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Alte Heizungen müssen bis 2015 erneuert werden


Heizung
Hausbesitzer müssen alte Heizungen erneuern

Von dpa
27.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Viele alte Heizungen müssen bis 2015 erneuert werden.Vergrößern des Bildes
Viele alte Heizungen müssen bis 2015 erneuert werden. (Quelle: INSADCO/imago-images-bilder)
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Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden. Das legt die zum Mai 2014 in Kraft getretene Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) fest. Eigentlich soll die Pflicht zum Einmotten alter Heizungen helfen, den CO2-Ausstoß zu mindern, allerdings sorgen verschiedene Ausnahmeregelungen dafür, dass einige alte Heizungen erhalten bleiben. Wer bis wann eine neue Heizung braucht.

Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen demnach bis spätestens 2015 ausgetauscht werden. Heizkessel, die vor dem 01. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel. Für alle nach dem 01. Januar 1985 eingebauten oder aufgestellten Heizkessel gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren.

Ausnahmen für den Heizungsaustausch

Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen. So sollen etwa Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad nicht betroffen sein. Erfasst würden vorerst nur sogenannte Konstanttemperaturheizkessel, betonte das Bauministerium. Auch Hauseigentümer, die seit mindestens Februar 2002 in Häusern mit 30 Jahre alten Heizungen wohnen, sind von der neuen Austauschpflicht ihrer Anlagen ausgenommen. Die Änderungen gelten überwiegend seit dem 1. Mai 2014, für das Umrüsten der alten Heizungen hat man aber Zeit bis 2015. Was die EnEV 2014 im Einzelnen vorschreibt.

Umweltschützern geht die neue EnEV nicht weit genug. Sie setze weiter zu wenig Impulse, im Wärmebereich Energie einzusparen und den klimaschädlichen Kohlendioxidaustausch zu mindern. Allerdings soll gemäß der Neuregelung ab 2016 der Primärenergiebedarf bei Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent und der Wärmebedarf durch eine bessere Gebäudedämmung um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt werden.

Häuser bekommen Energieeffizienzklassen

Zudem müssen Häuser jetzt nach Energieeffizienzklassen eingestuft werden. Um beim Verkauf und der Vermietung von Immobilen transparent über den zu erwartenden Energieverbrauch zu informieren, werden in Energieausweisen Klassen von A+ bis H vermerkt. Diese Klassifizierung kennt man beispielsweise von Haushaltsgeräten. Die entsprechenden Angaben müssen schon in der Anzeige zur Vermietung oder dem Verkauf angegeben werden. Bei einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt und spätestens zur Vertragsunterzeichnung dem Mieter oder Käufer ausgehändigt werden

Bauminister Peter Ramsauer (CSU) betonte, die Novellierung sei notwendig, um die neu gefasste EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. "Für das Heizen, Kühlen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden verbrauchen wir in Deutschland noch immer rund 35 Prozent der Endenergie." Um den Energieverbrauch zu reduzieren, könnten neue Gebäude einen wichtigen Beitrag leisten.

Die Erneuerbare-Energien-Branche kritisierte den Beschluss, wegen der Ausnahmen würde nur eine kleine Anzahl alter Heizsysteme erfasst. "Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen", meinte Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft.

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