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Energieausweispflicht nach EnEV 2014 als Papiertiger entlarvt


Energie
Verschärfte Energieausweispflicht als Papiertiger entlarvt

Aktualisiert am 18.09.2014Lesedauer: 2 Min.
Energieausweispflicht wird von den meisten Maklern, Vermietern und sogar Behörden ignoriert.Vergrößern des Bildes
Energieausweispflicht wird von den meisten Maklern, Vermietern und sogar Behörden ignoriert. (Quelle: Kai Remmers/dpa)

Vermietern, Maklern und selbst den Behörden ist die verschärfte Energieausweis-Pflicht offenbar egal. Seit dem 1. Mai müssen laut Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) schon Immobilienanzeigen die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis enthalten. Der Ausweis selbst muss bei der Wohnungsbesichtigung ohne Nachfrage vorgelegt werden. Für Missachtungen der Regeln sieht die Verordnung sogar Bußgelder bis zu 15.000 Euro vor. In der Praxis allerdings entpuppt sich die ambitionierte Verschärfung der Energieausweis-Pflicht gut vier Monate nach ihrer Einführung als zahnloser Papiertiger.

Das "Bündnis Energieausweis" hat unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) stichprobenartig insgesamt 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover, München und Dresden besichtigt, um zu kontrollieren, ob – wie es die Ausweispflicht vorsieht – bei der Besichtigung ohne Aufforderung ein Energieausweis vorgelegt wird.

Energieausweis-Pflicht wird flächendeckend missachtet

Die Ergebnisse der Stichprobe sind enttäuschend. Lediglich in acht Fällen (10,4 Prozent) wurde ein Energieausweis pflichtgemäß ohne Nachfrage vorgelegt. Insgesamt gab es bei 54 Wohnungen (70 Prozent) selbst auf Nachfrage keinen Energieausweis. Besonders bedenklich scheint dieses Ergebnis, da 72 Prozent der besichtigten Wohnungen von Maklern angeboten wurden.

"Die Stichprobe hat gezeigt, dass geltendes Recht bisher nur mangelhaft umgesetzt wird", bewertet Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB, die Ergebnisse der Untersuchung. "Insbesondere das Desinteresse der Makler ist bedenklich, da diese als professionelle Unterstützung für Vermietung und Verkauf engagiert werden."

Einhaltung der Energieausweis-Pflicht wird nicht ausreichend kontrolliert

Den Behörden attestieren die Urheber der Studie mangelnden Durchsetzungswillen der von ihnen selbst eingeführten Pflicht. Zuständig sind die Länder. "Die Bündnispartner begrüßen ausdrücklich die neue Vorlagepflicht bei Wohnungsbesichtigungen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung zur Untersuchung. "Besonders in angespannten Wohnungslagen hatte eine Nachfrage nicht selten eine Absage für die besichtigte Wohnung zur Folge."

Umso bedauerlicher sei es, dass mit Thüringen bislang nur ein einziges Bundesland eine Behörde zur Sicherstellung der neuen Informationspflichten am Immobilienmarkt benannt habe. "Die zuständigen Länderressorts sind aufgefordert, die Kontrollstellen umgehend einzurichten und Verstöße gegen die neuen Informationsrechte der Verbraucher konsequent zu ahnden", fordert Jürgen Resch, als Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe ebenfalls einer der Mitinitiatoren der Untersuchung. "Eines der Ziele der EnEV 2014, dem Energieausweis als wirkungsvolles Marktinstrument für energetisch hochwertigen Wohnraum zu verhelfen, ist derzeit verfehlt."

Kritik an der bestehenden Energieausweis-Pflicht

"Richtig umgesetzt kann der Energieausweis zum echten Nachfragekriterium – neben Preis und Lage – werden und einen wichtigen Beitrag zu mehr Klima- und Verbraucherschutz leisten", ist Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbunds Deutschland, überzeugt. Dafür allerdings müsste neben einer intensiveren Kontrolle der bestehenden Ausweispflicht auch deren Vergleichbarkeit verbessert werden. Insbesondere das Nebeneinander von Bedarfs- und Verbrauchsausweis steht im Fokus der Kritik.

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