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Beste Altersvorsorge ab 50: bAV, Rürup- und Riester-Rente oder ETFs?


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Rente naht
Besser spät als nie – Altersvorsorge mit 50 plus


Aktualisiert am 31.12.2019Lesedauer: 9 Min.
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Rentensystem in Deutschland: Wie es derzeit noch funktioniert und warum es ein akutes Problem gibt. (Quelle: t-online)
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Riester-Vertrag, Lebens- oder Rentenversicherung, ETF oder Banksparplan: Es gibt viele Möglichkeiten, um für den Lebensabend vorzusorgen. Auch im Alter kann sich das noch lohnen.

Am Anfang des Berufslebens spielen Gedanken an die künftige Rente oft noch eine untergeordnete Rolle. Anders ist es, wenn die 50 naht oder bereits überschritten wurde. Der Ruhestand rückt näher. Und der will finanziert werden. Ein Kassensturz bringt Gewissheit: Wird die Rente ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können? In vielen Fällen nicht.

Arbeitende Rentner: Im Jahr 2016 gingen 1,42 Millionen Rentner einer Beschäftigung nach. Zur Jahrtausendwende lag die Zahl noch bei 539.000 Rentnern. (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion)

Gut, wer über die Berufsjahre Rücklagen aufgebaut hat, auf die im Rentenalter zurückgegriffen werden kann. Denn: Ruheständler benötigen rund 80 Prozent ihres letzten Einkommens, um keine wesentlichen Einschränkungen beim Lebensstandard erwarten zu müssen. Und das ist in der Regel mit der gesetzlichen Rente nicht zu erreichen.

Wie hoch Ihre Rentenlücke ausfällt, also die Lücke zwischen der zu erwartenden monatlichen Rente und dem individuellen Finanzbedarf, können Sie mittels eines Rentenschätzers der eigenen Rente berechnen. Davon und von dem zeitlichen Rahmen bis zum Rentenbeginn hängt die Wahl der Vorsorgearten ab, mit denen die Rente am besten aufgebessert werden kann. Doch keine Sorge, private Altersvorsorge lohnt auch noch mit 50 plus.

Altersvorsorge: Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der ergänzenden betrieblichen Rentenversorgung und der zusätzlichen privaten Vorsorge.

Die erste Säule: Gesetzliche Rentenversicherung

Jeder Arbeitnehmer ist über die Beiträge zur Sozialversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Höhe der über die Berufsjahre erarbeiteten Rente lässt sich der jährlichen Renteninformation entnehmen. Viele Arbeitnehmer sehen es dann schwarz auf weiß: Es reicht nicht. Was tun, wenn nur noch zehn bis 15 Jahre bis zur Rente sind?

Wir stellen Ihnen ergänzende Vorsorgeformen für den Ruhestand vor, mit denen Arbeitnehmer auch in späten Jahren noch ihre Rente aufpolstern können. Die meisten der Vorsorgemaßnahmen können auch Selbstständige oder Beamte umsetzen.

Die zweite Säule: Betriebliche Altersvorsorge

Es ist für Arbeitnehmer nie zu spät, mit einer Betriebsrente für das Alter vorzusorgen. Die Berufstätigen verzichten auf einen Teil ihres Gehalts, das im Zuge einer Entgeltumwandlung in die Betriebsrente des Arbeitnehmers fließt. Seit Anfang 2018 können jährlich bis zu acht Prozent des Bruttolohns steuer- und sozialversicherungsfrei in der betrieblichen Altersvorsorge angespart werden. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert. Das heißt, erst bei Rentenbezug, wenn der individuelle Steuersatz in der Regel geringer ausfällt als während der Berufstätigkeit.

Entgeltumwandlung: Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Anteil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge überführt. Auf diesen Teil werden während der Sparphase keine Sozialabgaben fällig. Der Haken: Der Arbeitnehmer zahlt somit weniger in die Rentenversicherung ein, was seine Rente im Alter um diesen Anteil senkt. Die betriebliche Altersvorsorge lohnt nur, wenn sich der Arbeitgeber in dem entsprechenden Maße beteiligt.

Seit 2018 gibt es eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge: das Sozialpartnermodell von Arbeitgeber und Gewerkschaften. Hier muss der Arbeitgeber 15 Prozent des Sparbetrags in die betriebliche Altersvorsorge des Beschäftigten abführen – der Beitrag, den der Arbeitgeber bislang durch die Entgeltumwandlung eingespart hat.

Eine bestimmte Rentenhöhe wird nicht mehr garantiert. Dadurch sind die Sozialpartner freier in der Wahl der Geldanlage für die Betriebsrente. Sie können statt kalkulierbaren aber derzeit niedrig rentierenden Zinsanlagen stärker in Aktien, Investmentfonds oder ETFs investieren. Diese versprechen am Kapitalmarkt eine höhere Rendite, sind aber auch größeren Schwankungen ausgesetzt. Ein Insolvenzschutz gibt es nicht. Arbeitnehmer sollten auf eine Rückdeckungsversicherung achten.

Diese und weitere Informationen zur Altersvorsorge finden Sie in unserer Broschüre "Altersvorsorge für jedermann" zum kostenlosen Download.

Die dritte Säule: Private Altersvorsorge

Staatlich geförderte private Vorsorge:

Die Riester-Rente

Ein Riester-Vertrag kann auch mit 50 plus noch eine Option sein. Der Staat fördert das Riester-Sparen mit einer jährlichen Zulage in Höhe von 175 Euro und zusätzlich 185 Euro pro Kind mit Anspruch auf Kindergeld (für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, sind es sogar 300 Euro). Das macht diese Sparform vor allem für Familien mit Kindern interessant.

Aufgrund des eher niedrigen Sockelbetrags von 60 Euro können auch Geringverdiener von den staatlichen Zulagen profitieren. Aber Achtung: Sind Rentner aufgrund einer geringen Rente auf Sozialleistungen angewiesen, werden die Riester-Bezüge darauf angerechnet.

Für gut verdienende Singles ist nicht die staatliche Zulage attraktiv, sondern der Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung. Je höher die Steuer, desto höher wirkt sich der steuerliche Senkungseffekt aus. Ältere Riester-Sparer investieren am besten den steuerlichen Höchstbetrag, der derzeit 2.100 Euro im Jahr liegt – entsprechend § 10 Einkommensteuergesetz).

Achtung: Beim Abschluss eines Riester-Vertrages sollten die Konditionen nicht außer Acht gelassen werden – das heißt die Abschlusskosten und die Verwaltungskosten des jeweiligen Riester-Produktes. Vergleichen Sie die Gebühren verschiedener Riester-Produkte vor dem Abschluss.

Die Rürup-/Basis-Rente

Die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, erfolgt nicht über Zulagen, sondern über Steuervorteile. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom monatlichen Bruttobetrag. Bei Arbeitnehmern wird der absetzbare Teil um den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert. Das gilt auch bei Beamten in Form eines fiktiven Arbeitgeberanteils. Selbstständige können den vollen Steuerfreibetrag beanspruchen. Daher ist die Rürup-Rente eher für gut verdienende Selbstständige oder Freiberufler und Ältere geeignet, die eine größere Summe anlegen und von den Steuerersparnissen profitieren möchten.

Rürup-Rente: Der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt für Ledige bei 24.305 Euro und bei Verheirateten bei 48.610 Euro (Stand 2019).

Die Rürup-Rente ist wie die Riester-Rente pfändungs- und insolvenzgeschützt. Die Auszahlung erfolgt hier ausschließlich als lebenslange Rente und ist steuerpflichtig. Der persönliche rentenfreie Betrag hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Dieser liegt bei Renteneintritt in 2019 bei 88 Prozent ansteigend auf höchstens 100 Prozent im Jahr 2025 zu dem der Anteil dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss.

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Nicht staatlich geförderte Private Kapitalanlagen:

Abwägen von Rendite und Risiko

Wer nur noch wenig Zeit bis zur Rente hat, sollte versuchen, eine gute Rendite zu erzielen und gleichzeitig die Kosten niedrig zu halten. Eine höhere Rendite ist aber in der Regel mit einem höheren Risiko verbunden. Apropos Risikoprofil: Dieses sollte an die individuellen Lebens- und Finanzumstände angepasst sein.

Fragen, die sich die Anleger vor der Investition stellen sollten: Wie viel Geld möchte ich erwirtschaften? Wie viel Risiko bin ich dafür bereit einzugehen? Welche finanziellen Mittel stehen mir zur Verfügung? Wie viel Zeit bleibt bis zum Rentenbeginn?

Risikokalkulation: Je näher der Renteneintritt rückt und je weniger Geld zur Vorsorge zur Verfügung steht, desto weniger Risiko sollte eingegangen werden.

Generell gilt es zu beachten:

  • Wahl von Anlagen mit einem geringeren Risikoprofil
  • Vermeiden von hohen Abschlusskosten
  • Vermeiden von Produkten mit einer langen Laufzeit
  • Verfügbarkeit der Anlage je nach Lebenslage

Das Minimieren von Risiken bei der Wahl der Vorsorgemöglichkeit bedeutet aber nicht, dass gänzlich auf Rendite verzichtet werden muss. Wichtig ist, Klumpenrisiken zu vermeiden. Das heiß, nicht alles auf eine Karte zu setzen, sondern breit gestreut zu investieren. Das kann über Anlageklassen hinweg geschehen oder durch die Wahl von Investmentfonds oder ETFs, die zum Beispiel über Branchen und Länder investieren.

Aktienanteil im Portfolio: Der Anteil risikoreicher Anlagen sollte im Alter nach und nach reduziert werden. Als Faustformel für den Aktienanteil am Portfolio rechnet man 100 Prozent minus das jeweilige Alter. Ein 65 Jähriger sollte somit maximal einen Anteil von 35 Prozent Aktien im Investmentmix halten.

Kurz vor der Rente sowie im Ruhestand können die Vermögensanlagen dann nach und nach veräußert und die Rente aufgebessert werden. Wichtig: Die Kursstände im Auge behalten.

Der private Vorsorgemix

  • Bankprodukte (Banksparpläne, Sofortrente, Tagesgeld, Festgeld)
  • Wertpapiere (Aktien, Investmentfonds, ETFs, Fondssparpläne)
  • Sachanlagen (Immobilien, Rohstoffe)

Sparen – Banksparplan und Fondssparplan

Das Sparbuch fristet in der anhaltenden Niedrigzinsphase ein eher trauriges Dasein. Ein Vermögen lässt sich mit den äußerst mickrigen Zinsen nicht aufbauen. Da bringt auch der Zinseszinseffekt nichts, von dem – eigentlich – vor allem langjährige Sparer profitieren. Noch schlechtere Karten haben daher Sparer, die erst im Alter anfangen, ihr Geld auf das Sparbuch oder sonstige Sparprodukte zu bringen.

Zinseszinseffekt: Der Zinseszins ist der fällige Zins, der zum Beispiel jährlich auf die Sparsumme berechnet und dem Kapital dann zugeschlagen wird. Der Sparbetrag erhöht sich um die Zinsen und bildet zusammen die Grundlage für die folgende Zinsberechnung.

Anleger mit geringer Risikoneigung können ihr Geld über einen Banksparplan oder einen Fondssparplan anlegen. Bei einem Banksparplan wird ein festgelegter Betrag auf ein Sparkonto eingezahlt, das entsprechend den Vereinbarungen verzinst wird. Das Geld ist auch bei einem vorzeitigen Finanzbedarf verfügbar. Ein Banksparplan ist eine sichere aber auch wenig renditeträchtige Anlageform.

Fondsparpläne sind eine weitere Möglichkeit, mit monatlichen Beträgen Kapital aufzubauen. Sie erwirtschaften in der Regel eine höhere Rendite als Banksparpläne, haben aber auch ein höheres Risiko, da das Geld in Investmentfonds investiert wird. Fondssparpläne können vom Anleger selbst oder mithilfe eines Bankprodukts umgesetzt werden.

Um das Risiko in Grenzen zu halten, sollte die Wahl der Fondsprodukte auf Dach- oder Mischfonds oder marktbreite ETFs fallen, die die Anlage weit streuen.

Bankfinanzierte Rente

Eine bankfinanzierte Rente gründet auf einem Sparbetrag, den Anleger als Eigenkapital beisteuern, und der Aufnahme von Fremdkapital in Form eines Kredits. Während der Laufzeit wird der Kredit getilgt, sodass am Rentenbeginn keine Belastungen mehr bestehen. Über den Gesamtbetrag wird eine Rendite erzielt, die höher ist, als wenn der Sparer nur das Eigenkapital angelegt hätte.

Die Finanzierungskosten lassen sich steuerlich absetzen. Bis das Kapital verzehrt ist, kann man sich die angesparte Summe monatlich auszahlen lassen. Der Auszahlungsbetrag ist steuerpflichtig, der persönliche Steuersatz bei Rentenbezug liegt jedoch in der Regel unter dem während des Berufslebens.

Sofortrente bei Vermögen

Wer schon etwas Vermögen gebildet hat oder über eine Erbschaft, einen Gewinn oder eine Lebensversicherung zu Geld gekommen ist, kann auch eine Sofortrente abschließen. Dabei zahlt der Kunde kurz vor Rentenbeginn einen größeren Betrag ein und bekommt dafür für den Rest seines Lebens eine Rente auf sein Konto überwiesen. Die lebenslange Rente ist auch dann garantiert, wenn die Summe der Auszahlungen die Einzahlung deutlich übersteigt. Auch steuerlich ist die Sofortrente ein Gewinn, denn: Abgaben werden nur auf den geringen Ertragsanteil fällig.

Geldanlage – Investmentfonds und ETFs

Während der Anteil an Aktien im Alter nach und nach zurückgefahren werden soll, gewinnen breit streuende Investmentprodukte an Bedeutung: Investmentfonds und ETFs.

