen, ob er mit Covid-19 infiziert ist?
Wenn Ihr Nachbar einen trockenen Reizhusten hat oder andere Symptome zeigt, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, muss er die anderen Mieter nicht darüber informieren. "Derartige Selbstauskünfte Privatpersonen gegenüber müssen nicht erteilt werden", erklärt Moritz Quiske, Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, t-online.de.
Eine Informationspflicht für Infizierte besteht beispielsweise auf der Arbeit, wenn eine Ansteckung möglich ist oder war, also innerhalb der letzten 14 Tage ein direkter Kontakt bestand. Das Gesundheitsamt informiert dann die entsprechenden Personen, die womöglich ebenfalls mit dem Coronavirus infiziert sein könnten.
Dürfen Sie Ihrem Nachbarn helfen, wenn er unter häuslicher Quarantäne steht?
Covid-19-Infizierte dürfen ihre Wohnung beziehungsweise ihr Haus nicht verlassen. Das schließt auch den Gang zum Briefkasten oder das Herunterbringen des Mülls mit ein.
Nachbarn können den Betroffenen teilweise helfen. Beispielsweise können sie den Briefkasten leeren und die Post vor die Wohnungstür des Erkrankten legen. Der Briefkastenschlüssel sollte dabei beim Nachbarn verbleiben und direkt nach der kontaktlosen Übergabe desinfiziert werden. Den Müll sollten Infizierte nicht von ihrem Nachbarn herunterbringen lassen. Durch die darin enthaltenen Coronaviren ist eine Ansteckung möglich. Stattdessen sollte er in fest verschlossenen Säcken in der Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse gelagert werden.
Sollten Sie den Fahrstuhl des Mietshauses noch benutzen?
Fahrstühle sind häufig sehr klein, sodass die Benutzer sehr eng nebeneinanderstehen. Eine Infektion mit dem Coronavirus durch Tröpfchenübertragung ist hier schnell möglich. Zudem können sich die Erreger auf den Oberflächen wie beispielsweise den Fahrstuhlknöpfen befinden. Durch das Berühren dieser Flächen ist eine Schmierinfektion möglich.
Vermeiden Sie es daher zurzeit lieber, den Fahrstuhl zu benutzen, um so das Ansteckungsrisiko für sich und andere zu verringern. Benutzen Sie den Fahrstuhl nur in Ausnahmefällen – beispielsweise bei einem schweren Einkauf – und steigen Sie nicht in den Fahrstuhl, wenn sich bereits eine Person darin befindet.
Wenn Sie die Treppe benutzen, können Sie zudem Ihre Fitness und Ausdauer verbessern und somit auch Ihre Lunge stärken.
Sollten Sie die Türklinken im Haus noch berühren?
Türklinken oder das Treppengeländer sollten Sie, wenn möglich, nur noch mit Handschuhen oder dem Ärmel berühren und sich danach umgehend gründlich die Hände waschen. Vermeiden Sie es, sich nach der Nutzung ins Gesicht zu fassen. So verringern Sie das Risiko einer Schmierinfektion.
Muss der Vermieter entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen?
Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, das Reinigungsintervall des Treppenhauses zu erhöhen oder spezielle Desinfektionsmittel zu verwenden. Einige treffen jedoch diese Vorsichtsmaßnahmen, um ihre Mieter zu schützen.
Auch bauliche Veränderungen, beispielsweise damit ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Treppenhaus möglich ist, muss der Vermieter ebenfalls nicht durchführen.
Dürfen Sie Ihren Balkon oder den Gemeinschaftsgarten noch benutzen, wenn Sie unter Quarantäne stehen?
Betroffene, die sich in häuslicher Isolation befinden, dürfen Ihre Wohnung oder Ihr Haus nicht verlassen. Die Nutzung des Gemeinschaftsgartens ist daher nicht möglich. Teilen sich Nachbarn einen Balkon, sollte dieser von dem Erkrankten während der Quarantäne ebenfalls nicht genutzt werden. Eigenheimbesitzer können Ihren Garten weiterhin nutzen, wenn sie hier keine weiteren Personen antreffen.
Sollten Sie Ihren Nachbarn noch grüßen?
Auch wenn die Ansteckungsgefahr hoch ist, können Sie höflich bleiben. Statt den Nachbarn direkt anzusprechen, reicht es während der Corona-Krise aber aus, ihm freundlich zuzunicken. Achten Sie dabei stets auf den Mindestabstand von 1,5 Metern.
Kommt Ihnen Ihr Nachbar im Treppenhaus entgegen, bleiben Sie am besten im Zwischengeschoss stehen, sodass er in ausreichendem Abstand an Ihnen vorbeigehen kann.
- Eigene Recherche
- Berliner Mieterverein
- SWR: "Coronavirus: Darf ich bei Quarantäne auf den Balkon oder Pizza bestellen?"
- myhomebook
- Blick Aktuell: Interview mit dem Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz
- Robert Koch-Institut
- Bund Verlag