Maßnahmen bei Stromknappheit Erstes Land plant Fahrverbote für Elektroautos
Ein Verordnungsentwurf für eine Strommangellage in der Schweiz sieht starke Einschränkungen vor. Betroffen sind auch Besitzer von Elektroautos.
In der Schweiz bereitet man sich auf eine mögliche Stromknappheit vor. In einem Entwurf einer Notverordnung sind drastische Maßnahmen aufgeführt. Eine davon: Beschränkungen für Elektroautos. Das Papier sieht mehrere Eskalationsstufen vor, bei Stufe 3 heißt es: "Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendige Fahrten gestattet (z.B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen)."
Außerdem ist ein Tempolimit angedacht: "Eine Sparmaßnahme, die auch Auswirkungen auf einen anderen Erlass hat, ist die Temporeduktion auf Autobahnen. Damit soll mittelbar auf den Stromverbrauch der Elektrofahrzeuge eingewirkt werden", wird im "Entwurf der Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie" vorgeschlagen.
Einschränkungen für Privathaushalte
Der Schweizer Bundesrat bereitet sich derzeit wie auch andere europäische Länder auf eine mögliche Strommangellage im Winter vor. Das Land bezieht mehr als 60 Prozent seines Stroms aus Wasserkraft, außerdem fast zehn Prozent aus Solarenergie. Aber 20 Prozent des Stroms stammen aus der Kernenergie. Theoretisch reichen dafür die eigenen Kraftwerke aus. Tatsächlich ist die Schweiz aber Teil des europäischen Stromnetzes und importiert Strom aus Nachbarländern. Stromknappheit in Frankreich und Deutschland könnte sich dann auch auf das Alpenland auswirken.
Derzeit werden die Verordnungsentwürfe nur vorgehalten. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Maßnahmen an die aktuelle Situation angepasst und die Verordnungen erst dann in Kraft gesetzt werden.
Streamingdienste müssen Qualität drosseln
Der Stromverbrauch wird im Ernstfall drastisch sowohl für Industrie- und Gewerbebetriebe als auch für Privathaushalte eingeschränkt. Waschmaschinen dürfen demnach nur bis 40 Grad laufen, Getränkekühler müssen die Temperatur über 9 Grad halten, Kühlschränke nicht unter 6 Grad (ohne Gefrierfach).
Streamingdienste müssen in der Eskalationsstufe 2 die Auflösung ihrer Streaming-Angebote auf Standard Definition (SD) beschränken. Der Betrieb von mobilen Heizgeräten ist ebenso untersagt wie der von Heizpilzen und Sitzheizungen bei Sesselliften. Elektrische Laubbläser dürfen nicht verwendet werden, und in öffentlichen Toiletten wird es kein warmes Wasser mehr geben.
In Deutschland regelt der "Risikovorsorgeplan Strom", was bei Beeinträchtigungen im Stromnetz zu tun ist. Dieser hat im Wesentlichen zum Ziel, die Stromversorgung wiederherzustellen. Wie Strom gespart werden kann, ist Inhalt von Empfehlungen, die Bund und Länder herausgeben werden, welche aber nicht verpflichtend sind.