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EnEV 2014: Wer zur Dachdämmung verpflichtet ist


Umbau & Renovierung
EnEV 2014: Wer in diesem Jahr handeln muss

Von dpa-tmn
23.03.2015Lesedauer: 3 Min.
Beim Dämmen des Dachs kommt meist Glaswolle oder Steinwolle zum Einsatz.Vergrößern des Bildes
Beim Dämmen des Dachs kommt meist Glaswolle oder Steinwolle zum Einsatz. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Bis Ende 2015 müssen viele Dächer beziehungsweise die obersten Geschossdecken gedämmt werden. Dies betrifft zumindest jene Bauten, welche die Mindestanforderungen zum Wärmeschutz nicht erfüllen. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor. Doch die Regelungen sind etwas komplizierter gefasst, so dass nicht automatisch jeder dämmen muss. Für wen die Dämmpflicht gilt und wann Ausnahmen gemacht werden.

"Dämmpflicht besteht nicht grundsätzlich", stellt Katrin Wefers von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klar. Nicht dämmen müssen Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits vor Februar 2002 selbst in ihrer Immobilie gewohnt haben. Im Haus muss außerdem mindestens vier Monate im Jahr geheizt werden. Ferienhäuser sind deshalb in der Regel nicht betroffen. Und: Nach dem Kauf eines Gebäudes beträgt die Frist fürs Dämmen zwei Jahre.

Dämmen muss nicht teuer sein

Die Dämmpflicht betrifft laut Verordnung die oberste Geschossdecke über den beheizten Räumen. Dabei ist es egal, ob der Boden begehbar ist oder nicht. Damit gilt die Regelung auch für Spitzböden. Das Dämmen der Decken sei keine teure Maßnahme, sagt Wefers. "Das geht in Eigenleistung mit Dämmplatten aus dem Baumarkt." Bei Holzbalkendecken reicht es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Wird der Raum unter dem Dach aber geheizt, muss im Zweifel das Dach gedämmt werden.

Ausgenommen von der Dämmpflicht sind aber auch Geschossdecken, die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllen. Dieser liegt bei einem Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) von 0,90. Je höher der Wärmedurchlasswiderstand, desto besser die Dämmwirkung. Wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach im bisherigen Zustand diesen Standard erfüllt, besteht laut Bundesbauministerium keine Dämmpflicht.

Wer mehr dämmt, bekommt Geld vom Staat

Für Hausbesitzer, die nachrüsten müssen, gilt: Nach der Sanierung muss die Decke oder das Dach einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,24 aufweisen. Der U-Wert gibt an, wie viel Leistung ein Bauteil pro Quadratmeter nach Außen hin abgibt, wenn der Temperaturunterschied ein Grad Kelvin beträgt. Die Maßnahme ist durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig, den Antrag muss aber ein beauftragter stellen, erklärt Wefers. Er überprüft nach der Sanierung auch, ob das Dach den KfW-Anforderungen entspricht. Diese sind mit einem maximalen U-Wert von 0,14 nämlich höher als jene der gesetzlichen Vorgabe. "Im Klartext: Mit ein paar Zentimeter mehr Dämmstoff ist in solchen Fällen ein Kredit oder Zuschuss drin", sagt Wefers.

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt es maximal 800 Euro für die Beratung bei Ein- und Zweifamilienhäusern dazu. Auch die spätere Baubegleitung ist förderfähig: 50 Prozent der für die professionelle Baubegleitung anfallenden Kosten (maximal 4000 Euro) übernimmt die KfW.

Erst nachrechnen, dann handeln

Stefan C. Würzner vom Bauherren-Schutzbund rät jedoch, das Projekt zunächst ohne Förderung zu planen. Erst danach sollte man schauen, wo Nachbesserungen möglich sind, um die Fördermittel zu bekommen. So lässt sich gut abschätzen, ob sich der Mehraufwand wirklich lohnt.

Die EnEV hat aber noch mehr Schlupflöcher: Ist davon auszugehen, dass die Baukosten das zu erwartende Einsparpotenzial beim Energieverbrauch um ein Vielfaches übersteigen, muss nicht den Vorgaben entsprechend gedämmt werden. "Dieser Fall tritt aber selten ein", sagt Wefers. Betroffen ist etwa erhaltenswerte Bausubstanz, deren Dachstuhl im Zuge der Sanierung ab- und wieder aufgebaut werden muss. Das Problem: Wie genau die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung nachweisbar ist, wird in der EnEV nicht geregelt. Hier hilft im Zweifel nur eine Nachfrage bei den zuständigen Behörden.

Das führt zur Frage, ob eine Dämmung nach EnEV-Richtlinien wegen des geringeren Energieverbrauchs auf lange Sicht lohnenswert ist? Würzner kann dazu keine pauschale Antwort geben: Das Einsparpotenzial sei nicht konkret zu benennen. "Dafür hängen Energiekosten zu sehr von Faktoren wie dem Ölpreis ab." Aussagen, bis wann sich eine Sanierung rechnet, sind deshalb schwer möglich. Allerdings erhöht sich oft der Wohnkomfort: "Im Winter ist es behaglicher in den Räumen und die Heizung muss nicht so hoch gestellt werden." Für die Zukunft kann sich die Investition auch aus ganz anderem Grund lohnen: Ein energetisch sehr gutes Gebäude habe in der Regel einen höheren Verkaufswert, sagt Würzner.

Für sinnvolles Dämmen hat sich auch Energieberater Thomas Weber im zuhause.de-Expertenchat ausgesprochen: "Natürlich ist das Dämmen des Daches, sofern es noch nicht gedämmt ist, auf alle Fälle sinnvoll, denn dort geht mehr Energie verloren als durch die Außenwand."

Kontrollen sind eher unwahrscheinlich

Ob die Vorgaben der EnEV umgesetzt werden, prüfen die Länder. "In deren Entscheidung liegt es, auf welche Weise dies erfolgt", sagt Wiltrud Gerstinger vom Bundesbauministerium in Berlin. Praktisch sei das aber ein wenig unklar, erklärt Katrin Wefers. Meist sind Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämter der Kreise oder Kommunen zuständig. Bei Verstößen gegen die Verordnung droht ein Bußgeld. Aber engmaschige Kontrollen sind nach Ansicht Wefers wohl nicht zu erwarten.

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