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Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009: Dachdämmung bei Altbau


Energie
Hausbesitzer müssen jetzt handeln

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 16.08.2011Lesedauer: 3 Min.
EnEV: Viele Dächer müssen noch bis zum Jahresende neu gedämmt werden. (Vergrößern des Bildes
EnEV: Viele Dächer müssen noch bis zum Jahresende neu gedämmt werden. (Quelle: Imago))
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Die Frist zum Nachrüsten ist Ende 2011 ausgelaufen. Ab nun müssen die Energiestandards vieler Gebäude auf einem höheren Niveau sein, schreibt die aktuelle Energieeinsparverordnung vor. Im Klartext: Alte Häuser müssen besser gedämmt sein und Heizungen weniger Energie verbrauchen. Doch wer ist überhaupt betroffen?

Viele Eigenheimbesitzer mussten Teile ihrer Häuser bis Ende 2011 nachrüsten. Das sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 für Altbauten vor.

Wer jetzt handeln muss

"Diese Nachrüstpflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben und ihn auch selbst bewohnen", erläutert Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Das gelte gleichermaßen für Mehrfamilienhäuser wie für Ein- und Zweifamilienhäuser. Eigentümer, die vor dem Stichtag selbst in ihrer Immobilie wohnten, sind nicht betroffen. Es sei denn, sie sanieren derzeit ihren Altbau sowieso umfassend oder bauen um. Dann müssen sie laut VBP ebenfalls die Energieeinsparverordnung 2009 umsetzen.

Einige Maßnahmen kann man selbst umsetzen

Nach EnEV müssen in den alten Gebäuden die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen von Zentralheizungen, die mit Wasser betrieben werden, oder von Einzelheizgeräten gedämmt werden. Auch Armaturen zur Begrenzung der Wärmeabgabe sind davon betroffen. Diese Auflage gilt allerdings nur, wenn diese Leitungen sowie Armaturen zugänglich sind und sie sich in unbeheizten Räumen befinden. "Warmwasser- und Heizungsleitungen zu dämmen, ist eine überschaubare Maßnahme", erklärt Reinhold-Postina. Ein geschickter Heimwerker könne das selbst erledigen. In Baumärkten gebe es vorgefertigte Rohrummantelungen.

Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches

Gedämmt werden muss auch die oberste begehbare Geschossdecke, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. Normalerweise seien das die Decken zwischen dem bewohnten Obergeschoss und dem nichtausgebauten Speicher, erläutert Reinhold-Postina. Alternativ könnte statt der Geschossdecke auch das Steildach gedämmt werden. Welche Variante sich finanziell rechnet, hängt von der Nutzung ab: Wird das Dachgeschoss nicht als Wohnraum genutzt, genüge die günstigere Dämmung der Geschossdecke, rät Kathrin Milich von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Diese koste pro Quadratmeter rund 80 Euro.

Bei der aufwändigeren vollständigen Dachdämmung werden die Kosten je Quadratmeter etwa doppelt so hoch angesetzt – wegen des höheren technischen Aufwands. Die Gesamtkosten seien aber tatsächlich sogar noch weitaus höher wegen der größeren zu dämmenden Fläche, sagt Mühe. "Bei einem normalen Einfamilienhaus mit Satteldach sollte man auf jeden Fall mit mehr als 20.000 Euro kalkulieren."

"Eine Pflicht zur nachträglichen Dämmung im Sinne der EnEV 2009 besteht jedoch nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits gedämmt sind", sagt Alexander Wiech von der Eigentümergemeinschaft "Haus & Grund Deutschland" in Berlin. Die vorhandene Dämmung müsse auch nicht die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Ebenfalls müsse man nicht handeln, wenn die erforderlichen Maßnahmen so teuer sind, dass die dadurch erzielte Energieeinsparung sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist rechnet.

Vor aufwändiger Sanierung Experten-Rat einholen

Anders als die Leitungen können Heimwerker Dach oder Decken nicht selbst dämmen. Denn das setzt fundiertes Fachwissen voraus. "Hausbesitzer und Heimwerker sollten sich bei Dämmmaßnahmen in Eigenregie unbedingt vom Fachmann beraten lassen", rät der Architekt Ulrich Zink vom Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung daher. Nur so sei gesichert, dass entsprechend den Anforderungen der EnEV ausreichend und richtig gedämmt wird.

Sanierungsmaßnahmen bescheinigen lassen

Bis Ende des Jahres mussten auch alle alten Heizungen erneuert werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. "Auf diese Heizungssanierung sind Hausbesitzer schon in den letzten Jahren von ihren Schornsteinfegern hingewiesen worden", sagt Eva Reinhold-Postina. Der Hausbesitzer muss die Umsetzung aller Vorschriften aus der EnEV jederzeit den Behörden belegen können, erläutert der VPB. Die Bauunternehmen sollten daher die Gesetzmäßigkeit der Sanierung und Umbauten in einer Erklärung bescheinigen – zu deren Ausstellung sie verpflichtet seien.

Reform der EnEV steht an

Die Energieeinsparverordnung soll in diesem Jahr reformiert werden. Wie diese inhaltlich aussehen soll, steht allerdings noch nicht fest. Angedacht ist aber nach dem beschlossenen Atomausstieg die weitere Erhöhung der Effizienzstandards.

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