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Coronavirus: Wie schützen Sie sich mit der Regel AHA+A+L-3G? – FAQ


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Zehn wichtige Corona-Antworten
Die "AHA+A+L-3G"-Regel soll es richten. Was steckt dahinter?


Aktualisiert am 13.10.2020Lesedauer: 6 Min.
Frankfurt: Passanten müssen nun in der Innenstadt und an stark frequentierten Plätzen Mund-Nase-Bedeckungen tragen.Vergrößern des Bildes
Frankfurt: Passanten müssen nun in der Innenstadt und an stark frequentierten Plätzen Mund-Nase-Bedeckungen tragen. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Die Infektionszahlen in ganz Europa und auch in Deutschland steigen wieder stark an. Gleichzeitig stellen sich immer noch viele Fragen rund um SARS-CoV-2. Wir beantworten sie.

Jetzt, da die Infektionszahlen wieder dramatisch ansteigen, sind die Menschen zunehmend verunsichert. Viele fragen sich, wie gefährlich Covid-19 ist, wie sie sich am besten schützen können und wer besonders betroffen sein könnte. t-online gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist das Coronavirus?

SARS-CoV-2 ist die Abkürzung für "Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2" und steht für ein neues Coronavirus. Seit Anfang 2020 gilt der Erreger als Auslöser für die Krankheit Covid-19. Zu den Coronaviren gehören zum Beispiel auch auch SARS und MERS.

Generell sind Coronaviren unter Säugetieren und Vögeln laut Robert Koch-Institut (RKI) weit verbreitet und lösen beim Menschen meist nur milde Erkältungen aus. In seltenen Fällen können aber auch schwere Lungenentzündungen entstehen, wie im Fall von Covid-19.

Bisher geht unter anderem das RKI davon aus, dass sich das Coronavirus hauptsächlich über die "Aufnahme virushaltiger Partikel" überträgt. Beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen Tröpfchen und Aerosole, der Übergang zwischen beiden Partikeln ist fließend, größere Teilchen sinken allerdings schneller zu Boden, während Aerosole länger in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen können.

Liebe Leserinnen und Leser: Welche weiteren Fragen bewegen Sie in Bezug auf das Coronavirus am meisten? Schicken Sie uns Ihre Fragen per Mail an leseraufruf@t-online.de. Eine Auswahl der eingesendeten Fragen werden wir für Sie beantworten.

Welche Symptome kann SARS-CoV-2 auslösen?

Zu den häufigsten Symptomen des Coronavirus zählen laut RKI Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns sowie eine Pneumonie. Mittlerweile wurden in einigen Fällen auch Hautveränderungen, neurologische Probleme wie Vergesslichkeit, aber auch Müdigkeit und Erschöpfung als Symptome festgestellt.

Für wen ist das Coronavirus besonders gefährlich?

Das Coronavirus verläuft bei allen Menschen unterschiedlich schwer. Während viele nur eine leichte Erkältung bekommen, leiden andere unter schweren Lungenentzündungen, landen auf der Intensivstation oder sterben sogar an Covid-19. Auch, wenn diese schweren Verläufe auch bei jüngeren, gesunden Patienten auftreten können, zeigt sich laut RKI eine Häufigkeit bei folgenden Personengruppen:

  • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für einen schweren Verlauf ab etwa 50-60 Jahren)
  • Männer
  • Raucher
  • stark übergewichtige Menschen

Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (zum Beispiel koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Lungenerkrankungen (zum Beispiel COPD)
  • chronische Nieren- und Lebererkrankungen
  • Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Patienten mit einer Krebserkrankung
  • Patienten mit geschwächtem Immunsystem

Wie können Sie sich vor einer Ansteckung schützen?

Als wichtigste Maßnahmen zum Schutz vor einer Coronavirus-Ansteckung gelten die offiziellen Abstands- und Hygieneregeln. Sie sollten Menschenmassen meiden: Gehen Sie möglichst selten einkaufen, nicht auf größere Feiern oder zu Partys, meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel und steigen Sie lieber aufs Rad um.


Versuchen Sie, sich so gut es geht von anderen Menschen fernzuhalten und auch Familie und Freunden beispielsweise bei der Begrüßung nicht zu nahe kommen. Wichtig sind auch eine gute Händehygiene wie regelmäßiges, gründliches Händewaschen sowie Handdesinfektion für unterwegs. Alltagsmasken schützen zudem zwar nicht sicher vor einer Infektion, können aber verhindern, dass Sie andere Menschen anstecken, sollten Sie sich infiziert haben.

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Was bedeutet die Regel AHA+A+L-3G?

Die "AHA-Regel", die Abstand, Händewaschen und Alltagsmaske beinhaltet, ist mittlerweile wohl jedem bekannt. Die Regel zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus wurde in den letzten Wochen allerdings erweitert: Zunächst um ein "L" für "Lüften": Halten sich mehrere Menschen gemeinsam in einem geschlossenen Raum wie in Schulen oder Büros auf, soll regelmäßig gelüftet werden, rät die Bundesregierung.


RKI-Chef Lothar Wieler riet zudem dazu, die drei "Gs" zu vermeiden (-3G): Geschlossene Räume, Gruppen und Gedränge. Und auch Gesundheitsminister Jens Spahn fügt noch ein drittes "A" hinzu: "A" für App, also für die Corona-Warn-App. Wenn all die Aspekte der Formel berücksichtigt werden, soll es weniger Coronavirus-Ansteckungen geben.

Wo gilt in Deutschland eine Maskenpflicht?

