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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gesetzentwurf Balkonkraftwerke dürfen Stromzähler wohl rückwärts laufen lassen
In Deutschland ist es nicht legal, wenn der Stromzähler rückwärts läuft. Zumindest bis jetzt.
Stromzähler dürfen nicht manipuliert werden. So lautet eine Gesetzesvorschrift in Deutschland (§268 "Fälschung technischer Aufzeichnungen" StGB). Schließlich soll bei einer Ablesung der tatsächliche Energieverbrauch protokolliert und entsprechend bezahlt werden.
Um das zu gewährleisten und Manipulationen an den technischen Zählgeräten zu verhindern, sind alle Stromzähler hierzulande mit einer Rücklaufsperre versehen.
Vor allem für Haushalte, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sind und ihren selbst erzeugten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, könnte das teilweise ein Hindernis oder zumindest eine komplizierte Entnahme-Einspeise-Rechnung zur Folge haben.
Dieser Stromzähler darf legal rückwärts laufen
Das soll sich nun zum 1. Januar 2024 ändern. Denn dann soll ein neues Gesetz es erlauben, dass Verbraucher einen Stromzähler nutzen können, der rückwärts läuft. Das ermöglichen dann die sogenannten Ferraris-Zähler. Das bedeutet, dass sich der Zählerstand immer dann nach unten korrigiert, wenn nicht genutzter Strom ins Netz eingespeist wird. Eine komplizierte Gegenüberstellung würde demnach entfallen. Die eingespeiste Energie wird quasi mit der entnommenen verrechnet.
Zählertausch nötig?
Laut dem Portal "EFahrer.com" soll das Gesetz auch für Verbraucher gelten, die ein Steckersolargerät beziehungsweise Balkonkraftwerk betreiben. Sie müssen laut Bericht ab dato auch keine Änderungen bei ihren vorhandenen Messeinrichtungen vornehmen. Der bereits vorhandene Stromzähler reiche aus. Ein Zählertausch zum 1. Januar 2024 entfällt somit. Ausnahme: Werden jedoch mehrere PV-Anlagen zur Energieeinspeisung an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, so greift diese Sonderregelung nicht.
Grünen-Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck will mit der Einführung des neuen Gesetzes die Energiewende vorantreiben.
- Frankfurter Rundschau "Stromzähler dürfen rückwärts laufen – Gesetz kommt ab 2024"
- efahrer.de "Rückwärtslaufende Stromzähler: Neue Regeln für Mini-Solaranlagen"
- agrarheute.com "Balkonkraftwerke: Stromzähler dürfen bald legal rückwärts laufen"
- hna.de "Gesetz kommt ab 2024: Stromzähler dürfen rückwärts laufen"