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Patientenverfügung oft zu ungenau: So formulieren Sie sie richtig


Laut BGH oft zu ungenau
So formulieren Sie die Patientenverfügung richtig

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 14.03.2018Lesedauer: 3 Min.
Die Patientenverfügung sollte sorgfältig verfasst werden.Vergrößern des Bildes
Die Patientenverfügung sollte sorgfältig verfasst werden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Eine

In dem Fall ging es um eine 75-jährige Frau, die nach einem Hirnschlag über eine Magensonde ernährt wird und nicht mehr sprechen kann.

Konflikt für die Angehörigen

In gleich zwei Patientenverfügungen hatte sie sich für den Fall eines schweren Gehirnschadens gegen "lebensverlängernde Maßnahmen" ausgesprochen und einer ihrer Töchter die Vollmacht zur Durchsetzung erteilt. Diese Tochter ist der Ansicht, dass ein Ende der künstlichen Ernährung nicht dem Willen der Mutter entspricht. Ihre beiden Schwestern sehen das anders.

Nach Auffassung der BGH-Richter lässt sich aus den Verfügungen kein Sterbewunsch ableiten. Das Landgericht im baden-württembergischen Mosbach muss nun aber prüfen, ob die Patientin in der Vergangenheit womöglich Dinge gesagt hat, die auf einen solchen Wunsch hindeuten.

Experte: Patientenverfügung dringend prüfen!

Für Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist die Entscheidung ein "Weckruf": "Millionen Menschen müssen dringend überprüfen, ob ihre Patientenverfügungen womöglich vor Allgemeinplätzen nur so wimmeln." Probleme gebe es immer, wenn die Patientenverfügung im Ernstfall keine eindeutigen Antworten gibt. Die Stiftung warnt beispielsweise vor Formulierungen wie "Wenn keine Aussicht mehr auf ein sinnvolles Leben besteht ...", "... will ich nicht an Schläuchen hängen" oder "... soll man mich in Ruhe sterben lassen". "

Der Patientenschützer Brysch weiß: "Je genauer ich meine Patientenverfügung formuliert habe, desto weniger stürze ich meine Angehörigen in Gewissenskonflikte".

Das gehört in die Patientenverfügung

Generell sollte man sich beim Erstellen der Patientenverfügung von einer ärztlich oder rechtlich fachkundigen Person beraten lassen. Auf keinen Fall sollten Sie die Patientenverfügung ins Blaue formulieren oder ungeprüft Vordrucke aus dem Internet ausfüllen. Ausführlichen Rat bietet auch die Broschüre "Patientenverfügung Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?" vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Sie steht zum kostenlosen Download bereit und bietet konkret die korrekten Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung.

Die Patientenverfügung sollte wie folgt aufgebaut sein:

  • Eingangsformel*
  • Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll*
  • Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen*
  • Wünsche zu Ort und Begleitung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
  • Organspende
  • Schlussformel*
  • Schlussbemerkungen
  • Datum, Unterschrift*
  • Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift
  • Anhang: Wertvorstellungen

Die eigentlichen Bestandteile einer Patientenverfügung sind mit Sternchen* gekennzeichnet. Aber auch die ergänzenden Aussagen können zum Verständnis des Gewollten beitragen und Anordnungen und Wünsche des Verfassers deutlich machen. (Quelle: BMJV)

Die richtigen Formulierungen wählen

Bezüglich der lebenserhaltenden Maßnahmen ist es wichtig, detailliert vorzugehen. Das BMJV empfiehlt die Formulierung:

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

  • ... dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten.

oder

  • ... dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.

Künstlicher Ernährung thematisieren

Besser ist es jedoch, auf das Thema künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gesondert einzugehen und zwar zum Beispiel mit folgender Formulierung:

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

  • dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.

oder

  • dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgen.

oder

  • dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen.

Im Fall der 75-Jährigen wäre mit solchen Formulierungen klar gewesen, ob sie eine Magensonde wünscht und inwiefern lebenserhaltende Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Jeder Dritte hat Patientenverfügung

Seit 2009 sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, im Vorhinein schriftlich festzulegen, ob und wie man in bestimmten Situationen vom Arzt behandelt werden möchte. Um die Auslegung zu erleichtern, können in der Patientenverfügung auch persönliche Hinweise stehen, zum Beispiel zu den eigenen Wertvorstellungen oder zu religiösen Fragen. Der Arzt ist daran gebunden. Wer möchte, kann die Durchsetzung einer Person übertragen, der er vertraut. Das alles ist freiwillig. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass inzwischen jeder dritte Mensch in Deutschland eine Patientenverfügung hat.

Alle Textbausteine zum Thema Patientenverfügung finden Sie in der zugehörigen Broschüre des BMJV.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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