Diese Rechte haben Sie als Mieter
Beim Mietrecht herrscht oft nur ein gefährliches Halbwissen, weshalb es schnell zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter kommen kann. Ob Kündigung, Mieterhöhung oder Kaution - in dieser Foto-Show informieren wir Sie über wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung zum Mietrecht.
Auf dem Balkon sowie in der Wohnung hat der Mieter das Recht zu rauchen. Wenn sich Nachbarn gestört fühlen oder der Vermieter Nichtraucher in seiner Wohnung bevorzugt, wurde bisher nur im Extremfall gegen den Mieter entschieden. Generell herrscht für Mieter eine Rauchfreiheit.
Wenn der Vermieter plötzlich die Miete anheben will, dann kann er das durchaus durchsetzen. Trotzdem gibt es aber gewisse Einschränkungen, an die er sich halten muss. Laut "stern.de" müssen zwischen Einzug und Mieterhöhung mindestens 15 Monate liegen. Außerdem sind Mieterhöhungen nur im Abstand von zwölf Monaten erlaubt und insgesamt darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden.
Eine Mietkündigung bei Eigenbedarf ist rechtskonform. Möchte der Vermieter die Wohnung für sich oder für Familienangehörige nutzen, kann er dem Mieter die Wohnung kündigen, wenn er sich an die Kündigungsfrist hält. Wichtig ist, dass eine überzeugende Begründung angegeben wird und anschließend die Wohnung tatsächlich durch den Vermieter oder seine Angehörigen genutzt wird. Ansonsten stehen dem ehemaligen Mieter Schadensersatzzahlungen zu.
Die Kaution ist die Summe, die der Mieter dem Vermieter als Pfand überlässt, damit dieser eine Absicherung bei eventuellen Schäden an der Wohnung oder fehlenden Zahlungen hat. Diese darf er auch so lange einbehalten, bis Schäden beseitigt oder Zahlungen erfolgt sind. Gleichzeitig ist der Vermieter verpflichtet die Mietkaution auf einem Sparbuch zu verzinsen.
Entsteht durch die alltägliche Nutzung der Wohnung ein Defekt, muss der Vermieter für die Zahlung der Reparatur aufkommen. Sollte er auf die Forderung des Mieters nicht reagieren, kann dieser eine schriftlich eine Frist setzen. Handelt der Vermieter daraufhin immer noch nicht, ist im Zweifel Rechtsbeistand ratsam.