Ratgeber Immobilien und Wohnen Wohnrecht auf Lebenszeit: Das sollten Sie beachten
Das lebenslange Wohnrecht ermöglicht Ihnen, in Ihrem Heim bleiben zu können, auch wenn Sie die Immobilie verkaufen oder vererben.
In einer Zeit, in der, Erbschaftssteuern steigen und Mietpreise in die Höhe klettern, suchen viele Menschen nach Möglichkeit, ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten zu veräußern. Verlassen möchten sie ihr Zuhause jedoch nicht. Ein lebenslanges Wohnrecht ermöglicht es ihnen, auch im hohen Alter in einer vertrauten Umgebung zu leben.
Was bedeutet das lebenslange Wohnrecht?
Das lebenslange Wohnrecht ist im Paragraf 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich festgelegt. Es ist eine Vereinbarung, die dem ehemaligen Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung nach dem Verkauf das lebenslange Nutzungsrecht an der Immobilie gewährt.
Der Wohnrechtsinhaber nimmt sein lebenslanges Wohnrecht je nach Vereinbarung entweder entgeltlich, also wie bei einer Miete mit monatlicher Bezahlung, oder aber unentgeltlich in Anspruch. Bei Zweiterem fallen in der Regel nur die Nebenkosten an. Der Wohnrechtsinhaber sowie die Bedingungen dieses Wohnverhältnisses werden im Grundbuch eingetragen.
Der neue Eigentümer behält die volle Verfügungsgewalt über die Immobilie, kann diese aber zu Lebzeiten des Wohnrechtsinhabers nicht verkaufen, selbst bewohnen oder leerstehende Wohnungen vermieten. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn sie im Grundbuch entsprechend eingetragen ist. Was im Grundbuch steht, kann nur mit der Einwilligung des Wohnrechtsinhabers oder nach dessen Tod durch einen Notar geändert werden.
Die Vorteile und Nachteile eines lebenslangen Wohnrechts
Ein Vorteil liegt auf der Hand: Sie genießen die Sicherheit, lebenslang in Ihrer Wohnung bleiben zu können und erhalten das Geld für den Verkauf. Außerdem lohnt es sich, Ihren Erben eine Immobilie gegen lebenslanges Wohnrecht zu verschenken. So sparen Sie sich Erbschaftssteuer und beide Parteien profitieren.
Wird die Immobilie weiterverkauft, bleibt das lebenslange Wohnrecht bestehen. Das kann durchaus den Wert der Immobilie senken.
Außerdem besteht bei dem lebenslangen Wohnrecht nur ein eingeschränktes Besichtigungsrecht. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des lebenslangen Nutzers ist dem Besitzer das Betreten der Wohnung nicht gestattet und kann sogar gerichtlich geahndet werden.
Pflichten bestehen weiterhin
Der Eigentümer der Immobilie muss für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten am Gebäude aufkommen. Er muss sicherstellen, dass die Immobilie lebensgerecht ist. Der lebenslange Wohnrechtsinhaber hat sich im Gegenzug an die Hausordnung zu halten und den Eigentümer, falls notwendig, bei Reparaturen zu unterstützen.
Für genauere Fragen
Wenn Sie in Betracht ziehen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen oder eine Immobilie zu kaufen, mit deren Bewohnern Sie ein solches vereinbaren möchten, gilt es vorab, offene Fragen und Bedenken zu klären. Holen Sie sich rechtlichen Rat über Ihren Anwalt oder einen Notar. Nicht alle Vereinbarungen dieser Art sind gleich, weshalb nur eine individuelle Beratung Ihnen bei Ihren Wünschen helfen kann.
- gesetze-im-internet.de: "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §1093 Wohnungsrecht" (Stand: 16.03.2023)
- wohneigentum.nrw: "Vor- und Nachteile von Wohnrecht und Nießbrauch" (Stand: 16.03.2023)
- haufe.de: "Dingliches Wohnrecht – Kein Besichtigungsrecht des Eigentümers" (Stand: 12.10.2015)