Sozialleistungen Welche Kosten werden beim Bürgergeld übernommen?
Das Bürgergeld soll die Sicherung des Lebensunterhalts und ein würdiges Existenzminimum ermöglichen. Welche Zuwendungen beinhaltet es? Wir klären auf.
Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können. Es löst ab Januar 2024 die Hartz-4-Leistungen ab. Bürgergeld soll Bedürftige unterstützen, die kein Arbeitslosengeld beziehen, aber noch erwerbsfähig sind.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die keine Arbeit finden oder deren Arbeitslohn nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Welche Kosten das Bürgergeld übernimmt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Zusammensetzung des Bürgergeldes
Das Bürgergeld setzt sich aus drei verschiedenen Arten von Bedarfen zusammen:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe für besondere Lebenssituationen
Bei den angemessenen Bedarfen wird zunächst geprüft, ob sie durch vorhandenes Vermögen oder Einkünfte gedeckt werden können. Das Jobcenter berücksichtigt dabei Absetzbeträge und Schonvermögen. Haben Sie Anspruch auf andere Sozialleistungen, müssen Sie diese Leistungen zuerst beantragen, um die Hilfsbedürftigkeit zu verringern. Erst, wenn diese Leistungen nicht ausreichen, um die Hilfsbedürftigkeit zu beseitigen, besteht Anspruch auf Bürgergeld. Zu solchen Sozialleistungen zählen:
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Elterngeld nach der Geburt eines Kindes
- Kindergeld und Unterhaltsvorschuss für Kinder
- Erwerbsminderungsrente, Waisenrente, Witwen- und Witwerrente
- BAföG
Regelbedarf beim Bürgergeld
Der Regelbedarf beim Bürgergeld ist ein monatlicher Pauschalbetrag, der hauptsächlich die Kosten für Lebensmittel, Körperpflege, Kleidung, Haushaltsenergie und Hausrat abdecken soll. Der Bürgergeldberechtigte entscheidet selbst, wofür er diesen monatlichen Pauschalbetrag verwendet.
Für Alleinstehende, alleinerziehende und volljährige Personen mit einem minderjährigen Partner liegt der Regelbedarf 2024 monatlich bei 563 Euro. Anspruch auf einen monatlichen Regelbedarf von 506 Euro haben volljährige Partner ohne ausreichendes Einkommen. Für Kinder gestalten sich die monatlichen Ansprüche folgendermaßen:
- bis zu 5 Jahren: 357 Euro
- von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
- von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
Angemessener Bedarf für Unterkunft und Heizung
Kosten für Unterkunft und Heizung werden vom Bürgergeld übernommen, sofern sie angemessen sind. Das Jobcenter prüft die Angemessenheit und berücksichtigt das Niveau der ortsüblichen Mieten. Die Miete kann auch direkt an den Vermieter gezahlt werden. Für diejenigen, die ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen, werden Grundsteuer, Schuldzinsen, Wohngebäudeversicherung und angemessene Nebenkosten übernommen.
Mehrbedarf für besondere Lebenssituationen
Der Mehrbedarf ergibt sich aus besonderen Lebenssituationen. Das Jobcenter berücksichtigt für die verschiedenen Situationen unterschiedliche Prozentbeträge des Regelbedarfs. Mehrbedarf haben Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende je nach Anzahl und Alter der Kinder, Menschen mit Behinderung und Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung benötigen.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld"
- Eigene Recherche