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Homeoffice im Ausland: Darf ich von überall aus arbeiten?


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Rund um Weihnachten
Darf ich von überall aus Homeoffice machen?

Von dpa, t-online, mak

Aktualisiert am 22.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Frau arbeitet am Bahnhof (Symbolbild): Wenn mobiles Arbeiten vereinbart ist, geht das – im Gegensatz zur Telearbeit – von überall.Vergrößern des Bildes
Frau arbeitet am Bahnhof (Symbolbild): Wenn mobiles Arbeiten vereinbart ist, geht das – im Gegensatz zur Telearbeit – von überall. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Im Zug, auf dem Sofa oder im alten Kinderzimmer bei seinen Eltern: Gerade zur Weihnachtszeit wollen Arbeitnehmer gerne von überall aus arbeiten. Doch ist das erlaubt?

Es kann praktisch und auch irgendwie gemütlich sein, rund um Weihnachten anderswo zu arbeiten als im eigenen Zuhause. Zum Beispiel, wenn man schon ein paar Tage vor dem Fest zu den Eltern, zum Partner oder zu Verwandten fahren möchte.

Doch ist das auch erlaubt? Oder darf mein Arbeitgeber mir das verbieten? Und darf mein Chef meinen Arbeitsplatz kontrollieren? t-online erklärt es Ihnen.

Darf ich von überall aus Homeoffice machen?

Nein – jedenfalls nicht per se. "Das kommt auf die konkrete Regelung an, die mit dem Arbeitgeber getroffen wurde", erklärt Kaarina Hauer, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik und -beratung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Denn selbst wenn Homeoffice grundsätzlich möglich ist, muss das nicht heißen, dass Sie ganz ungebunden von jedem Ort aus arbeiten dürfen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen "mobiler Arbeit" und Homeoffice, auch Telearbeit genannt. Ist sogenanntes "mobiles Arbeiten" vereinbart, ist das in der Regel von überall möglich. Der Arbeitgeber stellt dann die Endgeräte, so Hauer, zum Beispiel einen Laptop.

Sie können Ihre Arbeit damit außerhalb des Betriebs und an wechselnden Orten erbringen. "Zum Beispiel vom Sofa zu Hause, aus dem Zug oder in der Ferienwohnung", erklärt Hauer. Beim mobilen Arbeiten müsse lediglich sichergestellt sein, dass Sie erreichbar sind.

Telearbeit nur am geprüften Platz

"Beim Homeoffice hingegen ist der Beschäftigte in der Wahl seines Arbeitsorts nicht frei", erklärt die Rechtsexpertin weiter. Die Arbeit müsse von einem festen Arbeitsplatz erbracht werden.

Der Arbeitsrechtsanwalt Alexander Bredereck rät zu dieser Frage, unbedingt eine klare Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Das sei schon aus Gründen des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes zwingend notwendig.

Darf sich mein Chef meinen Homeoffice-Arbeitsplatz ansehen?

Ja, darf er. Allerdings nur unter festen Regeln. So müssen Sie zustimmen, dass Ihr Arbeitgeber in Ihre Wohnung darf, einfach Eindringen wäre illegal. Auch darf er sich nur Ihren Arbeitsplatz anschauen und beurteilen, andere Orte in Ihrer Wohnung hingegen nicht.

Einfacher ist es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz per Videoführung zeigen. Dann ist auch sichergestellt, dass Ihr Arbeitgeber nicht zu viel von Ihren Privaträumen sieht.

Dass Ihr Chef Ihren Arbeitsplatz begutachten darf, hat einen Grund: So muss er dafür sorgen, dass die Arbeitssicherheit bei Ihnen zu Hause eingehalten wird – etwa, dass Ihr Arbeitsplatz ergonomisch ist und Sie auch ausreichend Platz zum Arbeiten haben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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