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Kur: So bekommen Sie eine Kur bewilligt


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Stress abbauen
So bekommen Sie eine Kur bewilligt

Nina Bürger

24.02.2011Lesedauer: 2 Min.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt ab, welche Kur für Sie möglich ist.Vergrößern des Bildes
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt ab, welche Kur für Sie möglich ist. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Angespannt oder körperlich geschwächt? Dann können Sie eine Kur beantragen. Patienten werden so wieder fit werden und lernen, ihren Alltag gesünder zu gestalten. Auch der stationäre Aufenthalt in einer Kurklinik oder eine Rehabilitationskur sind möglich, wenn besondere Kriterien erfüllt sind. Wir erklären, wo der Antrag zu stellen ist und auf welche Leistungen Sie hoffen können.

Gute Chancen auf ambulante Vorsorgekur

Am einfachsten ist es, eine ambulante Vorsorgekur zu beantragen. Das ist möglich, wenn das Risiko einer möglichen Erkrankung erkennbar ist. Deutlich sollte sein, dass eine Behandlung in der Kur den Ausbruch der Krankheit herauszögern oder verhindern kann. Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt. Fragen Sie Ihren Hausarzt, ob er zur Empfehlung der individuellen Kur berechtigt ist. Wenn nicht, kann er Ihnen einen sogenannten Kurarzt in Ihrer Nähe nennen. Im Antrag muss dieser die Notwendigkeit der Therapie begründen. Danach prüft der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse den Antrag. Gibt er grünes Licht, erteilt die Kasse eine Genehmigung. Lehnt sie den Antrag ab, können Versicherte Widerspruch einlegen.

Krankenkasse entscheidet über Ort der Kur

Der Nachteil einer ambulanten Kur ist, dass der Patient die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selber tragen muss. Die Krankenkasse zahlt nur die therapeutische Behandlung vor Ort. Das Go für den stationären Aufenthalt in einer Kurklinik zu bekommen, ist schwieriger. Eine solche Behandlung vor Ort bewilligt die Krankenkasse in der Regel nur, wenn der Patient körperlich so eingeschränkt ist, dass er eine ambulante Kur nicht antreten kann oder wenn er eine solche bereits ohne Erfolg hinter sich hat.

Was Patienten in der Kur erwartet

Ist die stationäre Kur genehmigt, entscheidet die Krankenkasse über den Kurort und leitet die erforderlichen Maßnahmen in die Wege. Mögliche Kurorte sind aber nur Kliniken, mit denen die sie einen Versorgungsvertrag hat. Zudem bestimmt die Krankenkasse auch Dauer, Art und Umfang der Kur. Bei einer ambulanten und stationären Kur erwarten den Patienten ärztliche Betreuung, Krankengymnastik, Bäder und Massagen, Sport oder Ernährungstherapie. Zudem lernen Sie, sich ausgewogen zu ernähren, Stress abzubauen und zu entspannen. Doch auch bei einer stationären Kur muss der Patient einen Eigenanteil von bis zu zehn Euro am Tag zahlen.

Rehabilitationskur als gesundheitliche Maßnahme

Im Gegensatz zur Vorsorgekur wird eine Rehabilitationskur (Reha) nicht von der Krankenkasse, sondern der Rentenversicherung gezahlt. Sie wird genehmigt, wenn die Arbeitsfähigkeit durch körperliche oder geistige Krankheit gefährdet oder bereits gemindert ist. Diese Kur soll helfen, wieder fit für den Arbeitsalltag zu werden und diesen Zustand möglichst lange zu halten. Die Chance auf eine Reha ist besonders groß, wenn es um die Heilung nach einer Operation geht. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit jedoch genehmigt die gesetzliche Unfallversicherung. Bei Rehatherapien zur Krebsnachsorge und Rehakuren für Kinder sind Rentenversicherung und Krankenkasse gleichermaßen zuständig.

Kur innerhalb von vier Monaten antreten

Wurde die Kur genehmigt, beginnen Sie am besten gleich nach ihrer Bewilligung. Alle anderen Kuren sollten spätestens in den nächsten vier Monaten nach der Bewilligung begonnen werden. Patienten sollten hier besonders aufmerksam sein, denn nach dieser Frist kann der Anspruch auf die Kur erlöschen. Weitere Informationen zur Bewilligung einer Vorsorgekur oder Rehabiliationskur erhalten Sie bei Ihrem Arzt und bei Ihrer Krankenkasse.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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