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Sonderurlaub für einen Gerichtstermin: Das gilt für Arbeitnehmer


Gericht und Job
Sonderurlaub bei einem Gerichtstermin – gut informiert sein, wenn es nötig ist

t-online, Bernd Wicik

08.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Je nachdem, was in Ihrem Vertrag vereinbart wurde, können Sie zu einem Termin vor Gericht Sonderurlaub nehmen.Vergrößern des Bildes
Je nachdem, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, können Sie zu einem Termin vor Gericht Sonderurlaub erhalten. (Quelle: ArLawKa AungTun/getty-images-bilder)

Gerichtstermine stellen eine Herausforderung für Menschen in einem festen Arbeitsverhältnis dar. Alles zum Thema Sonderurlaub erfahren Sie in diesem Artikel.

Um dem Arbeitgeber gegenüber souverän aufzutreten, wenn Sie während der Arbeitszeit vor Gericht erscheinen müssen, sollten Sie Ihre rechtliche Lage klären. Es gibt verschiedene Situationen, in denen es zu einem Gerichtstermin kommen kann, zum Beispiel:

  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Bundeswehr und Dienstzeit

Außerdem können Sie in diversen Rollen am Gerichtstermin teilnehmen. Beispielsweise als Kläger, Angeklagter oder als Zeuge. Es gibt viel zu beachten, wenn Sie Sonderurlaub für einen Gerichtstermin planen und beantragen.

Erholungsurlaub und Sonderurlaub

Beide Arten von bezahltem Urlaub stehen Ihnen als Arbeitnehmer zu, sofern der Sonderurlaub nicht vertraglich in bestimmten Fällen ausgeschlossen ist. Der erste Paragraf des Bundesurlaubsgesetzes spricht Ihnen einen Erholungsurlaub zu. Das gilt für jedes Kalenderjahr. Allerdings ist ein Gerichtstermin keineswegs erholsam, sodass der Gesetzgeber Ihnen für diesen Fall Sonderurlaub gewährt. Die Regelungen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und seinen Paragrafen 275 und 616.

Das Wort "Sonderurlaub" kommt darin nicht vor, die geschilderten Umstände beziehen sich jedoch darauf. Diese vage formulierten Gesetzestexte ziehen Juristen heran, wenn sie das Recht auf Sonderurlaub begründen.

Sie sollten ebenfalls beachten, wie es um die Länge der jeweiligen Urlaubsarten bestellt ist. Erholungsurlaub ist präzise definiert, die Tage werden im Gesetz genannt, ebenso die nötige Betriebszugehörigkeit für den vollen Anspruch eines Arbeitnehmers. Die Paragrafen, die den Sonderurlaub festlegen, bieten keine verbindlichen Zahlen.

Merken sollten Sie sich vier Punkte:

  • Der Sonderurlaub ist vom Gesetzgeber für vorübergehende Situationen geschaffen worden, für die Sie nichts können. Eine Scheidung, das Ableben Ihrer Mutter oder eben ein Gerichtstermin.
  • Sonderurlaub und Erholungsurlaub gehören in keiner Weise zusammen. Es erfolgt keine Verrechnung der beiden Urlaubsarten.
  • Sonderurlaub wird standardmäßig bei bestimmten Ereignissen gewährt. Das kann in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung niedergelegt, aber auch verwehrt sein. Damit ist es Ihr Recht oder eben nicht. Forschen Sie nach, was in Ihrem Betrieb gilt. Eventuell bekommen Sie Sonderurlaub aus Kulanz bei freundlichem Nachfragen.
  • Passen Sie auf, nicht mehr Zeit als vorgesehen für den Gerichtstermin aufzuwenden. Selbst wenn Sie den Gerichtstermin zum Beispiel in einer attraktiven Stadt haben, dürfen Sie beim gewährten Sonderurlaub nicht zwei Tage vorher anreisen.

Die Sonderstellung der Bundeswehrangehörigen

Soldaten können ebenfalls Sonderurlaub gewährt bekommen, aber hier muss der Anlass für die gerichtliche Angelegenheit zum Dienst selbst gehören. Siehe Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte (SUrlv).

Verwendete Quellen
  • hensche.de: "Sonderurlaub aus persönlichen Gründen" (Stand: 04.01.2021)
  • kanzlei-hasselbach.de: "13 BEISPIELE FÜR BEZAHLTEN SONDERURLAUB BEI TODESFALL, HOCHZEIT ODER UMZUG" (Stand: 21.01.2022)
  • gesetze-im-internet.de: "Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV)" (Stand: 19.09.2023)
  • sns-anwaelte.de: "DER ANSPRUCH AUF SONDERURLAUB" (Stand: 19.09.2023)
  • Eigene Recherche
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