Die Ausrichtung der Investmentfonds hängt vom individuellen Risikoprofil ab. Bereits mit geringen monatlichen Beträgen können sich Anleger an den internationalen Kapitalmärkten beteiligen. Neben Aktienfonds und Rentenfonds, können Anleger beispielsweise auch Fonds mit den Anlageschwerpunkten Immobilien, Rohstoffe oder Derivate investieren. Für eine breitere Streuung eignen sich Mischfonds, die Anlagenklassen übergreifend investieren oder Dachfonds, die verschiedene Investmentfonds in sich vereinen.

Investmentfonds werden in der Regel von Fondsgesellschaften aufgelegt und können unter anderem bei Banken erworben werden. Da Investmentfonds aktiv gemanagt werden, fallen neben dem Ausgabeaufschlag, der bei dem Kauf des Fonds fällig wird, jährliche Verwaltungsgebühren und Depotkosten an. Bei börsengehandelten Indexfonds fallen von den Fixkosten nur die Depotkosten ins Gewicht.

Anteile an ETFs werden in der Regel nicht über eine Fondsgesellschaft, sondern über die Börse erworben. Zudem werden sie nicht aktiv verwaltet, sondern bilden passiv einen Basiswert ab. Das macht sie zu einer kostengünstigen Alternative zu Investmentfonds.

ETFs können für alle Anlageklassen erworben werden – neben Aktien zum Beispiel auch Rohstoffe oder Währungen. Am meisten verbreitet sind jedoch Indexfonds, die marktbreite Indizes, wie den deutschen Leitindex DAX, europäischen EuroSTOXX 50, den Dow Jones oder MSCI World, nachbilden. Anleger müssen somit nicht in die Einzelwerte der Indizes investieren, um an deren Performance zu partizipieren. Über einen längeren Zeitraum lagen ETFs in der Vergangenheit im Plus. Vor allem in den letzten Jahren konnten mit ETF-Produkten sowie vielen Investmentfonds von den steigen Börsenkursen profitieren. Der Haken dabei: Die Kurse können schwanken, und das müssen Anleger aushalten können.

Renten- und Lebensversicherung

Wer eine lebenslange Rente anstrebt, für den kann der Abschluss einer privaten Renten- oder Lebensversicherung sinnvoll sein. Neben den klassischen Lebensversicherungen gibt es fondsgebundene Lebensversicherungen, bei denen der Kunde zwischen einer monatlichen Rente oder der einmaligen Kapitalzahlung wählen kann.

Wer sich für die Rentenzahlung entscheidet, bekommt einen festen Betrag ausgezahlt. Damit sind Kunden vor dem Risiko geschützt, dass das Kapital frühzeitig erschöpft ist.

Die Leistungen der klassischen Versicherung sind vertraglich garantiert. Damit ist die Finanzplanung im Alter zwar kalkulierbar, doch liegt der Garantiezins aktuell bei mageren 0,9 Prozent. Große Sprünge sind damit nicht zu erwarten.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die eingezahlten Beträge in unterschiedliche Fondsprodukte angelegt werden. Dadurch können die Lebensversicherungskunden eine höhere Rendite erzielen, bei gleichsam höheren Risiko. Eine Garantie über einen bestimmten Auszahlungsbetrag gibt es nicht.

Zudem gibt es einen weiteren Haken: Kapitalbildende Renten- und Lebensversicherungen sind oft mit hohen Kosten verbunden. Und das geht zu Lasten der Rendite – also der erwirtschafteten Überschussbeteiligung. Zudem sind die Beiträge zur Lebensversicherung nicht von der Steuer absetzbar und der Ertragsanteil muss bei der einmaligen Auszahlung versteuert werden. Wichtig: Erben gehen in der Regel leer aus.

Immobilien

Eine Immobilie, sei sie selbst genutzt oder vermietet, kann die Belastungen in der Rente mindern. In dem einen Fall müssen keine Mietzahlungen geleistet werden und im anderen Fall kann durch die Vermietung die eigene Rente aufgepolstert werden. Zuvor müssen jedoch die Hausaufgaben gemacht werden: Bis zum Rentenbeginn sollte die Immobilie abgezahlt und Rücklagen für Renovierungen vorhanden sein.

Sollte es während der Rente eng werden oder sich ein weiterer Finanzierungsbedarf auftun, kann die Immobilien verkauft und der Verkaufserlös zum Beispiel in eine Sofortrente umgewandelt werden. Eine Alternative ist auch die Umkehrhypothek, mit der das Eigenheim bei lebenslangem Wohnrecht verrentet werden kann.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchendpa
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