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Lebendspende: Organspende zu Lebzeiten


Gesundheitswesen
Lebendspende: Organspende zu Lebzeiten

fo (CF)

Aktualisiert am 21.03.2013Lesedauer: 2 Min.
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Die Lebendspende ist in Deutschland an hohe gesetzliche Auflagen gebunden. Nicht jeder kommt als Organspender infrage und die Zahl möglicher Empfänger ist auf einen engen Personenkreis beschränkt. Die hohen Auflagen bei dieser Form der Transplantation dienen einerseits dem Schutz des Spenders und sollen andererseits einem potenziellen Missbrauch durch Organhandel vorbeugen.

In Deutschland auf Nieren und Leber beschränkt

Bei einer Lebendspende wird einer lebenden Person ein Organ oder Teile eines Organs entnommen und einer lebenden Empfängerperson implantiert. Theoretisch könnte ein lebender Mensch "eine seiner beiden Nieren, einen Teil der Leber sowie der Lungen, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse spenden", so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Informationsseite "organspende-info.de".

In Deutschland kommen für die Lebendspende allerdings nur die Nieren oder aber Teile der Leber in Betracht.

Welche Voraussetzung braucht es für eine Lebendspende?

Welche Voraussetzungen für eine Lebendspende erfüllt werden müssen, regelt das Transplantationsgesetz (TPG). Wichtigste Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Transplantation kein passendes Organ zur Verfügung steht, das postmortal entnommen wurde. Auf diese Weise sollen Lebendorganspender vor unnötigen Transplantationen geschützt werden. Zusätzlich müssen Lebendorganspender volljährig sowie zur Einwilligung fähig sein und verschiedene gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen.

Als Spender kommen außerdem nur Menschen infrage, die mit dem Empfänger in einer unmittelbar engen Beziehung stehen. Zu diesem Kreis zählen Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Verlobte und Menschen, die "dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen", so die BZgA. Auf diese Weise soll der illegale Organhandel unterbunden werden. (Transplantationsgesetz zur Organspende: Was es aussagt)

Aufklärung und Absicherung bei der Organspende

Vor der Lebendspende ist eine umfassende Aufklärung über die möglichen Risiken einer Transplantation obligatorisch. Die spendende Person muss mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie über alle Formalitäten aufgeklärt wurde. Die Unterschrift ist jedoch nicht bindend: Wer in eine Lebendspende einwilligt, hat das Recht, seine Entscheidung vor der Spende noch jederzeit schriftlich oder mündlich zu widerrufen.

Transplantationszentren haben zudem die Möglichkeit, eine Lebendspendekommission anzurufen, falls beispielsweise Zweifel daran bestehen, dass der Spender seine Einwilligung freiwillig gegeben hat. Spender und Empfänger sind rechtlich dazu verpflichtet, an einem möglichen Kommissionsverfahren teilzunehmen, um zum Schutz des Spenders jegliche Zweifel auszuräumen. (Lebendspende: Organspende zu Lebzeiten)

Wer trägt die anfallenden Kosten?

Für die Kosten der Transplantation bei einer Lebendspende muss die Krankenkasse des Empfängers aufkommen. Hierzu zählen auch die Kosten beispielsweise durch Verdienstausfall – auch beim Spender. Trotzdem ist es für den Spender unbedingt empfehlenswert, vor einem solchen Eingriff auch Rücksprache mit der eigenen Krankenkasse zu halten.

Was passiert nach der Transplantation?

Lebendspender müssen sich darüber hinaus bewusst sein, dass das Risiko einer Organspende nicht nur in der Operation selbst liegt, sondern auch Langzeitrisiken bestehen. Bei einer Nierenspende kann dies beispielsweise Bluthochdruck oder eine Verschlechterung der Nierenfunktion des verbliebenen Organs sein. Laut der Stiftung Lebendspende müssen sich nicht zuletzt aus diesem Grund sowohl Spender als auch Empfänger zu einer lebenslangen Mitarbeit bereit erklären, was eine ärztliche empfohlene Nachbetreuung betrifft. (Wann darf die Organtransplantation stattfinden?)

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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