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Coronavirus: Muss der Schornsteinfeger in der Pandemie kommen?


Urteil zeigt
Muss der Schornsteinfeger auch in der Pandemie kommen?

Von dpa-tmn, jb

Aktualisiert am 05.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Schornsteinfeger: Immobilieneigentümer haben die Pflicht, die Heizungsanlagen und Abgaswege regelmäßig überprüfen zu lassen.Vergrößern des Bildes
Schornsteinfeger: Immobilieneigentümer haben die Pflicht, die Heizungsanlagen und Abgaswege regelmäßig überprüfen zu lassen. (Quelle: Shotshop/imago-images-bilder)
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Die Angst, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, ist weiterhin hoch. Können Risikogruppen den Termin für Schornsteinfegerarbeiten daher absagen? Und was ist, wenn ich in Quarantäne bin – muss er trotzdem kommen?

Immobilieneigentümer haben die Pflicht, die Heizungsanlagen und Abgaswege regelmäßig überprüfen zu lassen. Diese Arbeiten muss ein Schornsteinfeger auch in der Corona-Pandemie durchführen können. Denn: Schornsteinfegerarbeiten sind nicht verzichtbar. Sie dienen dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlage.

Prüftermin verschieben?

Das ständige Verschieben des Termins für die Schornsteinfegertätigkeiten ist laut Bundeswirtschaftsministerium nicht möglich. Die Kontrolle trägt zur Gefahrenabwehr bei. Die Arbeiten des Schornsteinfegers sollten daher – unter Anbetracht und Abwägung des Risikos – durchgeführt werden.

In bestimmten Ausnahmefällen kann der Termin kurzfristig verschoben werden. Das muss der Eigentümer jedoch rechtzeitig vorher mit dem Schornsteinfeger abklären. Zudem muss er dann auch die zuständige Behörde informieren beziehungsweise sie in den Entscheidungsprozess mit einbeziehen.

Info
Sowohl der Schornsteinfeger als auch die Eigentümer beziehungsweise Kunden müssen die Vorsichtsmaßnahmen – wie beispielsweise die Hygiene- und Abstandsvorschriften – einhalten.

Prüftermine bei Risikogruppen

Eigentümer können den Prüftermin nicht wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr mit Covid-19 verhindern. Das gilt auch, wenn eine Person zu einer Risikogruppe gehört, entschied das Verwaltungsgericht Hannover (AZ: 13 A 4340/20). Möglich anfallende Versäumnisgebühren oder Mahnkosten, weil der Termin mit dem Schornsteinfeger nicht abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verlegt wurde, müssen die betroffenen Eigentümer zahlen. Denn die Durchführung der Arbeiten ist auch im Hinblick auf die Pandemie nicht unzumutbar, erklärt das Gericht.

Tipp: Besprechen Sie mögliche Bedenken mit Ihrem zuständigen Schornsteinfeger, rät der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. "Der Schornsteinfeger kann [...] bei Risikogruppen aus Sicht der Betriebs- und Brandsicherheit im vertretbaren Einzelfall Entscheidungen treffen", erklärt der Zentralverband.

Prüftermin trotz Quarantäne

Personen, die sich wegen einer Infektion oder eines Verdachts in Quarantäne befinden und daher den Schornsteinfeger den Zutritt zur Heizungsanlage nicht ermöglichen können, sollten dies ebenfalls rechtzeitig vorher ankündigen, rät der Zentralverband. Auch hier könnten im Einzelfall passende Entscheidungen getroffen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.
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