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Psychisch Kranke werden "bald wie Straftäter behandelt"


Kontroverser Gesetzentwurf
Psychisch Kranke in Bayern "bald wie Straftäter behandelt"

Von afp, rok

17.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Blick auf das Gebäude der forensischen Psychiatrie am Bezirksklinikum Ansbach in Bayern: Die bayerische Landesregierung plant ein kontroverses Psychiatriegesetz.Vergrößern des Bildes
Blick auf das Gebäude der forensischen Psychiatrie am Bezirksklinikum Ansbach in Bayern: Die bayerische Landesregierung plant ein kontroverses Psychiatriegesetz. (Quelle: Timm Schamberger/dpa)

Ein Gesetzentwurf in Bayern sorgt für heftige Diskussionen. Der Vorwurf: Mit ihm würden psychisch Kranke in Zukunft wie Straftäter behandelt und stigmatisiert.

Verbände und Parteien laufen Sturm gegen den Entwurf eines neuen Psychiatriegesetzes der CSU-Regierung in Bayern, der am 18. April in erster Lesung im Landtag behandelt wird. "Durch das sogenannte Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz werden Menschen mit psychischen Problemen, die für sich und andere eine Gefahr darstellen könnten, in Bayern bald wie Straftäter behandelt", warnte die SPD-Fraktion im bayerischen Landtag auf Facebook. Die Partei kündigte ebenso wie Grüne und Freie Wähler entschiedenen Widerstand gegen das Gesetz an.

Grundgedanke war, die Versorgung zu verbessern

Mit dem Gesetz will die bayerische Landesregierung im Grunde die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen ausbauen. Ein Schwerpunkt ist ein rund um die Uhr erreichbarer Krisendienst, um Betroffene frühzeitig aufzufangen. Dadurch sollen stationäre Unterbringungen, vor allem sogenannte Zwangseinweisungen, deutlich verringert werden. Zudem sollen landesweite Päventionsstellen psychisch Kranken, die zu Gewalt neigen, ambulante Hilfe anbieten.

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Für Empörung sorgt vor allem die geplante Unterbringungsdatei. Dort sollen für mindestens fünf Jahre von allen auf Anordnung des Gerichts in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen Daten gespeichert werden, darunter Name, Familienstand, Krankheitsbezeichnung und Dauer der Unterbringung. Dies soll auch zur Verfolgung von Straftaten genutzt werden können.

Die bayerische SPD-Fraktion spricht von "einer Katastrophe für die psychisch Kranken". Anhand der gespeicherten Daten könnten die Behörden so auch feststellen, ob jemand zum Beispiel wegen Depressionen in der Klinik war. Diese Menschen würden "künftig behandelt wie verurteilte geisteskranke Verbrecher", warnte Kathrin Sonnenholzner (SPD), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Landtag.

Grüne: Psychiater werden "zu Hilfsorganen der Polizei gemacht"

Auch die Grünen im bayerischen Landtag warnten, Krankheitsdaten etwa von Depressionspatienten hätten "in einer für Dritte außerhalb der psychiatrischen Einrichtung einsehbaren Unterbringungsdatei nichts verloren". Der Gesetzentwurf erinnere "fatal" an die vor 30 Jahren von der CSU geplanten Register für HIV-Erkrankte.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, warf der CSU-Regierung vor, mit ihrem Gesetzentwurf psychisch Kranke zu stigmatisieren. Psychisch Kranke würden wie Straftäter behandelt, Psychiater "zu Hilfsorganen der Polizei gemacht". Viele würden sich dann nicht mehr trauen, offen über ihr Leid zu sprechen.

FDP: "Grundrechte psychisch kranker Bürger zur Disposition" gestellt

Martin Hagen, Spitzenkandidat der FDP Bayerns zur Landtagswahl, warf der Staatsregierung vor, sie stelle "die Grundrechte psychisch kranker Bürger zur Disposition". Karl Vetter, gesundheitspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der Freien Wähler, betonte, es handele sich "um Menschen in einer psychischen Krise, nicht um Straftäter".

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband in Bayern hatte den Gesetzentwurf zuvor bereits heftig kritisiert. Statt Hilfe und Heilung in den Vordergrund zu stellen, gehe es im Gesetz primär um Gefahrenabwehr. Der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker warnte, das Gesetz vermische "in völlig unzutreffender Weise" die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in einer Klinik mit der längerfristigen Unterbringung von Straftätern im Maßregelvollzug.

HILFSANGEBOTE: Die TelefonSeelsorge hat verschiedene anonyme und vertrauliche Beratungsangebote im Internet. Ein persönliches Gespräch bietet die TelefonSeelsorge anonym und rund um die Uhr unter den gebührenfreien Telefonnummern 0800-111 0 111 und 0800-111 0 222 an. Neben Gesprächen am Telefon wird auch der Austausch per Mail oder Chat angeboten. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie vor Ort bei einem Pfarrer, Arzt oder in lokalen Beratungsstellen. Diese finden Sie im örtlichen Telefonbuch über den Allgemeinen Sozialdienst der Stadt oder die Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und Paritätischer Wohlfahrtsverband.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • AFP
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