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Alkohol und Antibiotika – bei gewissen Wirkstoffen riskant


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Alkohol und Antibiotika – bei gewissen Wirkstoffen riskant


Aktualisiert am 20.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Antibiotika einnehmen (Symbolbild): Die Medikamente werden zur Behandlung bakterieller Infektionen eingesetzt.Vergrößern des Bildes
Antibiotika einnehmen (Symbolbild): Die Medikamente werden zur Behandlung bakterieller Infektionen eingesetzt. (Quelle: seb_ra/getty-images-bilder)
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Wer Antibiotika nimmt, darf keinen Alkohol trinken? Jein: Ob Alkoholkonsum während der Behandlung zu meiden ist, hängt vom Antibiotikum ab.

Antibiotika sind Medikamente, die bakteriellen Erkrankungen entgegenwirken – zum Beispiel durch Bakterien ausgelösten Infekten der Harnwege, Lungen oder Mandeln. Jedes verfügbare Antibiotikum hilft nur gegen bestimmte Bakterien. Deshalb wurden viele antibiotische Wirkstoffe entwickelt, die je nach Art des jeweils ursächlichen Bakteriums zum Einsatz kommen können.

Antibiotikum ist also nicht gleich Antibiotikum: Es gibt inzwischen mehr als 15 Stoffklassen, die sich in ihrem chemischen Aufbau und ihrer Wirkungsweise unterscheiden. Verschieden sind somit auch die Regeln, die es bei der Einnahme zu beherzigen gibt – etwa im Hinblick auf Alkohol.

Ob Alkoholkonsum im Rahmen einer Antibiotikatherapie riskant ist, hängt aber nicht nur vom genauen Medikament ab. Die Erkrankung und die sonstige gesundheitliche Verfassung der erkrankten Person spielen ebenfalls eine Rolle. Wer ein Antibiotikum verschrieben bekommt, sollte daher zunächst mit der Ärztin oder dem Arzt besprechen, ob es vertretbar ist, während Behandlung Alkohol zu trinken – und wenn ja, wie viel.

Antibiotika und Alkoholkonsum – wann Beschwerden drohen

Wer mit einem der folgenden Antibiotika behandelt wird, sollte Alkohol lieber meiden, weil sonst unangenehme und teils riskante Symptome auftreten können:

  • Isoniazid, ein Tuberkulosemittel
  • Protionamid, ebenfalls ein Medikament gegen Tuberkulose
  • Cotrimoxazol, eine Kombination aus den Wirkstoffen Trimethoprim und Sulfamethoxazol, mit der zum Beispiel einige Atemwegsinfektionen behandelt werden
  • das zu den Cephalosporinen zählende, in die Vene verabreichte Ceftriaxon, welches aber ohnehin nur bei gewissen schwer verlaufenden Infektionen zum Einsatz kommt (bei gängigeren Cephalosporinen ist maßvoller Konsum alkoholischer Getränke in der Regel möglich)
  • Metronidazol, das etwa gegen bestimmte Infektionen des Magen-Darm-Trakts und der Scheide helfen kann
  • Linezolid, welches bei bestimmten Infektionen der Lungen und Haut eingesetzt wird, die sich die Betroffenen meist im Krankenhaus zuziehen und gegen deren Erreger andere Antibiotika unwirksam (resistent) sind

Welche Beschwerden in Kombination mit Alkohol drohen, ist je nach Mittel verschieden.

Wer während einer Therapie mit Isoniazid und Protionamid Alkohol konsumiert, geht das Risiko sein, dass seine Leber geschädigt wird und sich entzündet, es also zu einer Hepatitis kommt.

Für Isoniazid, Cotrimoxazol, Ceftriaxon oder Metronidazol gibt es Hinweise darauf, dass sie den Alkoholstoffwechsel stören können. Der Körper wandelt Alkohol zunächst in das giftige Acetaldehyd um, welches die meisten unerwünschten Begleiterscheinungen und Nachwirkungen des Rausches verursacht. Anschließend sorgen bestimmte Enzyme für den Abbau des Acetaldehyds, sodass die Beschwerden wieder abklingen.

Steht der Körper jedoch unter der Wirkung eines der besagten Antibiotika, können die Enzyme ihre Aufgabe unter Umständen nicht mehr richtig erfüllen. In der Folge sammelt sich vermehrt Acetaldehyd im Organismus ansammeln, was heftige Symptome hervorrufen kann – unter anderem Übelkeit und Erbrechen, Schwindel, Kopfweh, Durchfall, Atemnot und Herzrasen.

Diese Art von Wechselwirkung mit Alkohol ist bei Linezolid und Tedizolid nicht zu befürchten. Diese Wirkstoffe können jedoch in Kombination mit Bier und Rotwein den Blutdruck erhöhen, was insbesondere für Menschen mit Bluthochdruck problematisch sein kann.

Das liegt nicht am Alkohol, sondern an einer anderen Substanz, die in diesen Getränken steckt: Tyramin. Dabei handelt es sich um einen natürlichen Stoff, der sich in bestimmten Lebensmitteln bildet, welche im Zuge ihrer Herstellung reifen müssen und/oder länger gelagert werden. Hierzu zählen etwa viele Käsesorten, bestimmte Obstsorten wie Bananen und Birnen – und gewisse alkoholische Getränke wie Bier und Wein.

Tyramin ist zunächst ungefährlich. Wenn der Körper größere Mengen davon zugeführt bekommt, können bestimmte Enzyme es normalerweise einfach abbauen. Linezolid und Tedizolid hemmen diese Enzyme aber. In der Folge reichert sich vermehrt Tyramin im Körper an, was die erwähnte Steigerung des Blutdrucks zur Folge haben kann.

Gut zu wissen: In einigen Fällen ist es ratsam, auch nach Abschluss der Behandlung noch für einige Tage auf Alkohol zu verzichten. Ob diese Notwendigkeit besteht, kann die Ärztin oder der Arzt am besten beurteilen.

Mindert Alkohol die Wirkung von Antibiotika?

Die meisten Antibiotika wirken auch bei gleichzeitigem Alkoholkonsum. Es gibt allerdings Ausnahmen wie zum Beispiel das Mittel Erythromycin, welches unter anderem bei Keuchhusten, einer bakteriellen Bronchitis oder Mittelohrentzündung zum Einsatz kommen kann. Trinkt die oder der Behandelte Alkohol, tritt der Effekt dieses Antibiotikums möglicherweise mit Verzögerung ein.

Antibiotika und Alkohol – wann unbedenklich?

Bei vielen häufig verordneten antibiotischen Wirkstoffen ist für gewöhnlich nicht mit verheerenden Konsequenzen zu rechnen, wenn die oder der Erkrankte während der Behandlung geringe Mengen Alkohol zu sich nimmt. Keine Wechselwirkungen drohen beispielsweise bei Penicillinen, gängigen Cephalosporinen, Fluorchinolonen sowie Clarithromycin und Azithromycin.

Nichtsdestotrotz ist Alkoholkonsum während der Therapie nicht ungefährlich: Wer krank ist und Alkohol trinkt, geht immer ein Risiko ein – schon allein, weil das Rauschgift den Körper zusätzlich belastet.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Online-Informationen von AMBOSS: www.amboss.com (Abrufdatum: 14.3.2023)
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