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Ehefrau nicht im Grundbuch: Die Nachteile


Hauskauf
Ehefrau nicht im Grundbuch – das sind die Nachteile

t-online, Florian Tritsch

19.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Paar diskutiert: Steht eine Person nicht im Grundbuch, kann das negative Folgen haben.Vergrößern des BildesPaar diskutiert: Steht eine Person nicht im Grundbuch, kann das negative Folgen haben. (Quelle: Tijana Simic/getty-images-bilder)
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Nicht immer werden beide Ehepartner ins Grundbuch eingetragen. Das kann Probleme machen. Womit Sie rechnen müssen, wenn Ihre Ehefrau nicht drin steht.

In vielen Ehen steht nur ein Partner im Grundbuch des gemeinsamen Hauses. In einer harmonischen Ehe ist dies meist kein Problem. Im Falle einer Scheidung kann diese Konstellation jedoch gravierende Folgen mit sich bringen. Wir verraten Ihnen die negativen Seiten der einseitigen Eintragung ins Grundbuch.

Rechtliche Situation bei einer Scheidung

Auch wenn beide Ehepartner gleich viel in das gemeinsame Haus investiert haben, sieht das Gesetz den Grundstückseigentümer als alleinigen Eigentümer des Hauses an. Das bedeutet, dass derjenige, der nicht im Grundbuch eingetragen ist, im Falle einer Scheidung grundsätzlich keinen Anspruch auf Haus und Grund hat. Der Eigentümer hat sogar das Recht, von dem anderen Partner die Räumung der Wohnung zu verlangen.

Sie gehen aber nicht leer aus, wenn Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind: Nach deutschem Recht haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, die sich nach dem Immobilienwert richtet. Voraussetzung für diesen sogenannten Zugewinnausgleich ist allerdings, dass das Haus während der Ehe erworben wurde.

Ehepartner nicht im Grundbuch – erbrechtliche Konsequenzen

Stirbt der im Grundbuch eingetragene Ehepartner, kommt das Erbrecht zur Anwendung. Dieses richtet sich in Deutschland danach, ob die Ehepartner Kinder haben oder nicht. Ohne entsprechende Vorsorge im Testament kann dies zu unerwarteten und unangenehmen Erbauseinandersetzungen führen, die im schlimmsten Fall den überlebenden Partner benachteiligen (mehr dazu hier).

Vorbeugende Maßnahmen

Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig Maßnahmen zu treffen. Dazu kann es gehören, beide Eheleute im Grundbuch eintragen zu lassen oder durch notarielle Vereinbarungen klare Regelungen für den Fall der Scheidung oder des Todes zu treffen.

Verwendete Quellen
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