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Muss man Wohngeld zurückzahlen? Das gilt es zu wissen


Finanzielle Hilfe
Muss man Wohngeld zurückzahlen?

t-online, Jana Lippmann

Aktualisiert am 02.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ändert sich Ihre Wohnsituation, müssen Sie dies Ihrer Wohngeldstelle mitteilen. (Quelle: Iakov Filimonov/imago-images-bilder)

Das Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete. Sie erhalten ihn monatlich auf Antrag bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Wann Sie das Wohngeld zurückzahlen müssen.

Wohngeldberechtigt sind alle, deren Einkommen nicht ausreicht, um sich eine geeignete Wohnung zu leisten. Sie bekommen nicht die vollständige Miete, sondern einen gewissen Anteil als Zuschuss. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Miete und der Anzahl an Personen, die in der Wohnung leben. Solange die Bedürftigkeit besteht, sind Sie wohngeldberechtigt und müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Mitteilungspflicht bei einer Änderung der Lebensverhältnisse

Der Wohngeld-Bescheid ergeht in der Regel für ein Jahr. Um die finanzielle Unterstützung im Anschluss weiterhin zu beziehen, ist ein Folgeantrag nötig. Falls sich Ihre Situation in der Zwischenzeit ändert, gelten Sie möglicherweise nicht mehr als bedürftig. Beispielsweise wenn Sie eine neue Arbeitsstelle finden oder eine Lohn- beziehungsweise Rentenerhöhung erhalten.

Auch wenn sich Ihre Miete erhöht, jemand ein- oder auszieht, besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber Ihrer Wohngeldstelle. Teilen Sie wichtige Veränderungen umgehend dem zuständigen Sachbearbeiter mit, damit er Ihren Wohngeldbescheid erneut prüft und die Zuschusshöhe neu berechnet.

Dann müssen Sie Wohngeld zurückzahlen

Wenn Sie bei der Antragstellung alle Daten korrekt und vollständig angegeben haben, zahlen Sie den Mietzuschuss nicht zurück. Haben Sie wissentlich falsche Angaben gemacht, um das Wohngeld zu bekommen, müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen.

Das ist auch der Fall, wenn Sie entscheidende Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse oder Ihrer Mietsituation verschweigen oder zu spät mitteilen. Wenn Sie zu viel Zeit verstreichen lassen, bis Sie der Wohngeldstelle Veränderungen mitteilen, ist eine Rückzahlung aller Zuschüsse notwendig, die Sie zu Unrecht bezogen haben.

Die Rückzahlung ist in Raten möglich, wenn Sie nachweisen, dass eine Einmalzahlung Sie finanziell überfordert. Sprechen Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter und halten Sie den vereinbarten Zahlungsplan ein.

Strafe bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht

Verstoßen Sie gegen die Mitteilungspflicht, zahlen Sie den zu Unrecht erhaltenen Zuschuss ganz oder in Teilen zurück. Zusätzlich kommt in der Regel ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro auf Sie zu. In schweren Fällen ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung möglich.

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