Rentenzahlungen Wie lange wird Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Sie soll den Lebensunterhalt sichern.
Eine Erwerbsminderungsrente kann Ihnen gezahlt werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Dabei handelt es sich um eine volle Erwerbsminderung. Können Sie mindestens noch drei Stunden, aber nicht länger als sechs Stunden am Tag arbeiten, handelt es sich um eine teilweise Erwerbsminderung, für die ebenfalls eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann.
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente können Sie beantragen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Das bedeutet nur, dass Sie lediglich Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, aber zu einer anderen Arbeit geistig und körperlich noch in der Lage sind. Die Erwerbsminderungsrente ist daher nicht mit der Berufsunfähigkeitsrente zu verwechseln.
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie bei der Rentenversicherung stellen, wenn Sie die Regelaltersgrenze, also den Zeitpunkt zum Bezug von regulärer Altersrente, noch nicht erreicht haben.
Der Rentenversicherungsträger prüft zuerst, ob durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Eine berufliche Rehabilitation kann Ihnen helfen, sich beruflich neu zu orientieren. Wenn beides nicht möglich ist, prüft der Rentenversicherungsträger, wie viel Sie noch arbeiten können. Zusätzlich müssen Sie vor Erhalt einer Erwerbsminderungsrente mindestens fünf Jahre lang gesetzlich rentenversichert sein. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
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Dauer der Bearbeitung
Regelungen, innerhalb welcher Zeit der Rentenversicherungsträger über die Erwerbsminderungsrente entscheiden muss, gibt es nicht. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist umfangreich. Da der Rentenversicherungsträger verschiedene Prüfungen vornehmen muss, kann es mehrere Wochen oder Monate bis zur Entscheidung dauern. Allerdings sollten Sie nicht länger als sechs Monate auf einen Bescheid warten müssen.
Wie lange wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Sie erhalten frühestens ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung eine Erwerbsminderungsrente. In seltenen Fällen kann diese rückwirkend gezahlt werden. Bevor Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen. Die Zahlung der Erwerbsminderungsrente ist auf längstens drei Jahre befristet. Sind Sie nach Ablauf der Befristung weiterhin nicht in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, können Sie einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der Rentenversicherungsträger überprüft, ob eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist.
Unbefristete Zahlung der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente kann unbefristet gezahlt werden, wenn keine Aussicht auf Verbesserung der Erwerbsfähigkeit besteht. Mitunter ist das schon bei Antragsstellung ersichtlich. Die Zahlung der Erwerbsminderungsrente erlischt mit dem Tod des Rentenempfängers. Erreichen Sie während der Zahlung der Erwerbsminderungsrente die Regelaltersgrenze, erlischt die Zahlung der Erwerbsminderungsrente ebenfalls. Sie erhalten dann die gesetzliche Altersrente.
- betanet.de: "Erwerbsminderungsrente" (Stand: 03.07.2023)
- deutsche-rentenversicherung.de: "Erwerbsminderungsrenten" (Stand: 08.08.2023)