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Corona-Ausbruch: Das sind die neuen Regeln für Urlaub in Deutschland


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Corona-Risikogebiete
Das sind die neuen Regeln für Urlaub in Deutschland


Aktualisiert am 10.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Berlin in der Corona-Krise: Die Hauptstadt gilt mittlerweile insgesamt als regionales Risikogebiet in Deutschland.Vergrößern des Bildes
Berlin in der Corona-Krise: Die Hauptstadt gilt mittlerweile insgesamt als regionales Risikogebiet in Deutschland. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Mehrere Orte in Deutschland zählen als regionale Corona-Risikogebiete. Wer aus einer dieser Regionen kommt, ist beim Urlaub im eigenen Land eingeschränkt. Was bedeuten die neuen Maßnahmen?

Wer aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt und versucht, einen Herbsturlaub im Land zu planen, hat es derzeit schwer: Die Bundesländer haben die Regeln für Urlauber aus regionalen Corona-Hotspots deutlich verschärft. Erst kam die Quarantäne, dann das Beherbergungsverbot. Doch was gilt jetzt wo und für wen im Herbsturlaub?

Was wurde beschlossen?

Bei einem Treffen am 7. Oktober haben Bund und Länder beschlossen, besondere Maßnahmen für regionale Risikogebiete zu erlassen. Grundsätzlich sollen Einwohner von Risikogebieten vermeiden, innerhalb Deutschlands zu reisen. Zudem sollen Touristen aus innerdeutschen Risikogebieten nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Allerdings haben nicht alle Bundesländer einheitlich dem Beschluss zugestimmt. Daher sollten Sie sich grundsätzlich separat über die Lage an Ihrem Urlaubsziel informieren und gegebenenfalls direkt Ihre Unterkunft kontaktieren.

Welche Gebiete gelten als regionale Risikogebiete?

Grundsätzlich stuft das Robert Koch-Institut Regionen, Orte oder Städte als Risikogebiete ein, deren Neuinfektionen die Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschreiten.

Dazu zählen momentan laut Robert Koch-Institut (Stand: 9. Oktober 2020):

  • Stadt Berlin
  • Stadt Bremen
  • Landkreis Esslingen
  • Stadt Frankfurt am Main
  • Stadt Remscheid
  • Stadt Herne
  • Stadt Hamm
  • Landkreis Cloppenburg
  • Landkreis Vechta (ohne Oldenburg)
  • Landkreis Wesermarsch
  • Stadt Rosenheim

Wo gilt ein Beherbergungsverbot?

Bisher haben Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, das Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen dem Beschluss zugestimmt oder bereits zuvor ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten eingeführt.

In einigen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern gelten zudem noch andere strenge Regeln wie eine Quarantänepflicht für Reisende aus Risikogebieten. Schleswig-Holstein hingegen hat seine anfängliche Regelung gelockert: Die Quarantänepflicht entfällt.

Was bedeutet das Beherberungsverbot?

Das Verbot bedeutet, dass Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten nicht in Hotels, Gaststätten oder Pensionen untergebracht werden dürfen. Für die Beherberungsbetriebe gelten strenge Regeln, die bei Nichteinhaltung hohe Strafen nach sich ziehen können.

Gilt das Verbot auch für Ferienwohnungen und Airbnb?

Ja, auch die Betreiber von Ferienwohnungen und Airbnb müssen sich an die Auflagen halten und riskieren hohe Strafen, wenn Sie trotz Beherbergungsverbot Reisende aus Risikogebieten aufnehmen.

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Können Reisende aus regionalen Risikogebieten sich kostenlos testen lassen?

Grundsätzlich besteht für Urlauber aus deutschen Risikogebieten keine Testpflicht und somit auch kein Anspruch auf einen (kostenlosen) Corona-Test. Die Testkapazitäten werden momentan wieder knapper und sind zunächst Schulen und Pflegeeinrichtungen vorbehalten sowie Personen mit Corona-Symptomen. Wer sich für einen Urlaub innerhalb Deutschlands entscheidet und einen negativen Corona-Test vorweisen muss, muss die Kosten in der Regel selbst tragen.

Wo können Sie trotzdem noch Urlaub machen?

Wer aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt, sollte sich grundsätzlich an die Empfehlung der Bundesregierung halten und sich momentan mit dem Reisen einschränken. Ein Beherbergungsverbot gilt allerdings bisher noch nicht in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Die Länder haben das Verbot teilweise ganz abgelehnt, teilweise wird noch darüber beraten.

Können Einwohner von Risikogebieten trotzdem noch zur Arbeit oder zu Angehörigen fahren?

Ja, von der neuen Regelung sind zunächst nur Privatreisende betroffen, wer aus beruflichen Gründen reist, darf das weiterhin tun. Auch, wer Angehörige besucht und beispielsweise bei seinen Eltern übernachtet, unterliegt nicht dem Beherbergungsverbot.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesregierung: "Informationen für Reisende und Pendler"
  • Robert Koch-Institut
  • Nachrichtenagentur dpa
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