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Wie wird man Beamter? Voraussetzungen und Berufe


Status mit Vorteilen
So wird man Beamter – Voraussetzungen und Berufe

t-online, Uwe Pleines

16.07.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0303257586Vergrößern des BildesPolizeibeamte gelten als Vertreter des Gesetztes. (Quelle: IMAGO/imago)

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind zu circa 30 Prozent Beamte mit speziellem Dienst- und Treueverhältnis. Doch wie gelangt man in diese Position? Wir klären auf.

Laut Grundgesetz (Artikel 33, Absatz 4) üben Beamte hoheitsrechtliche Befugnisse aus. Das Wohl der Allgemeinheit steht über allem. Mit der Übergabe der Ernennungsurkunde tritt der Arbeitsvertrag in Kraft. Was Sie sonst noch über das Beamtenverhältnis wissen sollten, erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für eine Verbeamtung

Die Mindestvoraussetzung ist ein Realschul- oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung. Für den mittleren oder gehobenen Dienst wird ein Berufs- oder Studienabschluss (Bachelor oder Diplom) verlangt. Für eine Verbeamtung im höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Jurastudium inklusive zwei bestandener Staatsexamen erforderlich. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen:

  • Deutscher gemäß Artikel 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union. Island, Liechtenstein oder Norwegen gelten ebenfalls.
  • Zum Zeitpunkt der Einstellung darf der Bewerber das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 48 BHO).
  • Das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist erforderlich.
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse werden verlangt, etwa keine sehr hohen Schulden.
  • Erfolgreiche Feststellung der Eignung nach einer amtsärztlichen Untersuchung.

Hinweis: Möglich ist eine vorläufige Tarifbeschäftigung. Im Verlauf Ihres Berufslebens kann eine Verbeamtung stattfinden.

So werden Sie Beamter

Zuerst gilt es, erfolgreich die Bewerbungsphase zu absolvieren. Daran schließt sich der sogenannte "Vorbereitungsdienst" an. Je nach Bereich dauert dieser unterschiedlich lange:

  • Mittlerer Dienst: zwei Jahre
  • Gehobener Dienst: drei Jahre
  • Höherer Dienst: 18 bis 24 Monate

Der geplante Vorbereitungsdienst beim einfachen Dienst dauert er in der Regel sechs Monate. Sie sind "Beamter auf Probe". Bei Zweifeln an Ihrer Eignung entlässt man Sie eventuell. Nach der erfolgreichen Probezeit erhalten Sie den Status "Beamter auf Lebenszeit".

Hinweis: Der öffentliche Dienst bietet duale Ausbildungen und Studiengänge an. Theoretische und praktische Ausbildungsinhalte gehen ineinander über und bauen systematisch aufeinander auf.

Zeitraum zur Ernennung

Nach Erwerb der Laufbahnbefähigung beginnt die Probezeit für das Beamtenverhältnis. Für Bundesbeamte, etwa bei der Bundeswehr, gilt der § 28 der Bundeslaufbahnverordnung. Gemäß § 11 des Bundesbeamtengesetzes gelten für die Feststellung der Bewährung sehr strenge Maßstäbe. Üblicherweise dauert die Probezeit drei Jahre. Unter besonderen Bedingungen erfolgt eine Reduzierung oder Verlängerung auf fünf Jahre.

Mögliche Berufe mit Verbeamtung

Den Beruf "Beamter" gibt es nicht. Der entsprechende Status umfasst aber zum Beispiel diese Berufe:

  • Finanzwirt: Überprüfung von Steuerangelegenheiten
  • Verwaltungsfachangestellte: unter anderem die Bearbeitung von Anträgen
  • Lehrer: arbeiten im deutschen Bildungssystem
  • Kriminologe: Aufklärung von Verbrechen
  • Richter: Vorsitzender einer Gerichtsverhandlung
  • Staatsanwalt: befasst sich mit der Anklage von Straftätern
  • Gerichtsvollzieher: für die Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen zuständig, zum Beispiel Pfändungen
  • Polizeibeamte: Vertreter des Gesetzes

In Deutschland haben ungefähr 1,8 Millionen Menschen den Status als Beamter. Deren Rechte, Pflichten und Besoldungen sind im Beamtengesetz geregelt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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