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Alkohol am Arbeitsplatz: Wann Arbeitgeber einschreiten müssen


Mehr Krankmeldungen als je zuvor
Alkohol am Arbeitsplatz: Wann muss der Chef einschreiten?


12.02.2025 - 15:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Am Arbeitsplatz: Letztendlich entscheidet der Vorgesetzte, ob Alkohol bei der Arbeit erlaubt ist.Vergrößern des Bildes
Am Arbeitsplatz: Letztendlich entscheidet der Vorgesetzte, ob Alkohol bei der Arbeit erlaubt ist. (Quelle: imago stock&people)
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Immer mehr Arbeitnehmer fallen alkoholbedingt aus. Doch welche Regeln gelten, wer trägt die Verantwortung und wann müssen Arbeitgeber eingreifen?

Alkoholkonsum ist in Deutschland in vielen sozialen Situationen üblich – und hat in den vergangenen Jahren auch auf dem Arbeitsplatz zugenommen. Nach Zahlen der AOK Rheinland/Hamburg haben sich im Jahr 2023 so viele Arbeitnehmer aufgrund von Folgen des Alkoholkonsums krankgemeldet wie noch nie. 16 Krankentage auf 100 Versicherte gab es laut der Krankenkasse.

Mit Beginn der Corona-Pandemie ist diese Zahl gestiegen. Die AOK geht von einer höheren Dunkelziffer aus, da die Statistik nur Krankmeldungen mit Krankenschein – also einen Ausfall ab drei Tagen – berücksichtigt. Laut Statistiken sind in Deutschland 1,77 Millionen Menschen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren alkoholabhängig.

Fünf bis sieben Prozent der Arbeitnehmer

Die Zahlen der AOK zeigen, dass Über-60-Jährige am häufigsten von Alkoholstörungen betroffen sind. Männer melden sich demnach dreimal häufiger alkoholbedingt arbeitsunfähig als Frauen.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen gibt an, dass fünf bis sieben Prozent der Arbeitnehmer ein Alkoholproblem haben. 15–25 Prozent aller Arbeitsunfälle geschehen demnach unter Alkoholeinfluss. Bereits 0,3 Promille im Blut führen dazu, dass das Reaktionsvermögen sinkt und man schlechter sieht. Es kann zudem zu Selbstüberschätzung und Gleichgewichtsstörungen kommen.

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das den Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz oder in der Pause grundsätzlich verbietet. Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) besagen jedoch, dass es "Versicherten untersagt ist, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden könnten."

In einigen Berufsgruppen scheint das Risiko für einen gefährlichen Alkoholkonsum höher zu sein als in anderen. Wer etwa viel arbeitsbedingten Stress erfährt oder für den Job regelmäßig für längere Zeit von der Familie getrennt ist, gilt als anfälliger für einen riskanten Konsum.

Arbeitgeberpflicht bei Beeinträchtigung

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber immer dann einschreiten, wenn sich ein Mitarbeiter in einem Zustand befindet, in dem er seine Arbeit nicht mehr sicher und richtig erledigen kann, wie der Rechtsanwalt Jürgen Fleck im Interview mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erklärt. Dabei komme es nicht auf die Promillezahl des Arbeitnehmers an, sondern auf die Beeinträchtigung der Tätigkeit.

Der Arbeitgeber entscheide dies nach seiner eigenen subjektiven Einschätzung, denn er trage im Falle eines Fehlers des Mitarbeiters auch die Verantwortung. Für einen Unfall haftet ein alkoholisierter Arbeitnehmer in der Regel selbst. Ist der Alkohol die wesentliche Unfallursache, entfällt zudem der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. War dem Vorgesetzten der Konsum allerdings bewusst und er hat den Mitarbeiter nicht aus dem Verkehr gezogen, kann auch der Chef für den Schaden verantwortlich gemacht werden.

Bei einer leichten Beeinträchtigung kann der Vorgesetzte den alkoholisierten Mitarbeiter meist nach Hause schicken oder ihn von der Arbeit freistellen. Für die Fehlzeit kann das Gehalt gekürzt werden. Ist die Beeinträchtigung stark, sind Arbeitgeber in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Mitarbeiter sicher nach Hause kommt. Ist der Mitarbeiter verwirrt oder nicht mehr in der Lage, sich selbst zu helfen, muss ein Notarzt gerufen werden.

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