In Deutschland gilt seit Ende April eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Bahnen oder Trams. Zusätzlich ebenso in allen Geschäften, Einkaufscentern und auch auf Märkten, wo Abstandhalten schwierig wird.

Mittlerweile gibt es zusätzlich in einigen Städten wie Frankfurt oder Hamburg auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten Straßen eine generelle Maskenpflicht auch im Freien. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, riskiert in allen Bundesländern außer Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro.

Wie wird auf das Coronavirus getestet?

Besteht ein Verdacht auf das Coronavirus oder kommt jemand aus einem Risikogebiet im Ausland zurück nach Deutschland, wird derjenige auf SARS-CoV-2 getestet. In den meisten Fällen wird dazu ein PCR-Test verwendet, manchmal aber auch ein Antigen- oder ein Antikörper-Test.

PCR-Test: Bei diesem Testverfahren wird das Virusgenom nachgewiesen. Dazu wird eine Probe aus dem Nasen- oder Rachenraum entnommen. Die reine Testzeit dauert zwischen vier und fünf Stunden, es dauert momentan allerdings einige Tage, bis das Ergebnis mitgeteilt werden kann.


Antigen-Test: Der Antigen-Test soll innerhalb weniger Minuten eine akute Infektion mit dem Coronavirus nachweisen. Diese Tests sind deutlich schneller, bisher aber auch unzuverlässiger als PCR-Testungen.


Antikörper-Test: Ein Test auf Antikörper gegen das Coronavirus im Blut wird momentan vor allem zur Klärung der Verbreitung des Virus genutzt. Zwischen den ersten Symptomen und der Nachweisbarkeit spezifischer Antikörper vergehen etwa ein bis zwei Wochen. SARS-CoV-2 spezifische Antikörper können sowohl während der akuten Infektionsphase als auch nach Abklingen der Symptome nachgewiesen werden.

Wie funktioniert die Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App wurde entwickelt, um Nutzer zu warnen, wenn sie Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten. Schlägt die App Alarm, sollen sich die Betroffenen selbst testen lassen und vorsichtshalber isolieren. Das Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen.


Mittlerweile haben rund 15 Prozent der Menschen in Deutschland die App installiert. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat und einen positiven Testnachweis hat, kann dieses in der App anonym vermerken. Im Anschluss informiert die App alle anderen Nutzer, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu der erkrankten Person hatten.

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Dabei unterscheidet die App automatisch zwischen geringem Risiko beispielsweise bei flüchtigem Kontakt und hohem Risiko bei längerem Kontakt. Allerdings erfasst die App keine Daten über den Zeitpunkt einer Risikobegegnung, auch der Ort bleibt unbekannt. So bleiben sowohl die Identität der Infizierten als auch die der Kontaktpersonen geschützt.

Darf ich jetzt noch in den Urlaub fahren? Was bedeuten Reisewarnungen und Risikogebiete?

Ein Urlaub ist grundsätzlich weiterhin möglich und erlaubt. Allerdings rät die Bundesregierung insbesondere Einwohnern von Risikogebieten von Reisen ab, zudem gelten für viele Länder offizielle Reisewarnungen sowie besondere Bestimmungen für die Rückreise aus einem ausländischen Risikogebiet.

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, sich nach der Ankunft auf das Coronavirus testen zu lassen und sich bis mindestens zur Übermittlung des Testergebnisses in häusliche Quarantäne zu begeben. Zusätzlich müssen Sie die für Ihren Wohnort zuständige Behörde – in der Regel das lokale Gesundheitsamt – informieren.

Ausnahmen gelten nur in einigen Bundesländern zum Beispiel dann, wenn Sie nur auf der Durchreise sind oder einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist und in Deutschland anerkannt wird. Hinzu kommen die Quarantäne-Bestimmungen im Reiseland bei einem positiven Corona-Test: Meist ist eine Rückreise nach Deutschland innerhalb der Quarantäne nicht möglich.

Sollten Sie im Urlaubsland an dem Coronavirus erkranken, übernimmt normalerweise Ihre Auslandsreisekrankenversicherung die Behandlungskosten. Doch wer trotz Reisewarnung und Einstufung als Risikogebiet in ein Land reist, ist in der Regel nicht durch diese Versicherung geschützt. Sie sollten sich daher zuvor gut beraten lassen und eine spezielle Krankenversicherung abschließen. Dabei müssen Sie mit deutlich höheren Kosten und eingeschränkten Leistungen rechnen. Durch Reisewarnungen und generell während der Corona-Pandemie gelten bei vielen Reiseanbietern insbesondere für Pauschalreisen besondere Stornierungsbedingungen.

Was gilt für innerdeutsche Risikogebiete?

Bei einem Treffen am 7. Oktober haben Bund und Länder beschlossen, besondere Maßnahmen für regionale Risikogebiete zu erlassen. Grundsätzlich sollen Einwohner von Risikogebieten vermeiden, innerhalb Deutschlands zu reisen. Zudem sollen Touristen aus innerdeutschen Risikogebieten nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.


Allerdings haben nicht alle Bundesländer einheitlich dem Beschluss zugestimmt. Daher sollten Sie sich grundsätzlich separat über die Lage an Ihrem Urlaubsziel informieren und gegebenenfalls direkt Ihre Unterkunft kontaktieren. Zusätzlich gilt beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern eine Quarantänepflicht für Reisende aus Risikogebieten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Robert Koch-Institut
  • Auswärtiges Amt
  • Bundesregierung
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