Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer Wohngeld für die Eigentumswohnung: Wer bekommt den Zuschuss?
Sie wohnen in einer Eigentumswohnung. Aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände kommen Sie in einen finanziellen Engpass. Hilft der Staat?
Familiennachwuchs, Verlust des Arbeitsplatzes oder längere Krankheit können zu finanziellen Problemen führen. Das kann so weit gehen, dass Sie sich Ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Gemäß dem Wohngeldgesetz (WoGG) haben Sie als Mieter und Eigentümer einer Wohnung Anspruch auf Wohngeld.
Sie erhalten den Zuschuss, indem Sie einen Antrag auf sogenannten Lastenzuschuss stellen. Als Bezieher von Leistungen wie Hartz IV oder Hilfe zum Lebensunterhalt haben Sie keinen Anspruch.
Wohngeld bei Eigentumswohnung beantragen
Wohngeld unterstützt Wohnungseigentümer, wenn es für diese nicht möglich ist, die Wohnkosten alleine zu tragen. In Form des sogenannten Lastenzuschusses erhalten Sie finanzielle Unterstützung, um Ihnen familiengerechtes und angemessenes Wohnen nach § 1 WoGG zu ermöglichen.
Einen Antrag auf Wohngeld stellen Sie, wenn Sie Eigentümer einer Wohnung, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses sind. Auch wenn Sie eine Kleinsiedlung oder Genossenschaftswohnung besitzen, haben Sie Anspruch auf einen Lastenzuschuss. Darüber hinaus erhalten Sie die finanzielle Unterstützung, insofern Sie Erbbauberechtigter sind oder Dauerwohnrechte, Wohnungsrechte beziehungsweise Nießbrauchrechte nachweisen.
Dann entfällt der Anspruch
Wenn Sie Bürgergeld, Sozialgeld, Transferleistungen oder die Grundsicherung im Alter beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Gleiches gilt, wenn Sie Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Betriebskosten trotz Wohngeld
Erhalten Sie Wohngeld, werden Belastungen wie Instandhaltungskosten, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge, Verwaltungskosten, Zins- und Tilgungsraten bezuschusst.
Allerdings entrichten Sie weiterhin Betriebskosten, die sich unter anderem aus Zahlungen für Heizung, Warmwasser, Abwasser, Straßenreinigung und Schornsteinfeger zusammensetzen. Wohnen Sie im eigenen Haus, zahlen Sie direkt bei den Dienstleistern. In einer Eigentümergemeinschaft tragen die einzelnen Parteien die Kosten anteilig.
Tipp: In Ihrer Steuererklärung geben Sie einige Positionen unter „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ an, wenn diese steuerlich absetzbar sind.
Vermögensgrenzen beim Antrag auf Wohngeld
Die Freibeträge bei Ihrem Vermögen liegen als alleinstehende Person bei 60.000 Euro. Hinzu kommen 30.000 Euro für jede weitere Person, die in Ihrem Haushalt lebt. Übersteigen Sie diese Grenze, erlischt Ihr Anspruch auf Wohngeld.
Quellen
- verbraucherzentrale.de: "Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen"
- wohngeld.org: "Lastenzuschuss – Wohngeld für Eigenheimbesitzer"
- eigene Recherche