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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nach Krankengeld Was passiert, wenn ich länger als 72 Wochen krank bin?
Sind Sie länger als sechs Wochen krank, zahlt Ihre Krankenkasse Krankengeld – allerdings nur bis zu 72 Wochen. Was danach passiert.
Wer als Arbeitnehmer längere Zeit krank ausfällt, ist finanziell zunächst gut abgesichert. Denn selbst wenn die Erkrankung so hartnäckig ist, dass Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich noch keine Sorgen ums Geld machen. Dann springt Ihre gesetzliche Krankenkasse ein und überweist Krankengeld – und das bis zu 72 Wochen lang. Doch was passiert, wenn Sie noch länger krank sind?
Müssen Sie die 72 Wochen Krankengeld voll ausreizen und können danach immer noch nicht wieder arbeiten, hilft die Agentur für Arbeit. Sie zahlt Ihnen Arbeitslosengeld, nachdem Ihr Krankengeld ausgelaufen ist. Und zwar selbst dann, wenn Sie noch einen Job haben – diesen aber wegen der andauernden Erkrankung nicht ausüben können.
Aussteuerung nach Krankengeld
Ihre Krankenkasse informiert Sie etwa drei Monate vorher, dass sie die Krankengeldzahlung einstellt. Im Fachjargon nennt sich das Aussteuerung nach Krankengeld. Melden Sie sich spätestens dann bei der Agentur für Arbeit, um das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.
Das ist eine besondere Form des Arbeitslosengelds, die zur Überbrückung gezahlt wird (§ 145 SGB 3). Das gilt zum Beispiel dann, wenn klar ist, dass Sie nicht mehr voll arbeitsfähig werden und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, der Rentenversicherungsträger aber noch nicht darüber entschieden hat. Mehr zu Anspruch, Antrag und Höhe von Erwerbsminderungsrente lesen Sie hier.
So viel Arbeitslosengeld erhalten Sie
Um nicht durchs soziale Netz zu fallen, gibt es die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Sie erhalten also das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die Agentur für Arbeit übernimmt auch Ihre Krankenkassenbeiträge.
Arbeitslosengeld nach Krankengeld berechnet sich anhand Ihres Einkommens vor der Erkrankung. In der Regel erhalten Sie 60 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten zwölf Monate vor der Arbeitsunfähigkeit. Für Kindergeldbezieher steigt der Satz auf 67 Prozent.
- finanztip.de: "Arbeitslose müssen sich auch krankmelden"
- tk.de: "Aussteuerung von Krankengeld – was Arbeitgeber wissen müssen"