Während der Corona-Krise Wann darf man Handwerkern den Zutritt verweigern?
Nicht alle Mieter fühlen sich derzeit wohl, wenn sich Handwerker für Routinearbeiten in der Wohnung ankündigen. Darf die Risikogruppe solche Termine verschieben? Und welche Ausnahmen gibt es?
Die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie werden zwar nach und nach gelockert. Allerdings ist die Gefahr durch das Virus noch nicht vollständig gebannt. Für Mieter bedeutet das: Menschen, die zur Risikogruppe gehören, müssen Handwerker oder Schornsteinfeger nicht in ihre Mietwohnung lassen, sofern der Besuch nicht zwingend notwendig ist. Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer aufmerksam.
Einen späteren Termin festlegen
Muss beispielsweise nur ein Rauchmelder ausgewechselt werden, darf der Mieter darum bitten, den Termin dafür aufzuschieben. Das gilt auch, wenn ein Dienstleister den Zählerstand für Strom oder Gas ablesen will. Mieter können das zuständige Unternehmen kontaktieren und darum bitten, den Zählerstand selbst abzulesen. Dieser könnte dann entweder online oder per Postkarte übermittelt werden.
Liegt allerdings ein akuter, schwerer Mangel vor, zum Beispiel ein Rohrbruch, darf Handwerkern der Zutritt nicht ohne Weiteres verweigert werden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn