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Gesundheitsminister Spahn: Krankenkassen sollen Fettabsaugung zahlen


Vorstoß des Gesundheitsministers
Nach Spahn sollen Krankenkassen Fettabsaugung zahlen

Von afp
Aktualisiert am 11.01.2019Lesedauer: 1 Min.
Liposuktion: Mithilfe dieser Operation können chronische Fettpolster – auch bekannt als Lipödeme – behandelt werden.Vergrößern des Bildes
Liposuktion: Mithilfe dieser Operation können chronische Fettpolster – auch bekannt als Lipödeme – behandelt werden. (Quelle: Juanmonino/getty-images-bilder)

Fettabsaugen gilt bisher als Schönheitsoperation, die vom Patienten zu zahlen ist. Gesundheitsminister Spahn will das für bestimmte Fälle ändern. Dafür müsste er allerdings neue Gesetze schaffen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig das Absaugen von Körperfett bezahlen. "Bis zu drei Millionen Frauen mit krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden täglich darunter, dass die Krankenkassen ihre Therapie nach einem Gerichtsurteil nicht bezahlen", sagt Spahn der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Ihnen wollen wir schnell und unbürokratisch helfen."

Spahn will selbst über Kassenleistungen entscheiden

Die Kassen weigern sich dem Bericht zufolge, die "Liposuktion zur Behandlung des Lipödems" zu bezahlen, weil der Nutzen noch nicht hinreichend belegt sei. Mit einem Ergänzungsantrag zum derzeit im Bundestag beratenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) will Spahn neu regeln, dass künftig grundsätzlich sein Ministerium entscheiden kann, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Kassen bezahlen müssen. Bisher entscheidet die Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Kassen darüber.

In dem Antrag heißt es, das Ministerium könne Methoden in die Versorgung aufnehmen, für die die Selbstverwaltung keine Regelung getroffen habe, oder für die sie "die Anerkennung eines diagnostischen oder therapeutischen Nutzens bisher abgelehnt hat". Auch wenn es für neue Methoden kaum wissenschaftliche Belege gebe, soll demnach eine Erstattung in Betracht kommen, wenn es keine zumutbare Alternativbehandlung gebe.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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